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Kabinett beschließt
Kostenentlastung für Schülerbeförderung ? Gesetzentwurf geht im Mai in den
Landtag
28.04.2009, Magdeburg – 63
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 063/09
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 063/09
Magdeburg, den 28. April 2009
Kabinett beschließt
Kostenentlastung für Schülerbeförderung ¿ Gesetzentwurf geht im Mai in den
Landtag
Nach
der Anhörung des Landesschulbeirates am 21. April hat die Landesregierung heute
zur Kostenentlastung bei der Schülerbeförderung eine Änderung des Schulgesetzes
beschlossen. Grundlage war eine gemeinsame Kabinettsvorlage des Ministeriums
für Landesentwicklung und Verkehr sowie des Kultusministeriums. Zum Schuljahr
2009/10 soll für die Schuljahrgänge 11 und 12 (13) der zum Abitur führenden
Schulformen und der vollzeitschulischen Bildungsgänge an berufsbildenden
Schulen eine gesetzliche Entlastung von den Kosten der Schülerbeförderung erfolgen.
Die Eigenbeteiligung am Zeitfahrausweis soll rund zehn Euro jeweils für die
Monate betragen, in denen Schulunterricht stattfindet. ¿Diese Regelung¿, so Kultusminister
Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, ¿soll auch für die Schülerinnen und Schüler ab
Klasse 5 gelten, die eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt besuchen, da diese
Schulen einen wesentlichen Beitrag zur Begabtenförderung im Lande leisten.
Familien mit geringerem Einkommen wird es dadurch erleichtert, ihr Kind an
solch eine Schule zu schicken.¿ Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre
betonte, dass durch diese Regelung die 11. und 12. Klassen vom möglichen
Individualverkehr zum öffentlichen Personennahverkehr zurück kehren und hofft,
dass das Motorrad und auch das Auto nicht als Verkehrsmittel benutzt werden,
sondern der Bus.
Bislang betragen
die Kosten für eine mittlere Jahreskarte zwischen 500 und 600 Euro. In dünn
besiedelten Kreisen liegt die Kostenspanne sehr weit auseinander. Zum Beispiel
kann eine Fahrkarte im Altmarkkreis Salzwedel 278 Euro betragen, aber auch
1.040 Euro, das kommt auf die Entfernung des Wohnortes zur jeweiligen Schule an.
Die Mindestentfernung, ab der die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen
werden, legt der jeweilige Schulträger selber fest.
Ab 2010 muss die
Landesregierung nach gegenwärtigen Schätzungen jährlich zirka 7,25 Mio. Euro
Landesmittel zusätzlich für die Schülerbeförderung bereit stellen. Zuzüglich
der Eigenbeteiligung von insgesamt etwa 1,5 Mio. Euro werden die Kosten für die
Schülerbeförderung etwa 8,75 Mio. Euro betragen.
Die Einbringung
der Gesetzesänderung in den Landtag ist für Mai geplant. Die Regelung für die
Klasen 5 bis 10 der allgemein bildenden Schulen bleibt uneingeschränkt
erhalten.
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