Pressemitteilungen - Archiv
Erhalt des Havelberger Gymnasiums nicht
möglich / Land bietet maßgeschneiderte Sonderregelung an
02.05.2005, Magdeburg – 68
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 068/05
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 068/05
Magdeburg, den 2. Mai 2005
Erhalt des Havelberger Gymnasiums nicht
möglich / Land bietet maßgeschneiderte Sonderregelung an
Das Pestalozzi-Gymnasium in Havelberg muss entsprechend
des genehmigten Schulentwicklungsplans des Landkreises wegen der dramatisch sinkenden
Schülerzahlen zum 31. Juli 2006 geschlossen werden. Die Schule kann nicht als
selbstständiges Gymnasium weitergeführt werden, weil die zu einer bundesweiten
Anerkennung des Abiturs notwendigen Fächerangebote in einem einzügigen
Gymnasium nicht vorgehalten werden können. Deshalb muss an den Grundsätzen der
Schulentwicklungsplanung festgehalten werden. Das nächste Gymnasium befindet
sich in Tangermünde. Ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler aus der Region
Havelberg erreicht den Standort Tangermünde nicht innerhalb einer zumutbaren
Schulwegszeit. Aus diesem Grund hat das Land eine spezielle Lösung für die jüngeren
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5 ¿ 9) entwickelt. In Havelberg
kann eine Außenstelle des Gymnasiums Tangermünde mit organisatorischer Anbindung
an die örtliche Sekundarschule zugelassen werden. Diese Einzelfalllösung greift
zum 1. August 2006. In der Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) ist die Zusammenführung
der Schülerinnen und Schüler am Stammgymnasium in Tangermünde allerdings zwingend
notwendig, um das notwendige Fächerspektrum anbieten zu können und die bundesweite
Anerkennung des Abiturs nicht zu gefährden.
Staatssekretär Willems bezeichnete diese Lösung als einen sehr
weitreichenden und maßgeschneiderten Kompromiss, den es in dieser Form nur in
Havelberg gebe. Er nehme Rücksicht auf die Bedürfnisse der jüngeren Schülerinnen
und Schüler, nicht zu weite Schulwege in Kauf nehmen zu müssen, aber auch auf
den Anspruch der Abiturientinnen und Abiturienten auf ein bundesweit
anerkanntes Reifezeugnis.
Die in den letzten Tagen vorgetragene Kritik an der
Ablehnung des Privatgymnasiums Havelberg durch das Kultusministerium wies Willems
in aller Deutlichkeit zurück. ¿Wir müssen mit der Genehmigung einer privaten Ersatzschule
die Gleichwertigkeit der Lernbedingungen gegenüber einer öffentlichen Schule garantieren.
Das Schulgesetz verpflichtet uns, die Genehmigungsvoraussetzungen genau zu
prüfen. Die Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Verlässlichkeit. Es
ist absurd, in diesem Zusammenhang den Vorwurf zu formulieren, die Landesregierung
verhindere bewusst die Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft. Das genaue
Gegenteil ist der Fall. Seit Übernahme der Regierung im Jahr 2002 haben wir 19
allgemein bildende und 33 berufsbildende freie Schulen genehmigt. Diese Zahl
spricht wohl eine deutliche Sprache, welchen Stellenwert wir diesem Aspekt des
Bildungssystems beimessen.
Impressum:
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-3710
Fax: (0391) 567-3775
Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de
Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de
Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium:
http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/
Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de