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Pressemitteilungen - Archiv

Olbertz informiert über
Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt

22.10.2003, Magdeburg – 201

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 201/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 201/03

 

 

 

Magdeburg, den 21. Oktober 2003

 

 

 

 

 

Olbertz informiert über

Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt

 

 

 

Die Landesregierung hat am 21.

Oktober 2003 die von Kultusminister Olbertz vorgelegte Hochschulstrukturplanung

des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 19. August 2003 als Grundlage für

die Fortschreibung der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen

bestätigt. Das Kultusministerium wurde beauftragt, bis zum 30. Juni 2004 über

den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

 

 

Olbertz sagte, der äußere

Anlass für die vorgelegte Hochschulstrukturplanung sei der erforderliche

Beitrag des Hochschulbereiches zur Haushaltskonsolidierung. Die

Strukturierungsvorschläge des Kultusministeriums seien aber vor allem in der

hochschulübergreifenden Zusammenschau Vorschläge zu einer längst fälligen

Neuordnung der Hochschulen, um deren Qualität und Effizienz zu verbessern. ¿Um

die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes in den Kernaufgaben Lehre,

Forschung und Dienstleistungen unter den sich ändernden Rahmenbedingungen zu

sichern, sind die Konzentration der Ressourcen, die Profilierung der Hochschulen

und die Schwerpunktbildung in der Forschung unabdingbare Vorgaben einer

Neustrukturierung¿, sagte Olbertz. Die ressourcenbeanspruchenden Doppelangebote

im Studium, verbunden mit einer teilweise geringen Nachfrage bzw. Auslastung

seien Veranlassung genug, diese Neuordnung konsequent zu vollziehen und auch

dann noch zu verfolgen, wenn die Einsparauflage im Jahr 2006 erfüllt sei. Der

Impetus der Planungen weise klar  über

die Haushaltskonsolidierung hinaus.

 

 

 

Das Umsetzungskonzept

orientiert sich an den Laufzeiten der Zielvereinbarungen.

 

 

 

·

Die Hochschulen werden ihre Struktur- und

Entwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben der

Hochschulstrukturplanung des Landes fortschreiben und damit strukturgerecht

untersetzen. Insbesondere müssen sich die Hochschulen auf  Schwerpunkte festlegen, die Gegenstand interner

und externer leistungsorientierter sowie strukturfördernder Mittelvergabe sind.

 

·

Den Budgetierungen werden die Vorgaben der

Hochschulstrukturplanung zu Grunde gelegt. Sie bauen auf den Bemessungsmodellen

der Planung auf.

 

·

Das Kultusministerium wird die bestehenden

Fördermöglichkeiten für Forschung und Lehre im Sinne eines Anreizsystems zur

Unterstützung der angestrebten Schwerpunktbildung nutzen. Die Hochschulen,

insbesondere die Universitäten, sollen dazu die Deklaration der Schwerpunkte

unter Berücksichtigung der Hochschulstrukturplanung einer Prüfung und einer Prioritätensetzung

unterziehen und in Abstimmung mit dem Kultusministerium schwerpunktbezogene

Verbundanträge stellen. Daher ist in diesem zentralen Punkt eine Fortschreibung

der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen, insbesondere der

Universitäten vorzunehmen.

 

·

Teile dieser Fördermittel sind auch für die

Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und der hochschulinternen Infrastruktur

zu nutzen. Dabei sind die diesbezüglichen Kooperationen unter den Hochschulen

zu verbessern.

 

 

 

Mit der Umsetzung dieser

Regelungen wird alles unternommen, um die erforderlichen Einsparungen bis 2006

durch direkte Bewirtschaftung der Finanzmittel und durch erste Erträge der

Neustrukturierung zu erwirtschaften, sagte Olbertz. In dieser Phase würden

wichtige Voraussetzungen für ein die Neustrukturierung förderndes

Finanzmanagement geschaffen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

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