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Pressemitteilungen - Archiv

Erhalt des Havelberger Gymnasiums nicht
möglich / Land bietet maßgeschneiderte Sonderregelung an

02.05.2005, Magdeburg – 68

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 068/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 068/05

 

 

 

Magdeburg, den 2. Mai 2005

 

 

 

 

 

Erhalt des Havelberger Gymnasiums nicht

möglich / Land bietet maßgeschneiderte Sonderregelung an

 

 

 

Das Pestalozzi-Gymnasium in Havelberg muss entsprechend

des genehmigten Schulentwicklungsplans des Landkreises wegen der dramatisch sinkenden

Schülerzahlen zum 31. Juli 2006 geschlossen werden. Die Schule kann nicht als

selbstständiges Gymnasium weitergeführt werden, weil die zu einer bundesweiten

Anerkennung des Abiturs notwendigen Fächerangebote in einem einzügigen

Gymnasium nicht vorgehalten werden können. Deshalb muss an den Grundsätzen der

Schulentwicklungsplanung festgehalten werden. Das nächste Gymnasium befindet

sich in Tangermünde. Ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler aus der Region

Havelberg erreicht den Standort Tangermünde nicht innerhalb einer zumutbaren

Schulwegszeit. Aus diesem Grund hat das Land eine spezielle Lösung für die jüngeren

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5 ¿ 9) entwickelt. In Havelberg

kann eine Außenstelle des Gymnasiums Tangermünde mit organisatorischer Anbindung

an die örtliche Sekundarschule zugelassen werden. Diese Einzelfalllösung greift

zum 1. August 2006. In der Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) ist die Zusammenführung

der Schülerinnen und Schüler am Stammgymnasium in Tangermünde allerdings zwingend

notwendig, um das notwendige Fächerspektrum anbieten zu können und die bundesweite

Anerkennung des Abiturs nicht zu gefährden.

 

 

 

Staatssekretär Willems bezeichnete diese Lösung als einen sehr

weitreichenden und maßgeschneiderten Kompromiss, den es in dieser Form nur in

Havelberg gebe. Er nehme Rücksicht auf die Bedürfnisse der jüngeren Schülerinnen

und Schüler, nicht zu weite Schulwege in Kauf nehmen zu müssen, aber auch auf

den Anspruch der Abiturientinnen und Abiturienten auf ein bundesweit

anerkanntes Reifezeugnis.

 

 

 

Die in den letzten Tagen vorgetragene Kritik an der

Ablehnung des Privatgymnasiums Havelberg durch das Kultusministerium wies Willems

in aller Deutlichkeit zurück. ¿Wir müssen mit der Genehmigung einer privaten Ersatzschule

die Gleichwertigkeit der Lernbedingungen gegenüber einer öffentlichen Schule garantieren.

Das Schulgesetz verpflichtet uns, die Genehmigungsvoraussetzungen genau zu

prüfen. Die Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Verlässlichkeit. Es

ist absurd, in diesem Zusammenhang den Vorwurf zu formulieren, die Landesregierung

verhindere bewusst die Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft. Das genaue

Gegenteil ist der Fall. Seit Übernahme der Regierung im Jahr 2002 haben wir 19

allgemein bildende und 33 berufsbildende freie Schulen genehmigt. Diese Zahl

spricht wohl eine deutliche Sprache, welchen Stellenwert wir diesem Aspekt des

Bildungssystems beimessen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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