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Olbertz informiert über
Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt
22.10.2003, Magdeburg – 201
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 201/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 201/03
Magdeburg, den 21. Oktober 2003
Olbertz informiert über
Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung hat am 21.
Oktober 2003 die von Kultusminister Olbertz vorgelegte Hochschulstrukturplanung
des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 19. August 2003 als Grundlage für
die Fortschreibung der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen
bestätigt. Das Kultusministerium wurde beauftragt, bis zum 30. Juni 2004 über
den Stand der Umsetzung zu berichten.
Olbertz sagte, der äußere
Anlass für die vorgelegte Hochschulstrukturplanung sei der erforderliche
Beitrag des Hochschulbereiches zur Haushaltskonsolidierung. Die
Strukturierungsvorschläge des Kultusministeriums seien aber vor allem in der
hochschulübergreifenden Zusammenschau Vorschläge zu einer längst fälligen
Neuordnung der Hochschulen, um deren Qualität und Effizienz zu verbessern. ¿Um
die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes in den Kernaufgaben Lehre,
Forschung und Dienstleistungen unter den sich ändernden Rahmenbedingungen zu
sichern, sind die Konzentration der Ressourcen, die Profilierung der Hochschulen
und die Schwerpunktbildung in der Forschung unabdingbare Vorgaben einer
Neustrukturierung¿, sagte Olbertz. Die ressourcenbeanspruchenden Doppelangebote
im Studium, verbunden mit einer teilweise geringen Nachfrage bzw. Auslastung
seien Veranlassung genug, diese Neuordnung konsequent zu vollziehen und auch
dann noch zu verfolgen, wenn die Einsparauflage im Jahr 2006 erfüllt sei. Der
Impetus der Planungen weise klar über
die Haushaltskonsolidierung hinaus.
Das Umsetzungskonzept
orientiert sich an den Laufzeiten der Zielvereinbarungen.
·
Die Hochschulen werden ihre Struktur- und
Entwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben der
Hochschulstrukturplanung des Landes fortschreiben und damit strukturgerecht
untersetzen. Insbesondere müssen sich die Hochschulen auf Schwerpunkte festlegen, die Gegenstand interner
und externer leistungsorientierter sowie strukturfördernder Mittelvergabe sind.
·
Den Budgetierungen werden die Vorgaben der
Hochschulstrukturplanung zu Grunde gelegt. Sie bauen auf den Bemessungsmodellen
der Planung auf.
·
Das Kultusministerium wird die bestehenden
Fördermöglichkeiten für Forschung und Lehre im Sinne eines Anreizsystems zur
Unterstützung der angestrebten Schwerpunktbildung nutzen. Die Hochschulen,
insbesondere die Universitäten, sollen dazu die Deklaration der Schwerpunkte
unter Berücksichtigung der Hochschulstrukturplanung einer Prüfung und einer Prioritätensetzung
unterziehen und in Abstimmung mit dem Kultusministerium schwerpunktbezogene
Verbundanträge stellen. Daher ist in diesem zentralen Punkt eine Fortschreibung
der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen, insbesondere der
Universitäten vorzunehmen.
·
Teile dieser Fördermittel sind auch für die
Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und der hochschulinternen Infrastruktur
zu nutzen. Dabei sind die diesbezüglichen Kooperationen unter den Hochschulen
zu verbessern.
Mit der Umsetzung dieser
Regelungen wird alles unternommen, um die erforderlichen Einsparungen bis 2006
durch direkte Bewirtschaftung der Finanzmittel und durch erste Erträge der
Neustrukturierung zu erwirtschaften, sagte Olbertz. In dieser Phase würden
wichtige Voraussetzungen für ein die Neustrukturierung förderndes
Finanzmanagement geschaffen.
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