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Konjunktur für die Musikschulen -
Kultusministerium und Landesverwaltungsamt übergeben erste Bescheide
26.08.2009, Magdeburg – 116
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 116/09
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 116/09
Magdeburg, den 26. August 2009
Konjunktur für die Musikschulen -
Kultusministerium und Landesverwaltungsamt übergeben erste Bescheide
Ab heute werden
im Rahmen des Konjunkturprogramms II landesweit die Bewilligungsbescheide an
die kommunalen Musikschul-Träger verschickt. Dies teilten Kultusminister Prof.
Dr. Jan-Hendrik Olbertz und der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas
Leimbach, mit. Erst vor wenigen Tagen, am 31. Juli, war die Antragsfrist für
die Vorlage konkreter Planungs- und Bauunterlagen für Infrastrukturmaßnahmen im
Bereich der Musikschulen abgelaufen.
Die ersten
Bewilligungsbescheide gehen an den Harzkreis und den Salzlandkreis. Für die Musikschuleneinrichtungen
in Wernigerode und Quedlinburg bekommt der Harzkreis ein Gesamtvolumen von 2,8
Millionen Euro. Der Salzlandkreis erhält für Investitionen insgesamt 542.500 Euro. Davon finanziert
werden der Umbau der Lübenschule in Aschersleben zum gemeinsamen Standort von
Kreisvolkshochschule und Kreismusikschule, die Dachsanierung des Gebäudes der
Volkshochschule und Musikschule in Staßfurt und die Sanierungsarbeiten in der Musikschule
Schönebeck.
¿Ich habe von
Anfang an Wert darauf gelegt¿, so Kultusminister Olbertz, ¿dass der Fokus des
Konjunkturprogramms nicht allein auf den allgemeinbildenden Schulen liegt,
sondern auch auf solche Bildungsorte gerichtet ist, deren Unterhalt im
Leistungskatalog der Kommunen als freiwillig gilt. Verbesserte räumliche Bedingungen
in den Musikschulen stehen ganz oben auf der Wunschliste von Schülern und Lehrern.
Diese Ansprüche dürfen meines Erachtens nicht vernachlässigt werden. Denn jeder
weiß, dass musische Defizite durch nichts zu ersetzende Lücken im Persönlichkeits-
und Kompetenzprofil junger Menschen darstellen.¿
Leimbach betont:
¿Ich freue mich über die Geschwindigkeit und für die geförderten Einrichtungen.
Gerade in Wernigerode war die Sanierung überfällig.¿
Die
Musikschulträger waren im Vorfeld vom Kultusministerium gebeten worden, ihre
Vorhaben zur Erneuerung und Sanierung der Gebäude anzumelden. Aus den Anträgen
war eine Prioritätenliste erstellt worden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen
Ausgangslagen sah das Kultusministerium keine pauschale Mittelverteilung vor,
sondern orientierte sich im Wesentlichen an den beantragten Fördersummen und
Nachweisen des Handlungsbedarfs.
Die Träger waren
danach durch das Landesverwaltungsamt zur Abgabe der konkreten
Planungsunterlagen als Grundlage für die Bewilligung der Fördermittel
aufgefordert worden. Die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten wurden in den
Kommunen zügig vorangebracht. Eine ganze Reihe von kommunalen Musikschulträgern
nutzt dabei die Möglichkeit, die Gelder für mehrere Bildungseinrichtungen in
ihrer Trägerschaft (z.B. Musikschule und Volkshochschule) in einem Projekt
zusammenzuführen.
Mit der Umsetzung
eines Großteils der beantragten Investitionen kann noch in diesem Jahr begonnen
werden. Im Rahmen des Konjunkturpakets II werden bis Ende 2010 insgesamt 17
Millionen Euro einschließlich des kommunalen Eigenanteils von mindestens 12,5
Prozent an die Musikschulen Sachsen-Anhalt fließen.
Die Mittel werden
entsprechend der Vorgabe des Bundes hauptsächlich für Maßnahmen der
energetischen Sanierung verwendet. Dadurch sollen auch deutliche
Kostensenkungen für den Verbrauch von Energie und Wasser eintreten.
Die Baumaßnahmen
umfassen beispielsweise
-
Dacherneuerungen
einschließlich Wärmedämmung,
-
Fassadensanierungen
mit Wärmeverbundsystem
-
Erneuerungen
der Heizungs- und Sanitäranlagen
-
Bauwerkstrockenlegungen
-
Erneuerung von
Elektroanlagen
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