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Kultusminister Olbertz: SPD-Entwurf zum
Hochschulgesetz von Niedersachsen abgeschrieben
09.12.2003, Magdeburg – 224
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 224/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 224/03
Magdeburg, den 9. Dezember 2003
Kultusminister Olbertz: SPD-Entwurf zum
Hochschulgesetz von Niedersachsen abgeschrieben
Zum SPD-Entwurf für ein neues Hochschulgesetz
nahm am Abend Kultusminister Prof. Dr. Olbertz Stellung. Der Entwurf orientiere
sich in vielen Punkten auffällig dicht am Hochschulgesetz Niedersachsens, das
u.a. Stiftungshochschulen vorsieht, so Olbertz. Gerade dieses Modell aber sei
deutschlandweit umstritten, weil es zahlreiche Fragen offen lasse und sich
bisher keineswegs bewährt habe.
¿Ebenso lässt die
Einführung sogenannter Studienkonten offen, ob deren geldwerter Ausdruck nicht
am Ende schneller in Studiengebühren mündet als dies vom Regierungsentwurf
befürchtet wurde. Ohne Gebühren ist ein solches Konzept letzten Endes sinnlos¿,
so Olbertz. Das gelte auch, wenn das Konto nach einem zügigen Studium später
für die Weiterbildung ¿aufgebraucht¿ werden könne. ¿Außerdem ist anzunehmen,
dass man diese Konten nur bei staatlichen Hochschulen desselben Landes einlösen
kann. Stiftungshochschulen jedenfalls wären gerade in der Weiterbildung auf
Einnahmen durch Gebühren angewiesen. ¿Wie wenig überlegt dieser Vorschlag ist,
sieht man auch daran, dass die vorgeschlagenen Anrechte über einen Zeitraum von
mindestens 35 Jahren gelten müssten¿. Dies könne nur mit einem enormen, generationsübergreifenden
bürokratischen Aufwand gehandhabt werden, fügte der Minister hinzu.
Zu begrüßen sei dagegen, dass auch der
SPD-Entwurf eine Stärkung der Entscheidungsgremien der Hochschulen und die
Abschaffung des Konzils beinhaltet. Dem Regierungsentwurf durchaus nicht
unähnlich, wenn auch mit einer Schlichtungsfunktion des Hochschulrates
gekoppelt, sei die Möglichkeit von Zielvorgaben durch das Kultusministerium,
wenn Zielvereinbarungen nicht zustande kommen. Mit dem Hinweis darauf, dass das
Ministerium in diesem Falle ¿Zielvorgaben erlassen¿ könne, werde zwar
krampfhaft der Begriff ¿Verordnung¿ vermieden, ¿aber in der Sache läuft es auf
dasselbe hinaus¿, so Olbertz. Eine solche Handlungsvollmacht für das
Kultusministerium war noch vor wenigen Wochen von der SPD als gravierender
Eingriff in die Hochschulautonomie verurteilt worden. ¿Mit Blick auf die von
der Opposition so vehement verteidigte Hochschulautonomie mutet dieser
Vorschlag eher wie eine Verschärfung des Regierungsentwurfs an¿, sagte
Kultusminister Olbertz. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass das
Ministerium nach den SPD-Plänen zuvor ein Benehmen mit dem Landtag herstellen
müsse, was die Exekutive in erheblicher Weise einschränke.
Es mag richtig sein, fügte der Kultusminister
hinzu, dass der als ¿schlank¿ bezeichnete SPD-Entwurf insgesamt weniger
Regelungen enthalte. Dafür seien sie aber an vielen Stellen um so komplizierter
oder wenig durchdacht. Zum Beispiel dürften die (unbestimmten) ¿Maßnahmen¿ bei
Überschreitung der Regelstudienzeiten die Studierenden eher aufschrecken
lassen. Viele Vorschriften, etwa das vorgeschriebene Präsidium und die Dekanate
betreffend, engen die Selbstgestaltungsspielräume der Hochschulen empfindlich
ein, sagte Minister Olbertz.
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