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Staatssekretär Winfried Willems
zum Ende der Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt
07.01.2011, Magdeburg – 2
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 002/11
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 002/11
Magdeburg, den 7. Januar 2011
Staatssekretär Winfried Willems
zum Ende der Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt
¿Zu einer Skandalisierung der
Ferienregelung besteht kein Anlass. Von einem Chaos in den Schulen kann keine
Rede sein.¿
1. Die Ferienordnung in den Schuljahren
2010/11 bis 2016/17 wurde mit Erlass vom 2.9.2008 im SVBl 10/2008 auf Seite 285
veröffentlicht. Die Angabe ¿Dienstag, 5. Januar¿ wurde auf der Landesseite im
Internet in ¿Mittwoch, 5. Januar¿ korrigiert.
2. Die organisatorischen Hinweise
für Schulen für das Schuljahr einschließlich der Terminplanung wurden zu Beginn
des Schuljahres unter www.sachsen-anhalt.de
korrekt veröffentlicht. Das geschieht jedes Schuljahr in gleicher Weise.
3. Weder 2008 noch später gab es
irgendwelche Anfragen oder Kritik an der Ferienregelung, weder von Schulen,
noch vom Lehrerhauptpersonalrat, noch vom Landesschulbeirat, noch von der GEW.
All diese Gremien waren im Rahmen der üblichen Verfahren in die
Terminentscheidungen einbezogen.
4. Die Schulen haben in eigener
Verantwortung in den Gesamtkonferenzen unter Beteiligung von Lehrern, Eltern
und Schülern über die Festlegung von beweglichen Ferientagen entschieden. Sie
waren dabei gehalten, sich mit den anderen Schulen im Einzugsbereich abzustimmen.
Viele Schulen haben sich u. a. für
den 7.1. als Ferientag entschieden, andere für andere Tage, z. B. den Freitag
nach Christi Himmelfahrt o. a.
5. Die Zeit der Sommerferien liegt
nach KMK-Beschluss fest und ist weder verlängerbar noch verkürzbar.
Die Zahl der übrigen Ferientage
liegt ebenfalls fest. Das Kultusministerium hat sich bei der Festlegung der
übrigen Ferien von familienfreundlichen Erwägungen leiten lassen.
So wurden die Ferien vor
Weihnachten und vor Ostern so gelegt, dass auch vor den Feiertagen einige Tage
schulfrei sind, um sich auf die Feiertage einstellen zu können. Es soll nicht
am Tag vor Heiligabend oder Gründonnerstag noch Unterricht stattfinden.
6. In Abwägung wäre es natürlich
auch möglich gewesen, erst ab dem 23.12. frei zu geben und dafür den 7.1.
generell frei zu planen. Entsprechende Hinweise hat es zu keinem Zeitpunkt
gegeben. Durch die Option, dies mit einem beweglichen Ferientag schulkonkret zu
regeln, war überall und für alle Betroffenen auch eine langfristige
Vor-Ort-Lösung möglich.
7. Generell muss es selbstverständlich
sein, dass nach einem Feiertag an einem Donnerstag am Freitag Unterricht
stattfindet.
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