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Olbertz: Rechtslage für Juniorprofessoren in
Sachsen-Anhalt ist eindeutig.
27.09.2004, Magdeburg – 245
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 245/04
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 245/04
Magdeburg, den 23. September 2004
Olbertz: Rechtslage für Juniorprofessoren in
Sachsen-Anhalt ist eindeutig.
Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
vom 13.05.2004 sieht Juniorprofessoren erstmals vor und ordnet sie der Gruppe
der Hochschullehrer zu.
Juniorprofessoren besitzen damit
grundsätzlich die Rechte und Pflichten dieser Gruppe, befinden sich aber noch
in einem Qualifikationsverfahren, für das ebenfalls Rahmenbestimmungen
festgelegt wurden.
All dies wird durch das jüngst ergangene
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Hochschulrahmengesetz nicht berührt.
Die entsprechenden Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes sind also gültig,
und zwar unabhängig davon, ob ein Juniorprofessor Angestellter
oder Beamter ist.
Kultusminister Olbertz zeigte sich erstaunt
über die entstandene Verunsicherung. Er wird dies zum Anlass nehmen, die
Stellung der Juniorprofessoren noch einmal ausdrücklich gegenüber den
Hochschulen zu erläutern.
Olbertz: ¿Der Ernennung der betroffenen
Juniorprofessoren zu Beamten - Juniorprofessoren sind sie ja schon - durch die
Hochschulen steht in Sachsen-Anhalt nichts mehr im Wege. Was noch zu regeln
bleibt, ist einzig die länderübergreifende Anerkennung der Juniorprofessor.
Auch hier bin ich aber zuversichtlich, dass schon bald eine Lösung gefunden
wird.¿
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