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Pressemitteilungen - Archiv

Landesregierung korrigiert Fehler von 1999:

28.11.2002, Magdeburg – 186

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 186/02

 

Magdeburg, den 27. November 2002

 

 

Landesregierung korrigiert Fehler von 1999:

änderung der Oberstufenverordnung für bundesweite Anerkennung des Abiturs erforderlich

 

Eine Abiturientin aus Sachsen-Anhalt wollte sich zum Sommersemester 2002 an einer bayerischen Universität einschreiben . Sie wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die in ihrem Abiturzeugnis ausgewiesene Gesamtqualifikation nicht den geltenden Anerkennungsvoraussetzungen entspreche. Diese Ablehnung war insofern nicht von der Hand zu weisen, als die ermittelte Gesamtnote die naturwissenschaftlichen Fächer nicht im notwendigen Umfang berücksichtigte.

 

Nach der Oberstufenverordnung vom 26. Februar 1999 mussten in Sachsen-Anhalt nur noch zwei Halbjahresleistungen aus dem naturwissenschaftlichen Bereich in die Abitur-Gesamtnote eingebracht werden. Bundeseinheitlich gefordert sind jedoch vier Halbjahresleistungen aus diesem Bereich. Die Abweichung von der bundesweiten Norm gefährdet die bundesweite Anerkennung des in Sachsen-Anhalt erworbenen Abiturs.

 

Das Kultusministerium reagierte unmittelbar durch eine entsprechende Korrektur der bislang geltenden Oberstufenverordnung, um die bundesweite Anerkennung des Abiturs wieder zu sichern und den Absolventen unseres Landes eine überprüfung und Nachberechnung ihres Abiturzeugnisses zu ersparen. Es wurde klargestellt, dass vier Halbjahresleistungen aus den Naturwissenschaften zu berücksichtigen sind.

 

Betroffen von der bisherigen Lücke ist nur ein kleiner Teil des Abiturjahrgangs 2002, nämlich diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nur eine Naturwissenschaft als Grundkurs belegt haben und sich auf die Mindesteinbringung beschränkten. ähnlich begrenzt ist die Zahl derer, die von der nunmehr geänderten Verordnung betroffen sind. Nach der bisherigen Verordnung wurden die erforderlichen naturwissenschaftliche Kurse zwar belegt, aber bei der Ermittlung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Betroffene des Abiturjahrgangs 2002 können ihre Zeugnisse an der jeweiligen Schule nachbewerten lassen, damit sie wieder den KMK-Bestimmungen entsprechen.

 

Alle diejenigen, die Naturwissenschaften als Leistungskurs oder Prüfungsfach wählen, erfüllen die Voraussetzungen der KMK ohnehin. Selbst für die betroffenen Schülerinnen und Schüler wird sich die Gesamtnote in der Regel allenfalls um den Wert 0,1 ändern, beispielsweise von 2,1 auf 2,2. Diese Abweichung kann durch gesteigerte Leistungen in jedem beliebigen einzubringenden Fach ausgeglichen werden.

 

Die aktuelle änderung ist bereits für die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 13. Schuljahrganges wirksam. Für die bundesweite Anerkennung des sachsen-anhaltischen Abiturs ist sie unumgänglich.

 

 

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