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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusminister Stephan Dorgerloh: "Meinungsvielfalt ernst nehmen und fördern"
Neue Handreichung regelt Umgang der Schulen mit Vertretern der Bundeswehr und der Friedensarbeit

08.12.2014, Magdeburg – 198

  • Bildungsministerium

An Sachsen-Anhalts Schulen gelten neue Grundsätze für den Umgang mit Jugendoffizieren und anderen Vertretern der Bundeswehr. Eine entsprechende Handreichung, die das Kultusministerium jetzt im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht hat, legt dazu fest: Wenn Bundeswehrvertreter in der Schule ihre Positionen zur Friedens- und Sicherheitspolitik darstellen, dann muss gleichberechtigt auch die Friedensbewegung zu Wort kommen ? und umgekehrt.

 

"Wir orientieren uns dabei an den gleichen Spielregeln, wie sie für Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen gelten", erläutert Kultusminister Stephan Dorgerloh den Hintergrund. Auch dort gelte der Grundsatz, dass nicht nur eine Partei alleine in einer Schule auftreten darf, sondern gleichzeitig oder in einem geringen zeitlichen Abstand verschiedene Positionen zu Wort kommen müssen. ?Wir wollen Meinungsvielfalt ernst nehmen und fördern, gerade auch in der existenziellen Frage nach der Sicherung des Friedens."

 

Politische Bildung solle dazu beitragen, dass junge Menschen verschiedene politische Erklärungen und Zielsetzungen kennenlernen und sich eigenständige Positionen bilden können, heißt es in der Handreichung. Dazu gehöre es auch, den Schülerinnen und Schülern in Fragen der Friedens-, Sicherheits- und Rüstungspolitik die Breite der verschiedenen gesellschaftlichen Positionen darzustellen.

 

Die Handreichung regelt ferner Besuche von Schulklassen bei der Bundeswehr. "Truppenbesuche dürfen keinen erlebnispädagogischen Eventcharakter haben", heißt es unter Berufung auf den sogenannten "Beutelsbacher Konsens", mit dem ein "Überwältigungsverbot" für die politische Bildungsarbeit festgelegt wurde. Besuche bei der Bundeswehr müssten besonders intensiv vor- und nachbereitet werden. Die Handreichung stellt zudem klar: Jede direkte oder indirekte Berufswerbung für die Bundeswehr ist während der Schulzeit verboten.

Handreichung für Schulen im Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr und der Friedensarbeit bzw. Wehrdienstverweigerung

 

 

1. Politische Bildung

 

Politische Bildung soll dazu beitragen, dass junge Menschen sich eigenständig Positionen zu verschiedenen gesellschaftlichen Themen bilden können. Politische Bildung in der Schule trägt dem Rechnung, indem sie sich grundsätzlich an Kontroversität orientiert und Überwältigung ausschließt. Bezugspunkt dafür ist der Beutelsbacher Konsens von 1976.

Lehrerinnen und Lehrern kommt hier die Verantwortung zu, Schülerinnen und Schülern einen möglichst breiten Ausschnitt der gegensätzlichen Positionen aus dem demokratischen Spektrum darzustellen.

 

Die Schule muss Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, verschiedene Konzepte und Ideen kennen zu lernen. Zur Teilhabe am demokratischen Wettstreit gehört das Einüben von Respekt gegenüber anderen Standpunkten, die Fähigkeit zur kritischen Überprüfung von Entscheidungen und die Einsicht, dass eine mehrheitliche Entscheidung keine Unterdrückung demokratischer Minderheiten nach sich ziehen darf.

 

Politische Bildung an der Schule folgt dabei insbesondere dem in Art. 29 Abs. 1 Buchst. d) der UN-Kinderrechtskonvention formulierten Grundsatz, ?das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten?.

 

Die Einbindung externer Fachleute, zum Beispiel Repräsentantinnen und Repräsentanten staatlicher Institutionen oder nichtstaatlicher Organisationen, ist eine gute Chance, Kontroversen erlebbar zu machen und anschaulich in den Unterricht einzubinden.

 

2. Einladung von Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr an Schulen

 

Wie bei der Behandlung anderer politischer Themen muss auch zu Fragen der Friedens-, Sicherheits- und Rüstungspolitik die Breite verschiedener gesellschaftlicher Positionen im Unterricht abgebildet werden. Deshalb ist, vergleichbar zu Besuchen von Politikerinnen und Politikern in Schulen, auch beim Kontakt der Schulen mit der Bundeswehr die Darstellung konträrer Standpunkte abzusichern.

