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Kultusminister Dorgerloh: Entscheidung
über Schulform nach der Grundschule künftig wieder bei Eltern
10.11.2011, Magdeburg – 187
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 187/11
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 187/11
Magdeburg, den 10. November 2011
Kultusminister Dorgerloh: Entscheidung
über Schulform nach der Grundschule künftig wieder bei Eltern
Die Entscheidung, in welche Schulform Kinder nach der
Grundschule wechseln, treffen in Sachsen-Anhalt künftig wieder allein die
Eltern. Die Schullaufbahnempfehlungen der Schulen sind nicht länger
verbindlich. Das entschied der Landtag heute mit der Zustimmung zum Entwurf
eines Artikelgesetzes zur Änderung schulaufsichtlicher und schulfachlicher
Regelungen, den die Landesregierung eingebracht hatte. Damit entfällt die 2005
eingeführte Eignungsfeststellung für Kinder, die gemäß Elternwunsch entgegen
anderslautenden Empfehlungen ein Gymnasium besuchen sollten. ¿Wir stärken damit
die Entscheidungsrechte, aber auch die Verantwortung der Eltern¿, sagte
Kultusminister Stephan Dorgerloh. Wie bisher werden die Schulen die Eltern
ausführlich zu der anstehenden Entscheidung beraten.
Mit der Änderung des Schulgesetzes, die am Tag nach der
Verkündung in Kraft tritt, wird an den Schulen auch der Einsatz zentraler
Leistungserhebungen flexibilisiert. So müssen künftig im 4. und im 6.
Schuljahrgang nur noch eine statt bisher zwei bzw. drei landeszentrale
Klassenarbeiten geschrieben werden. In welchem der Fächer Deutsch, Mathematik
oder erste Fremdsprache, entscheidet das Kultusministerium.
Eine weitere Neuregelung betrifft die Schulaufsicht: Zum
1. Januar 2012 wird diese aus dem Landesverwaltungsamt herausgelöst und in
einem neuen Landesschulamt wieder direkt dem Kultusministerium nachgeordnet.
Dies hatten CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Mit der
fachlichen und dienstrechtlichen Aufsicht des Ministeriums über das Schulamt
wird die Zuständigkeit für alle schulischen Belange gebündelt.
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