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Neue Ferienregelung für Sachsen-Anhalt ab
Schuljahr 2004/05 / Veränderte Sommer-, Winter- und Osterferien
18.11.2003, Magdeburg – 212
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 212/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 212/03
Magdeburg, den 18. November 2003
Neue Ferienregelung für Sachsen-Anhalt ab
Schuljahr 2004/05 / Veränderte Sommer-, Winter- und Osterferien
Im Juni
2003 hat die Kultusministerkonferenz nach Abstimmungen mit der
Wirtschaftsministerkonferenz im Auftrag der Ministerpräsidenten eine
Neuregelung der Sommerferien für die Zeit von 2005 bis 2010 beschlossen. Um die
Verkehrssituation in den Sommerferien zu entschärfen und den Ländern einen
möglichst langen Zeitraum für den Fremdenverkehr zu geben, wurde der
Gesamtzeitraum der Sommerferien, in dem die Ferien der einzelnen Bundesländer
liegen, ausgedehnt, und zwar auf die Zeit vom 20.06. bis 15.9.
Die neue Regelung, die pädagogische Gesichtspunkte
angemessen berücksichtigt, bedeutet für Sachsen-Anhalt, dass in den Jahren 2005
¿ 2008 die Sommerferien nur um bis zu einer Woche verschoben werden. Nach dem
sog. rollierenden System haben die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen
und Sachsen zugleich Sommerferien.
In eigener Verantwortung hat das Kultusministerium auch
leichte Veränderungen bei den Winter- und Osterferien vorgenommen.
Da das 1. Schulhalbjahr ¿ wie in allen anderen
Bundesländern- am 31.1. d.J. mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse endet, war
es sinnvoll, daran die Winterferien anzuschliessen. So können die Schülerinnen
und Schüler etwas Abstand vom 1. Halbjahr gewinnen , Konsequenzen aus dem
Halbjahreszeugnis bedenken und sich auf einen guten Start in das 2. Halbjahr
vorbereiten. Eine klare Zäsur zwischen den Halbjahren kommt auch den
Lehrerinnen und Lehrern entgegen.
In
Zukunft werden die Tage der Karwoche zu den Osterferien gehören. Mit dieser
auch in anderen Bundesländern üblichen Regelung wird den religiösen Interessen
der christlichen Familien und ihren Wünschen nach Gottesdienstbesuchen ohne
besondere Unterrichtsbefreiungen und nach sinnvoller Vorbereitung des
Osterfestes entsprochen.
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