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Gesetz zur Förderung und Anerkennung von
Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt / Rede von Kultusminister Olbertz zum
Gesetzentwurf der Landesregierung
11.11.2005, Magdeburg – 278
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 278/05
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 278/05
Magdeburg, den 10. November 2005
Gesetz zur Förderung und Anerkennung von
Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt / Rede von Kultusminister Olbertz zum
Gesetzentwurf der Landesregierung
Der vorliegende Gesetzentwurf ist notwendig, weil die derzeitige
gesetzliche Regelung im Schulgesetz zum 21.12.2006 ausläuft. Gewiss könnte man
sich auch mit einer schlichten Verlängerung der dortigen Paragrafen 85
bescheiden, sofern man in der musikalischen Bildung der jungen Generation nicht
mehr als eine formale und pragmatisch zu handhabende Aufgabe sieht. Fasst man
sie dagegen als Gestaltungsaufgabe auf, dann bietet sich die Gelegenheit, ein
eigenständiges Gesetz für die Musikschulen zu entwickeln, das sie noch klarer
als Bildungseinrichtungen definiert, ihre Aufgaben und qualitativen Ansprüche
genauer bestimmt und vor allem das Landesinteresse qualifiziert formuliert.
Genau dies hat die Landesregierung mit der vorliegenden Gesetzinitiative im
Sinn. Die Hochschulbegabtenförderung und die musische bzw. musikalische Bildung
der Jugend ist eine klassische Domäne christlich-demokratischer
Bildungspolitik.
Es ist übrigens ¿ und das ganz planmäßig ¿ das letzte Gesetz, das ich
in meiner Amtszeit in den Landtag einbringe, seitdem sich das
Studentenwerksgesetz bereits in der parlamentarischen Diskussion befindet. Die
Landesregierung schließt damit praktisch den Reigen wichtiger
bildungspolitischer Initiativen.
Das Land förderte von Anbeginn die Tätigkeit von Musikschulen in
Sachsen-Anhalt. Das anfänglich über Förderrichtlinien ausgestaltete Landesinteresse
wurde 1996 durch ein Musikgesetz einschließlich einer Verordnung zur Förderung
der Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt unterstrichen. Schon darin sind die
Musikschulen als Bildungseinrichtungen definiert worden, was zu einer
deutlichen Aufwertung der Musikschulen im öffentlichen Leben geführt hat.
Es ist Anliegen des Landes, alle Anbieter in diesem Bereich
einzubeziehen und au die selben qualitativen Maßstäbe zu verpflichten. Deshalb
sind im Gesetzentwurf auch nicht die Rechtsform oder die Trägerschaft für die
Förderung oder Anerkennung einer Musikschule maßgeblich, sondern die
qualitativ-inhaltlichen Voraussetzungen, die sie erfüllen sollen.
Das bisherige Musikschulgesetz einschließlich Verordnung und Richtlinie
hat die Musikschulen ¿ nicht zuletzt im öffentlichen Bewusstsein und in der
Prioritätenwahrnehmung der Träger, in der Regel der Landkreise ¿ gestärkt. Die
Musikschulverordnung sichert die Qualität der Einrichtungen, und über die
Richtlinien, die bekanntlich im letzten Jahr evaluiert und mit neuem
Förderschwerpunkten versehen wurden, artikuliert das Land sein Interesse an der
Musikschulförderung.
Künftig werden die Trägeraufgaben und das Landesinteresse noch
deutlicher hervorgehoben. Das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung, indem
es neben der durch den Träger abzusichernden musikalischen Grundversorgung vor
allem qualitative Schwerpunkte der Musikschulangebote und die
Hochbegabtenförderung ¿ etwa zur Studienvorbereitung ¿ in den Mittelpunkt
seines Interesses stellt. Hier wird es künftig Landesförderschüler geben, die
aus Leistungswettbewerben der Musikschulen hervorgehen und durch Zusatzstunden
gefördert werden.
Damit kommen wir aktuellen bildungspolitischen Erfordernissen und
besonderen Bedürfnissen der Nutzer der Musikschule nach, und zwar so, dass für
die Musikschulträger keine neuen oder zusätzlichen Belastungen über das
bestehende Engagement hinaus entstehen.
Meine Damen und Herren, aus allen diesen Gründen lag es nahe, ein
eigenständiges Gesetz zu formulieren. Die Neufassung des Gesetzes hat das Ziel,
die Musikschulen wesentliche zu stärken und ihre Arbeit weiter zu
qualifizieren. In diesem Zusammenhang wird auch die ¿Staatliche Anerkennung¿
geregelt. Hierzu bestand im bisherigen Gesetz zwar eine
Verordnungsermächtigung, die aber nicht ausgefüllt wurde. Erfahrungen in
anderen Bundesländern, wie z.B. in Brandenburg und Bayern haben gezeigt, dass
diese Anerkennung weiterhin als Qualitätssiegel verstanden wird.
Die Landesregierung hat zu ihrem Gesetzentwurf bereits im Vorfeld die
Fachverbände angehört. Da Echo ist durchweg positiv. Ich würde mich freuen,
wenn es bei dieser Gesetzinitiative eine breiten Konsens in allen Fraktionen
gäbe und empfehle Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse,
d.h. federführend an den Kulturausschuss und beratend an den Bildungsausschuss.
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