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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusminister Dorgerloh: Entscheidung
über Schulform nach der Grundschule künftig wieder bei Eltern

10.11.2011, Magdeburg – 187

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 187/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 187/11

 

 

 

Magdeburg, den 10. November 2011

 

 

 

Kultusminister Dorgerloh: Entscheidung

über Schulform nach der Grundschule künftig wieder bei Eltern

 

 

 

 

 

Die Entscheidung, in welche Schulform Kinder nach der

Grundschule wechseln, treffen in Sachsen-Anhalt künftig wieder allein die

Eltern. Die Schullaufbahnempfehlungen der Schulen sind nicht länger

verbindlich. Das entschied der Landtag heute mit der Zustimmung zum Entwurf

eines Artikelgesetzes zur Änderung schulaufsichtlicher und schulfachlicher

Regelungen, den die Landesregierung eingebracht hatte. Damit entfällt die 2005

eingeführte Eignungsfeststellung für Kinder, die gemäß Elternwunsch entgegen

anderslautenden Empfehlungen ein Gymnasium besuchen sollten. ¿Wir stärken damit

die Entscheidungsrechte, aber auch die Verantwortung der Eltern¿, sagte

Kultusminister Stephan Dorgerloh. Wie bisher werden die Schulen die Eltern

ausführlich zu der anstehenden Entscheidung beraten.

 

 

 

Mit der Änderung des Schulgesetzes, die am Tag nach der

Verkündung in Kraft tritt, wird an den Schulen auch der Einsatz zentraler

Leistungserhebungen flexibilisiert. So müssen künftig im 4. und im 6.

Schuljahrgang nur noch eine statt bisher zwei bzw. drei landeszentrale

Klassenarbeiten geschrieben werden. In welchem der Fächer Deutsch, Mathematik

oder erste Fremdsprache, entscheidet das Kultusministerium.

 

 

 

Eine weitere Neuregelung betrifft die Schulaufsicht: Zum

1. Januar 2012 wird diese aus dem Landesverwaltungsamt herausgelöst und in

einem neuen Landesschulamt wieder direkt dem Kultusministerium nachgeordnet.

Dies hatten CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Mit der

fachlichen und dienstrechtlichen Aufsicht des Ministeriums über das Schulamt

wird die Zuständigkeit für alle schulischen Belange gebündelt.

 

 

 

 

 

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