Menu
menu

Pressemitteilungen - Archiv

Ersatzschule Havelberg: Kultusministerium
legt Beschwerde ein

13.07.2005, Magdeburg – 144

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 144/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 144/05

 

 

 

Magdeburg, den 12. Juli 2005

 

 

 

 

 

Ersatzschule Havelberg: Kultusministerium

legt Beschwerde ein

 

 

 

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg, das

Land Sachsen-Anhalt unter Auflagen für den Schulträger zu verpflichten,

vorläufig den Betrieb eines Gymnasiums in freier Trägerschaft in Havelberg zu

genehmigen, wird nun das Oberverwaltungsgericht zur Entscheidung angerufen.

 

 

 

Mit der vorläufigen Entscheidung ist noch nichts darüber

ausgesagt, ob  die Schule endgültigen

Bestand haben wird. Dieses ist einem gesonderten Prozess, dem so genannten

Hauptsacheverfahren, vorbehalten, den der Trägerverein angestrengt hat. Wann

dieser entschieden wird, kann nicht gesagt werden, somit bleibt für Eltern,

Lehrer und Schüler eine weitere Zeit der Unsicherheit.

 

 

 

In seinem Beschluss vom 11. Juli 2005 hat das

Verwaltungsgericht zwar das Land zur vorläufigen Genehmigung verpflichtet.

Dieses geschah aber unter deutlichen Auflagen, insbesondere wird der

Schulträger verpflichtet einen Schulleiter mit der Lehrbefähigung für das

Gymnasium zu übertragen. Bislang war eine Hauptschullehrerin vorgesehen.

 

 

 

Ausdrücklich hält das Gericht fest, dass rechtliche Mängel

sowohl zum Zeitpunkt des ablehnenden Bescheids des Kultusministeriums als auch

zum Beginn des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens am 14. Juni 2005 bestanden.

Dazu gehört zum Beispiel, dass für das Gericht sich die kranken- und

versicherungsrechtlich angemessene Absicherung der Lehrkräfte erst im

Erörterungstermin am 1. Juli herausgestellt habe, diese Sicherheit während der

gesamten Zeit seit Antragstellung eben nicht bestand. Somit hat das

Kultusministerium zu jedem Zeitpunkt im Verfahren korrekt gehandelt.

 

 

 

Ob jedoch, wie vom Verwaltungsgericht angenommen, die

Versicherungen des Trägers zum Abstellen weiterhin bestehender Mängel noch vor

Schuljahresbeginn ausreichen, erscheint jedenfalls der obersten Schulbehörde

als recht unsicher. Daher ist es notwendig, dass das Oberverwaltungsgericht

selbst schon im diesem vorläufigen Abschnitt des gesamten Verfahren noch

angerufen wird. Damit ist nicht geklärt, ob die angesprochene Ersatzschule

tatsächlich zum neuen Schuljahr ihren Betrieb, und sei es auch nur vorläufig,

aufnehmen kann.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstr. 32

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-3710

Fax: (0391) 567-3775

Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de

Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium:

http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de