 

Bei Einladung von Vertreterinnen oder Vertretern der Bundeswehr ist deshalb darauf zu achten, parallel oder zeitnah auch Vertreterinnen oder Vertretern friedenspolitischer Organisationen die Gelegenheit zur Darstellung entgegenstehender Positionen unter vergleichbaren Bedingungen zu gewähren. Gleiches gilt für Seminare, Vorträge und Podiumsdiskussionen. Kontaktadressen von Bundeswehr und zivilgesellschaftlichen Organisationen sind am Ende der Handreichung aufgeführt. Bei weiteren Fragen, auch zu möglichen Referentinnen und Referenten, wird um die Nutzung der genannten Kontaktmöglichkeiten in der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) bzw. dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerfortbildung gebeten (LISA). Im Zusammenhang mit der Einladung externer Fachleute hat eine entsprechende unterrichtliche Vor- und Nachbereitung stattzufinden.

 

Truppenbesuche dürfen keinen erlebnispädagogischen Eventcharakter haben, sodass das Überwältigungsverbot eingehalten werden kann. Es ist eine besonders intensive und reflektierende Vor- und Nachbereitung solcher Besuche durchzuführen.

 

Auf die Zuständigkeit der Gesamtkonferenz für wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen nach § 27 Abs. 1 Satz 3 Nr. 16 i. V. m. § 28 Abs. 1 SchulG LSA wird verwiesen. Die Pflicht zur Erörterung von Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenverbänden nach § 49 Abs. 2 Satz 2 sowie mit den Klassenelternschaften nach § 59 Abs. 5 SchulG LSA ist zu beachten.

 

3. Umgang mit Informationsmaterial der Bundeswehr

 

Zu den wichtigsten demokratischen Freiheiten gehört neben dem freien Zugang zu Informationen die entsprechende mediale Kompetenz im Umgang mit den dargebotenen Inhalten. Es muss jungen Menschen transparent gemacht werden, dass veröffentlichte Informationen, auch die der Bundeswehr wie auch friedenspolitischer Gruppen bzw. Institutionen, niemals eine vollständige Abbildung der Wirklichkeit sein können, sondern einen bestimmten, von eigenen Interessen geleiteten Ausschnitt darstellen. Schülerinnen und Schüler müssen in die Lage versetzt werden, dargebotene Medienangebote offen und mit kritischer Distanz sinnvoll für die Bildung einer eigenständigen Position zu politischen Streitfragen zu nutzen. Lehrerinnen und Lehrer haben darauf zu achten, dass bei der Nutzung von Texten und Materialien zu sicherheitspolitischen Themen sowohl staatliche als auch zivilgesellschaftliche Quellen und Dokumente genutzt werden, um Schülerinnen und Schülern einen möglichst breiten und aktuellen Ausschnitt des demokratischen Meinungsspektrums zugänglich zu machen.

 

4. Werbungsverbot

 

Analog zur Handreichung zu Besuchen von Politikerinnen und Politikern in Schulen gilt auch hier ein absolutes Werbungsverbot. Dies bedeutet im Einzelnen, dass jedwede direkte oder indirekte Form der Berufswerbung für die Bundeswehr an Schulen während der Schulzeit zu unterlassen ist. Die Schulen haben die Einhaltung des Werbungsverbotes durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.

 

Kontaktmöglichkeiten

 

Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt

Schleinufer 12

39104 Magdeburg

 

Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt

Riebeckplatz 906110 Halle (Saale)

 

Weiterführende Informationen im Internet (Stand November 2014)

 

Beutelsbacher Konsens: www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens

UN-Kinderrechtskonvention: http://www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf

Jugendoffiziere Sachsen-Anhalt: http://sachsen-anhalt.jugendoffizier.eu

Bundeswehr: http://www.bundeswehr.de

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste: www.asf-ev.de/

Internationale katholische Friedensbewegung pax christi: http://www.paxchristi.de

Deutsches Bündnis Kindersoldaten: www.kindersoldaten.info/ 

Friedenskreis Halle: http://www.friedenskreis-halle.de

Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen: http://www.dfg-vk.de

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de