Menu
menu

Pressemitteilungen - Archiv

Leistungsbewertung ist auf ein solides
Fundament gestellt

25.03.2004, Magdeburg – 59

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 059/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 059/04

 

 

 

Magdeburg, den 25. März 2004

 

 

 

 

 

Leistungsbewertung ist auf ein solides

Fundament gestellt

 

 

 

Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 hat das

Kultusministerium die Leistungsbewertung neu geregelt.

 

 

 

Heute lässt sich feststellen, so erklärte

Bildungsstaatssekretär Winfried Willems, dass sich die Erlasse zur

Leistungsbewertung im schulischen Alltag bewährt haben. Mit der Umsetzung der

Erlasse sei die Stellung des Lehrers gefestigt worden, der für die Festlegung

der Noten zuständig ist. Mit der eingeführten Kommentierung der einzelnen

Benotung und der Zeugnisnote ist ein verständlicher und nachvollziehbarer

Bewertungsmodus eingeführt worden. Den Schülerinnen und Schülern und

insbesondere den Eltern wird damit die Chance gegeben, sich in den schulischen

Lernprozess einzubringen. Dies wird auch von vielen Schulleitungen und

Lehrkräften so gesehen.

 

 

 

Staatssekretär Willems betonte, dass mit den

Erlassen die eigenverantwortliche Entscheidung der Lehrkräfte gestärkt werde.

Zugleich sorge die erforderliche Erläuterung jeder Bewertung für eine

tatsächliche Transparenz beim Zustandekommen der einzelnen Note.

 

 

 

Das bisherige Verfahren bei der

Zeugnisnotenbildung, ungleichwertige Teilnoten gleichwertig zusammenzurechnen

und die Notenentscheidung dem Taschenrechner zu übertragen, genügte dem

Anspruch auf nachvollziehbare Gesamtnotenbildung nicht. Jeder Schematismus an

dieser Stelle widerspricht einer realen Einschätzung der tatsächlichen

Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrerinnen und Lehrer

verfügen nach Ansicht von Willems über die Kompetenz, auch ohne formale

Rundungsvorgaben eine korrekte Leistungsbewertung vorzunehmen.

 

 

 

Das pädagogische Ermessen besteht bei der

Einzelnotenbildung und bei der Zusammenfassung der unterrichtsbegleitenden

Bewertung. Dieser Freiraum ermöglicht nicht nur "Abwertungen",

sondern auch "Aufwertungen". Beide Entscheidungen sind gleichrangig

zulässig, aber nicht beliebig. Die Grundlage ist die Gewichtung der

vorliegenden Noten (ein kurzer Vokabeltext ist nicht mit einer komplexen

Hausarbeit oder einer engagierten Mitarbeit in vielen Unterrichtsstunden

gleichzusetzen), die Leistungsentwicklung und weitere pädagogisch relevante

Aspekte, um gerade damit der jeweiligen Schülerin und dem jeweiligen Schüler gerecht

zu werden. Daher bedarf auch jede Ermessensentscheidung der nachvollziehbaren

Begründung.

 

 

 

Die geschaffenen Regelungen tragen zu einer

transparenten und nachvollziehbaren Leistungsbewertung bei und unterstützen den

Dialog zwischen Schule, Schülern und Eltern, so Willems abschließend.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzentr. 32

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-3710

Fax: (0391) 567-3775

Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de

Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium:

http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de