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Pressemitteilungen - Archiv

Kabinett beschließt
Kostenentlastung für Schülerbeförderung ? Gesetzentwurf geht im Mai in den
Landtag

28.04.2009, Magdeburg – 63

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 063/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 063/09

 

 

 

Magdeburg, den 28. April 2009

 

 

 

Kabinett beschließt

Kostenentlastung für Schülerbeförderung ¿ Gesetzentwurf geht im Mai in den

Landtag

 

 

 

 

 

Nach

der Anhörung des Landesschulbeirates am 21. April hat die Landesregierung heute

zur Kostenentlastung bei der Schülerbeförderung eine Änderung des Schulgesetzes

beschlossen. Grundlage war eine gemeinsame Kabinettsvorlage des Ministeriums

für Landesentwicklung und Verkehr sowie des Kultusministeriums. Zum Schuljahr

2009/10 soll für die Schuljahrgänge 11 und 12 (13) der zum Abitur führenden

Schulformen und der vollzeitschulischen Bildungsgänge an berufsbildenden

Schulen eine gesetzliche Entlastung von den Kosten der Schülerbeförderung erfolgen.

Die Eigenbeteiligung am Zeitfahrausweis soll rund zehn Euro jeweils für die

Monate betragen, in denen Schulunterricht stattfindet. ¿Diese Regelung¿, so Kultusminister

Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, ¿soll auch für die Schülerinnen und Schüler ab

Klasse 5 gelten, die eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt besuchen, da diese

Schulen einen wesentlichen Beitrag zur Begabtenförderung im Lande leisten.

Familien mit geringerem Einkommen wird es dadurch erleichtert, ihr Kind an

solch eine Schule zu schicken.¿ Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre

betonte, dass durch diese Regelung die 11. und 12. Klassen vom möglichen

Individualverkehr zum öffentlichen Personennahverkehr zurück kehren und hofft,

dass das Motorrad und auch das Auto nicht als Verkehrsmittel benutzt werden,

sondern der Bus.

 

 

 

Bislang betragen

die Kosten für eine mittlere Jahreskarte zwischen 500 und 600 Euro. In dünn

besiedelten Kreisen liegt die Kostenspanne sehr weit auseinander. Zum Beispiel

kann eine Fahrkarte im Altmarkkreis Salzwedel 278 Euro betragen, aber auch

1.040 Euro, das kommt auf die Entfernung des Wohnortes zur jeweiligen Schule an.

Die Mindestentfernung, ab der die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen

werden, legt der jeweilige Schulträger selber fest.

 

 

 

Ab 2010 muss die

Landesregierung nach gegenwärtigen Schätzungen jährlich zirka 7,25 Mio. Euro

Landesmittel zusätzlich für die Schülerbeförderung bereit stellen. Zuzüglich

der Eigenbeteiligung von insgesamt etwa 1,5 Mio. Euro werden die Kosten für die

Schülerbeförderung etwa 8,75 Mio. Euro betragen.

 

 

 

Die Einbringung

der Gesetzesänderung in den Landtag ist für Mai geplant. Die Regelung für die

Klasen 5 bis 10 der allgemein bildenden Schulen bleibt uneingeschränkt

erhalten.

 

 

 

 

 

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