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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusministerium: Keine Benachteiligung von
Behinderten

18.07.2003, Magdeburg – 159

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 159/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 159/03

 

 

 

Magdeburg, den 18. Juli 2003

 

 

 

 

 

Kultusministerium: Keine Benachteiligung von

Behinderten

 

 

 

Die Gewerkschaft Erziehung und

Wissenschaft stellt in ihrer heutigen Pressemitteilung eine angebliche

Benachteiligung von Behinderten an Sonderschulen fest. Sie unterstellt dies, weil

es keine formale Anpassung der Rahmenrichtlinien für sonstige Sonderschulen an

die geänderten Rahmenrichtlinien der Grund- und Sekundarschule gegeben habe.

Den Schülerinnen und Schülern würden damit die Verbesserungen in der Grund- und

Sekundarschule für die Fächer Deutsch und Mathematik vorenthalten, so die GEW.

 

 

 

Zu begrüßen ist, dass die GEW die

durch die Landesregierung getroffenen Änderungen der Stundentafeln als

Verbesserungen anerkennt.

 

 

 

Eine Benachteiligung der

Sonderschulen gibt es hingegen nicht. Die seit 2001 gültigen Stundentafeln der

Sonstigen Sonderschulen sind insgesamt umfangreicher als die von Grund- und

Sekundarschule. Diese Stunden können auch weiterhin für die Vertiefung der Muttersprache

und der Verbesserung der mathematischen Fertigkeit genutzt werden.

 

 

 

Die Erhöhung der Stundenanzahl für

Deutsch und Mathematik in der Grundschule wurde im wesentlichen dadurch

erreicht, dass für andere Fächer eine entsprechende Bandbreite eingeführt

wurde.

 

Die anderen Zugänge zur Umwelt von

Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf lassen diese Verschiebungen jedoch

nicht zu, denn gerade die Fächer Heimat- und Sachkunde sowie Musik und Werken

sind für diese Kinder zur Förderung von Sinnverständnis und Selbstständigkeit

unerlässlich. Da in den Sonderschulen ohnehin ein ganzheitliches Arbeiten

vorausgesetzt wird, wird den Kindern ein verstärktes muttersprachliches

Arbeiten u.ä. nicht vorenthalten.

 

 

 

Zu den Vorschulbereichen ist

festzustellen, dass an 5 Sonderschulen Vorschulteile gemäß Schulgesetz

eingerichtet worden sind. Sie sind Kindern vorbehalten, deren Schuleintritt

intensiv sonderpädagogisch vorbereitet wird, also ein Jahr vor Schulaufnahme. Es

besteht nicht die Absicht, die Frühförderung, auch in Form besonderer

Einrichtungen, abzuschaffen. Diese sind aber keine Kindergärten.

 

 

 

Den sonderpädagogischen

Beratungsstellen wurden, wie in den vergangenen Schuljahren auch, die

Kontingente zugewiesen.

 

Auf Grund der angespannten

Situation der Unterrichtsversorgung im Sonderschulbereich haben zwei Schulämter

Probleme in der Unterrichtsversorgung der Sonderschulen. Ein Abschmelzen der

Stunden der Beratungsstellen wurde hier gewählt, um den Unterricht nach

Stundentafel in den Sonderschulen nicht wesentlich kürzen zu müssen.

 

Da die Unterrichtsplanungen noch

nicht abgeschlossen sind, - Einstellungen werden im Verlaufe der Sommerferien

vollzogen -, ist der endgültige Stand der Unterrichtsversorgung noch nicht erreicht.

 

 

 

 

 

 

 

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