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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusminister Olbertz: SPD-Entwurf zum
Hochschulgesetz von Niedersachsen abgeschrieben

09.12.2003, Magdeburg – 224

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 224/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 224/03

 

 

 

Magdeburg, den 9. Dezember 2003

 

 

 

 

 

Kultusminister Olbertz: SPD-Entwurf zum

Hochschulgesetz von Niedersachsen abgeschrieben

 

 

 

Zum SPD-Entwurf für ein neues Hochschulgesetz

nahm am Abend Kultusminister Prof. Dr. Olbertz Stellung. Der Entwurf orientiere

sich in vielen Punkten auffällig dicht am Hochschulgesetz Niedersachsens, das

u.a. Stiftungshochschulen vorsieht, so Olbertz. Gerade dieses Modell aber sei

deutschlandweit umstritten, weil es zahlreiche Fragen offen lasse und sich

bisher keineswegs bewährt habe.

 

 

 

¿Ebenso lässt die

Einführung sogenannter Studienkonten offen, ob deren geldwerter Ausdruck nicht

am Ende schneller in Studiengebühren mündet als dies vom Regierungsentwurf

befürchtet wurde. Ohne Gebühren ist ein solches Konzept letzten Endes sinnlos¿,

so Olbertz. Das gelte auch, wenn das Konto nach einem zügigen Studium später

für die Weiterbildung ¿aufgebraucht¿ werden könne. ¿Außerdem ist anzunehmen,

dass man diese Konten nur bei staatlichen Hochschulen desselben Landes einlösen

kann. Stiftungshochschulen jedenfalls wären gerade in der Weiterbildung auf

Einnahmen durch Gebühren angewiesen. ¿Wie wenig überlegt dieser Vorschlag ist,

sieht man auch daran, dass die vorgeschlagenen Anrechte über einen Zeitraum von

mindestens 35 Jahren gelten müssten¿. Dies könne nur mit einem enormen, generationsübergreifenden

bürokratischen Aufwand gehandhabt werden, fügte der Minister hinzu.

 

 

 

Zu begrüßen sei dagegen, dass auch der

SPD-Entwurf eine Stärkung der Entscheidungsgremien der Hochschulen und die

Abschaffung des Konzils beinhaltet. Dem Regierungsentwurf durchaus nicht

unähnlich, wenn auch mit einer Schlichtungsfunktion des Hochschulrates

gekoppelt, sei die Möglichkeit von Zielvorgaben durch das Kultusministerium,

wenn Zielvereinbarungen nicht zustande kommen. Mit dem Hinweis darauf, dass das

Ministerium in diesem Falle ¿Zielvorgaben erlassen¿ könne, werde zwar

krampfhaft der Begriff ¿Verordnung¿ vermieden, ¿aber in der Sache läuft es auf

dasselbe hinaus¿, so Olbertz. Eine solche Handlungsvollmacht für das

Kultusministerium war noch vor wenigen Wochen von der SPD als gravierender

Eingriff in die Hochschulautonomie verurteilt worden. ¿Mit Blick auf die von

der Opposition so vehement verteidigte Hochschulautonomie mutet dieser

Vorschlag eher wie eine Verschärfung des Regierungsentwurfs an¿, sagte

Kultusminister Olbertz. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass das

Ministerium nach den SPD-Plänen zuvor ein Benehmen mit dem Landtag herstellen

müsse, was die Exekutive in erheblicher Weise einschränke.

 

 

 

Es mag richtig sein, fügte der Kultusminister

hinzu, dass der als ¿schlank¿ bezeichnete SPD-Entwurf insgesamt weniger

Regelungen enthalte. Dafür seien sie aber an vielen Stellen um so komplizierter

oder wenig durchdacht. Zum Beispiel dürften die (unbestimmten) ¿Maßnahmen¿ bei

Überschreitung der Regelstudienzeiten die Studierenden eher aufschrecken

lassen. Viele Vorschriften, etwa das vorgeschriebene Präsidium und die Dekanate

betreffend, engen die Selbstgestaltungsspielräume der Hochschulen empfindlich

ein, sagte Minister Olbertz.

 

 

 

 

 

 

 

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