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Kultusministerium: Keine Benachteiligung von
Behinderten
18.07.2003, Magdeburg – 159
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 159/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 159/03
Magdeburg, den 18. Juli 2003
Kultusministerium: Keine Benachteiligung von
Behinderten
Die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft stellt in ihrer heutigen Pressemitteilung eine angebliche
Benachteiligung von Behinderten an Sonderschulen fest. Sie unterstellt dies, weil
es keine formale Anpassung der Rahmenrichtlinien für sonstige Sonderschulen an
die geänderten Rahmenrichtlinien der Grund- und Sekundarschule gegeben habe.
Den Schülerinnen und Schülern würden damit die Verbesserungen in der Grund- und
Sekundarschule für die Fächer Deutsch und Mathematik vorenthalten, so die GEW.
Zu begrüßen ist, dass die GEW die
durch die Landesregierung getroffenen Änderungen der Stundentafeln als
Verbesserungen anerkennt.
Eine Benachteiligung der
Sonderschulen gibt es hingegen nicht. Die seit 2001 gültigen Stundentafeln der
Sonstigen Sonderschulen sind insgesamt umfangreicher als die von Grund- und
Sekundarschule. Diese Stunden können auch weiterhin für die Vertiefung der Muttersprache
und der Verbesserung der mathematischen Fertigkeit genutzt werden.
Die Erhöhung der Stundenanzahl für
Deutsch und Mathematik in der Grundschule wurde im wesentlichen dadurch
erreicht, dass für andere Fächer eine entsprechende Bandbreite eingeführt
wurde.
Die anderen Zugänge zur Umwelt von
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf lassen diese Verschiebungen jedoch
nicht zu, denn gerade die Fächer Heimat- und Sachkunde sowie Musik und Werken
sind für diese Kinder zur Förderung von Sinnverständnis und Selbstständigkeit
unerlässlich. Da in den Sonderschulen ohnehin ein ganzheitliches Arbeiten
vorausgesetzt wird, wird den Kindern ein verstärktes muttersprachliches
Arbeiten u.ä. nicht vorenthalten.
Zu den Vorschulbereichen ist
festzustellen, dass an 5 Sonderschulen Vorschulteile gemäß Schulgesetz
eingerichtet worden sind. Sie sind Kindern vorbehalten, deren Schuleintritt
intensiv sonderpädagogisch vorbereitet wird, also ein Jahr vor Schulaufnahme. Es
besteht nicht die Absicht, die Frühförderung, auch in Form besonderer
Einrichtungen, abzuschaffen. Diese sind aber keine Kindergärten.
Den sonderpädagogischen
Beratungsstellen wurden, wie in den vergangenen Schuljahren auch, die
Kontingente zugewiesen.
Auf Grund der angespannten
Situation der Unterrichtsversorgung im Sonderschulbereich haben zwei Schulämter
Probleme in der Unterrichtsversorgung der Sonderschulen. Ein Abschmelzen der
Stunden der Beratungsstellen wurde hier gewählt, um den Unterricht nach
Stundentafel in den Sonderschulen nicht wesentlich kürzen zu müssen.
Da die Unterrichtsplanungen noch
nicht abgeschlossen sind, - Einstellungen werden im Verlaufe der Sommerferien
vollzogen -, ist der endgültige Stand der Unterrichtsversorgung noch nicht erreicht.
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