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Willems: Einigung in den
Vertragsverhandlungen mit der Jüdischen Gemeinschaft möglich
10.11.2005, Magdeburg – 277
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 277/05
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 277/05
Magdeburg, den 10. November 2005
Willems: Einigung in den
Vertragsverhandlungen mit der Jüdischen Gemeinschaft möglich
Während eines weiteren Verhandlungstermins
zur Änderung des Vertrages zwischen der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt
und dem Land Sachsen-Anhalt vom 23.3.1994 konnte am heutigen Tag nach zähem
Ringen über offen gebliebene Sachfragen grundlegendes Einvernehmen erzielt
werden.
Das gilt zum Beispiel in Bezug auf die Kriterien
für die Zugehörigkeit neu entstehender Gemeinden zur Jüdischen Gemeinschaft im
Sinne dieses Vertrages. Die letzte Entscheidung ist dabei der Deutschen
Rabbinerkonferenz vorbehalten.
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen der
letzten Zeit wurde festgelegt, dass die Anzahl der Mitglieder einer Gemeinde maßgeblichen
Einfluss auf die Höhe der Zuwendungen hat, die durch den Landesverband ausgezahlt
werden. Neben einer Pro-Kopf-Verschlüsselung ist auch an einen noch fest zu
legenden Sockelbetrag gedacht, da gewisse fixe Kosten einer Gemeinde unabhängig
von der Höhe ihrer Mitgliederzahl entstehen. Dazu ist eine Abgleichung der
Mitgliederlisten erforderlich. Einzelheiten des Abgleichungsverfahrens der Mitgliederlisten
werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Es ist daran gedacht, dass der
Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland hierbei eine Schlüsselrolle
übernehmen wird. Auf ausdrückliches Bitten der Verhandlungspartner des
Landesverbandes und der Synagogengemeinde zu Halle erklärt sich das
Kultusministerium bereit, eine Moderatorenrolle in diesem Verfahren zu übernehmen.
Staatssekretär Willems begrüßt als Verhandlungsführer diese Regelung ausdrücklich,
weil hierdurch die Verteilung der Landesgelder innerhalb der jüdischen Gemeinden
auf eine solide Basis gestellt werden kann.
Grundsätzlich bestand Einigkeit zwischen
allen Gesprächsteilnehmern, dass die Transparenz der Verwendung der Mittel aus
dem Landeszuschuss ¿ nicht zuletzt als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber
der Öffentlichkeit ¿ zu gewährleisten ist. Hierzu hat der Landesverband dem
Kultusministerium einen dezidierten Vorschlag mit folgenden Schwerpunkten unterbreitet:
Die jährliche Prüfung der Mittelverwendung wird durch eine vom
Kultusministerium festzulegende, unabhängige Prüfeinrichtung durchgeführt, nach
vorheriger Anhörung des Landesverbandes und der zu prüfenden Gemeinde. Hierbei wurden keine grundsätzlichen Einwände mehr gegen ein Prüfrecht
durch den Landesrechnungshof oder die Rechnungsprüfungskommission des
Zentralrates der Juden in Deutschland erhoben.
Allerdings konnte noch kein Einvernehmen
darüber hergestellt werden, wie weit sich dieses Prüfrecht erstrecken soll. Der
Landesverband Sachsen-Anhalt, insbesondere aber die durch ihren Vorsitzenden Max
Privorozki vertretene Jüdische Gemeinde zu Halle, will dieses Prüfrecht auf den
Landesverband selbst und ihm nicht angehörende Einzelgemeinden beschränken. Diesen
Vorschlag hält Staatssekretär Willems für nicht akzeptabel, da der überwiegende
Teil der Landesmittel den Einzelgemeinden zufließt und fordert deshalb, auch das
Prüfrecht des Landesrechnungshofes auf alle am Landeszuschuss partizipierenden Gemeinden
auszudehnen. Staatssekretär Willems: ¿Eine Einigung über alle wesentlichen
Fragen des Vertrages ist von der Zustimmung zur Prüfmöglichkeit in allen Gemeinden
abhängig.¿
Das gilt auch hinsichtlich der Laufzeit des
Vertrages. Die Landesregierung möchte die Laufzeit des Vertrages parallel zum
Vertrag des Landes Schleswig-Holstein vom 1.1.2005 auf fünf Jahre
festschreiben. Der Landesverband hingegen wünscht eine unbefristete Geltung.
Der Landesverband und die Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt sind
gehalten, sich nunmehr umgehend zum diskutierten Vertragsentwurf abschließend
zu äußern.
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