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Pressemitteilungen - Archiv

Bundesrat beschließt Grundgesetzänderung und Grundlage für den Digitalpakt / Tullner stellt Eckpunkte für die Umsetzung vor

15.03.2019, Magdeburg – 11

  • Bildungsministerium

 

 

Der

Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung die Änderung des Grundgesetzes

beschlossen. Damit wurde die Grundlage für die Umsetzung des Digitalpakts

gelegt. ?Der Digitalpakt als gemeinsames Projekt von

Bund und Ländern wird zum Erfolg. Die bestehende digitale Infrastruktur an

unseren Schulen braucht nicht nur ein Update. Sie braucht einen Systemwechsel.

Der Digitalpakt wird es nun ermöglichen, an allen Schulen diesen Systemwechsel

auf den Weg zu bringen?, erklärte Bildungsminister Marco Tullner heute in der

Debatte im Bundesrat.

 

 

 

Nach dem heutigen Beschluss werden die Länder in den kommenden

Wochen eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund schließen. Insgesamt

stehen für den Digitalpakt 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für Sachsen-Anhalt

sind im Projektzeitraum 137.583.000

Euro an Bundesmitteln vorgesehen. Land und Kommunen müssen dazu einen investiven

Eigenanteil in Höhe von 10 % beisteuern.

 

 

 

Für Sachsen-Anhalt soll die Verwaltungsvereinbarung zeitnah in

eine Förderrichtlinie münden. Ein entsprechender Entwurf wird in den kommenden

Wochen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Vertretern der Schulen in

freier Trägerschaft besprochen werden. ?Nach vielen Jahren der Hängepartie um

den Digitalpakt wollen wir keine weitere Zeit verlieren. Die Förderrichtlinie

soll zum 01.08.2019 in Kraft treten?, so Bildungsminister Tullner.  

 

 

 

Die Förderrichtlinie soll die Fördermittel

als schülerzahlbasiertes Schulträgerbudget auf Antrag an die Schulträger der

kommunalen und der Schulen in freier Trägerschaft ausreichen. Dabei wird es

sich aller Voraussicht nach um ein Budget von ca. 500-520 Euro pro Schüler

handeln.

 

Als Schwerpunkt

der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich

Schulgebäude-/-geländeverkabelung/-vernetzung (schulisches WLAN) vor. Die

Vernetzung der Schulgebäude ist die Grundlage für alle weiteren Initiativen

innerhalb der Schule, bzw. ist die Grundlage für Nutzung von

Präsentationstechnik und digitaler Endgeräte. Es ist deshalb vorgesehen,

zunächst bis zu 50 % der Budgets für diesen Maßnahmebereich zu reservieren. Die

weiteren Mittel sollen für die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitaler

Arbeitsgeräte und Endgeräten zur Verfügung stehen. Grundlage für die

Beantragung wird ein technisch-pädagogisches Konzept sein.

 

 

 

 

 

 

?Viele Schulträger

haben sich in den vergangenen Jahren auf den Weg gemacht. Wir konnten bereits

ca. 100 Projekte an unseren Schulen über die bestehenden Fördermöglichkeiten

finanzieren. Viele Konzepte liegen aber auch in den Schubladen. Ich bin

zuversichtlich, dass wir erste Ergebnisse noch in diesem Jahr an unseren

Schulen wahrnehmen werden?, erklärte Tullner.

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

 

Beispiele für schülerzahlbasierte

Schulträgerbudgets - (vorerst und ohne Gewähr) 

 

 

 

 

 

 

 

Träger

 

 

Schülerzahl

 

 

Fördersumme

 

 

 

 

LK Wittenberg

 

 

7.549

 

 

3.896.057

 

 

 

 

LH Magdeburg

 

 

25.393

 

 

13.105.388

 

 

 

 

Stadt Halberstadt

 

 

1.115

 

 

575.454

 

 

 

 

Gemeinde Elsteraue

 

 

228

 

 

117.671

 

 

 

 

Privatschulen ?Altmark? gGmbH

 

 

202

 

 

104.253

 

 

 

 

 

 

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