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Pressemitteilungen - Archiv

Neue Ferienregelung für Sachsen-Anhalt ab
Schuljahr 2004/05 / Veränderte Sommer-, Winter- und Osterferien

18.11.2003, Magdeburg – 212

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 212/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 212/03

 

 

 

Magdeburg, den 18. November 2003

 

 

 

 

 

Neue Ferienregelung für Sachsen-Anhalt ab

Schuljahr 2004/05 / Veränderte Sommer-, Winter- und Osterferien

 

 

 

Im Juni

2003 hat die Kultusministerkonferenz nach Abstimmungen mit der

Wirtschaftsministerkonferenz im Auftrag der Ministerpräsidenten eine

Neuregelung der Sommerferien für die Zeit von 2005 bis 2010 beschlossen. Um die

Verkehrssituation in den Sommerferien zu entschärfen und den Ländern einen

möglichst langen Zeitraum für den Fremdenverkehr zu geben, wurde der

Gesamtzeitraum der Sommerferien, in dem die Ferien der einzelnen Bundesländer

liegen, ausgedehnt, und zwar auf die Zeit vom 20.06. bis 15.9.

 

Die neue Regelung, die pädagogische Gesichtspunkte

angemessen berücksichtigt, bedeutet für Sachsen-Anhalt, dass in den Jahren 2005

¿ 2008 die Sommerferien nur um bis zu einer Woche verschoben werden. Nach dem

sog. rollierenden System haben die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen

und Sachsen zugleich Sommerferien.

 

 

 

In eigener Verantwortung hat das Kultusministerium auch

leichte Veränderungen bei den Winter- und Osterferien vorgenommen.

 

Da das 1. Schulhalbjahr ¿ wie in allen anderen

Bundesländern- am 31.1. d.J. mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse endet, war

es sinnvoll, daran die Winterferien anzuschliessen. So können die Schülerinnen

und Schüler etwas Abstand vom 1. Halbjahr gewinnen , Konsequenzen aus dem

Halbjahreszeugnis bedenken und sich auf einen guten Start in das 2. Halbjahr

vorbereiten. Eine klare Zäsur zwischen den Halbjahren kommt auch den

Lehrerinnen und Lehrern entgegen.

 

 

 

In

Zukunft werden die Tage der Karwoche zu den Osterferien gehören. Mit dieser

auch in anderen Bundesländern üblichen Regelung wird den religiösen Interessen

der christlichen Familien und ihren Wünschen nach Gottesdienstbesuchen ohne

besondere Unterrichtsbefreiungen und nach sinnvoller Vorbereitung des

Osterfestes entsprochen.

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

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