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Pressemitteilungen - Archiv

Stiftung Moritzburg errichtet - Olbertz:
Stiftungserrichtung eröffnet neue Chancen für das Kunstmuseum des Landes
Sachsen-Anhalt

29.08.2003, Magdeburg – 179

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 179/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 179/03

 

 

 

Magdeburg, den 29. August 2003

 

 

 

 

 

Stiftung Moritzburg errichtet - Olbertz:

Stiftungserrichtung eröffnet neue Chancen für das Kunstmuseum des Landes

Sachsen-Anhalt

 

 

 

Per Kabinettsbeschluss hat die

Landesregierung auf Initiative des Kultusministeriums am Dienstag die Errichtung

der Stiftung Moritzburg beschlossen und damit das Landeskunstmuseum in eine

Stiftung Öffentlichen Rechts umgewandelt. Die Rechtsformänderung soll die

Handlungsfähigkeit der Staatlichen Galerie erhöhen und sie in die Lage

versetzen, sich zu einem Landeskunstmuseum mit dem Schwer­punkt der Klassischen

Moderne zu entwickeln. Unter anderem durch die Übernahme von Sammlungen soll

sie an ihr ursprüngliches Sammlungsprofil wieder anknüpfen, das in der Nazizeit

im Rahmen der Aktion ¿Entartete Kunst¿ weitgehend zerstört worden ist. Außerdem

kann die Moritzburg nun für den geplanten Ausbau der sogenannten Westruine

selbst als Bauherr auftreten und Fördermittel einwerben.

 

 

 

Einen weiteren Grund, die Stiftung Moritzburg zu

errichten, sieht Kultusminister Olbertz in der Notwendigkeit, das Nebeneinander

von unmittelbarer und mittelbarer Landesverwaltung aufzuheben. Das

Auseinanderfallen von Eigentum und Nutzung führe zu einem unangemessenen

Abstimmungsbedarf. Die Moritzburg stand bisher als unselbständige Einrichtung

des Landes Sachsen¿Anhalt unter der Dienst- und Fachaufsicht des

Regierungspräsidiums Halle, ihre Liegenschaften dagegen wurden durch die

Stiftung Schlösser, Burgen und Gärten verwaltet und bewirtschaftet. ¿Diese

unterschiedlichen Entscheidungsstrukturen sind für ein Kunstmuseum des

Aufgabenprofils der Moritzburg nicht optimal¿, erklärte Kultusminister Olbertz.

Auch dem Engagement der bisher Verantwortlichen sind damit immer wieder Grenzen

gezogen worden.

 

 

 

Stiftungszweck der Moritzburg ist laut Satzung der Erhalt der

Moritzburg und das Betreiben des Kunstmuseums mit den Aufgaben Sammeln,

Bewahren, Erforschen und Vermitteln von Werken der Kunst. Zugleich sorgt sie

für die bauliche Unterhaltung und Entwicklung der denkmalgeschützten

Liegenschaft und erschließt die Museumsbestände durch Forschung, Dokumentation,

Publikation und Ausstellung. Die Stiftung wird durch einen Vorstand geleitet,

der einem Kuratorium verpflichtet ist und von einem

künstlerisch-wissenschaftlichen Beirat fachlich begleitet wird. Die Stiftung

soll mit Veröffentlichung des Errichtungsbeschlusses rechtlich handlungsfähig

werden, auch wenn die Überführung des Personals und der Liegen­schaften erst im

weiteren Verlauf des Jahres erfolgt. Die Stiftung kann aber schon jetzt

selbständig Verhandlungen führen und Drittmittel beantragen. Die Gründung der

Stiftung erfolgt für das Land kostenneutral. Auch einen Stellenaufwuchs wird es

nicht geben.

 

 

 

¿Wichtig ist mir vor allem, dass die

Moritzburg in der Kunstszene, Mäzenen und Sammlern gegenüber als selbständiger

und entscheidungsfähiger Verhandlungspartner auftreten kann¿, so Olbertz.

Insgesamt müssten die Ausstellungsflächen deutlich erweitert werden, erklärte

der Kultusminister. Die Änderung der Rechtsform solle daher auch die Planungen

für einen Erweiterungsbau auf dem Gelände der Moritzburg beschleunigen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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