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Zur Situation der befristeten Sprachlehrer erklärt Bildungsminister Marco Tullner:
28.10.2016, Magdeburg – 108
- Bildungsministerium
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?Die Einstellung der
Sprachlehrer erfolgte in einer für das gesamte Land schwierigen und neuen
Situation. Die große Zahl an Flüchtlingen erforderte damals Sofortmaßnahmen.
Die befristete Einstellung war eine dieser Maßnahmen. Eine konkrete
Bedarfsanalyse sowie eine Prognose künftiger Schülerzahlen konnten damals nicht
erfolgen. Dass es sich um befristete Einstellungen handelte, war bereits mit
der Ausschreibung klar.
Grundsätzlich gilt, dass
teilweise Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gegen
Anschlussverträge mit den betroffenen Lehrkräften sprechen. Mit der Einstellung
von 50 unbefristeten Sprachlehrern, die künftig ausschließlich zur Sprachförderung
eingesetzt werden, haben wir einen Grundstein für eine dauerhafte Unterstützung
gelegt. Fakt ist, der Einsatz von Sprachlehrkräften muss sich künftig einzig
und allein am bestehenden Bedarf der Sprachförderung orientieren."
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