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Pressemitteilungen - Archiv

?Ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Stiftungsstrukturreform?
Kultusminister Dorgerloh bringt Gesetzentwurf ein

20.02.2013, Magdeburg – 15

  • Bildungsministerium

Sachsen-Anhalts Kultusminister Stephan Dorgerloh hat heute (20. Februar) im Landtag für eine Neuordnung der Stiftungslandschaft geworben. ?Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der 2011 in Angriff genommenen Stiftungsstrukturreform?, so der Minister. Ziel sei es, den Stiftungen Moritzburg Halle und Kloster Michaelstein einen Rechtsstatus zu verleihen, der ihren tatsächlichen Gegebenheiten und Erfordernissen entspricht. Aus diesem Grund soll die Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt als Treuhänder ihre Geschäfte führen.

 

Die Moritzburg in Halle sei ein wichtiges ?Aushängeschild? des Landes mit überregionalem Potenzial, betonte Stephan Dorgerloh. Das Kunstmuseum verfüge über eine Vielfalt unterschiedlichster Sammlungsbestände wie kaum anderswo in Mitteldeutschland. ?Wir wollen ermöglichen, dass im Landeskunstmuseum künftig der Stiftungsauftrag wieder stärker im Vordergrund steht.? Dazu müssten jedoch einige nachwirkende Gründungsmängel behoben werden. So sei es mit der Stellen- und Organisationsstruktur sowie der Finanzausstattung von Anfang an schwer bis unmöglich gewesen, den Aufgaben gerecht zu werden. ?Nun ist es an der Zeit, grundlegende Änderungen in der Ablauforganisation und in der Organisationsstruktur herbeizuführen?, erklärte der Minister. Aufgrund des Handlungsbedarfes sei die Stiftung Dome und Schlösser gebeten worden, die Verwaltungsgeschäfte der Stiftung Moritzburg zum 1. Januar 2013 zu übernehmen.

 

Davon unberührt bleibe der Stiftungszweck der Moritzburg, der auch den Betrieb der Lyonel-Feininger-Galerie in Quedlinburg umfasst, unterstrich der Kultusminister. Das Landeskunstmuseum soll auch künftig von einem Direktor eigenständig nach außen vertreten werden.

 

Rechtliche Änderungen sind ebenfalls bei der Stiftung Kloster Michaelstein geplant. Die Stiftung Dome und Schlösser stellt bereits seit 2004 den Stiftungsvorstand und übt die Personalhoheit aus. Um auch hier Synergieeffekte in Bezug auf die Leitungs- und Organisationsstruktur sowie die Haushaltswirtschaft realisieren zu können, sei nun ein anderer Rechtsstatus notwendig, so der Minister.

 

Parallel zur Umwandlung der beiden Stiftungen in nicht rechtsfähige Stiftungen sei beabsichtigt, das Kuratorium der Stiftung Dome und Schlösser umzubilden. Hier sollen insbesondere die in den Gremien der Stiftung Moritzburg und Stiftung Kloster Michaelstein vertretenen Kommunen Sitz und Stimmrecht erhalten. Darüber hinaus ist in beiden Stiftungen vorgesehen, Stiftungsbeiräte zu errichten, die den Treuhänder im Blick auf die Erfüllung des Stiftungszweckes beraten und unterstützen.

 

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

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