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Pressemitteilungen - Archiv

SICHERUNG BEDEUTENDER KUNSTWERKE FÜR DAS LAND
DURCH EINE GÜTLICHE EINIGUNG MIT DEM HAUS ANHALT

29.08.2003, Magdeburg – 178

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 178/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 178/03

 

 

 

Magdeburg, den 29. August 2003

 

 

 

 

 

SICHERUNG BEDEUTENDER KUNSTWERKE FÜR DAS LAND

DURCH EINE GÜTLICHE EINIGUNG MIT DEM HAUS ANHALT

 

 

 

Unterzeichnung der

Restitutionsvereinbarung zwischen dem Land

 

Sachsen-Anhalt und der Erbengemeinschaft

von Anhalt

 

 

 

¿Die Erbengemeinschaft und das Land sind sich ihrer Verantwortung

bewusst, das kulturelle Erbe des ehemaligen Landes Anhalt zu pflegen und zu

bewahren. Um dies zu gewährleisten, wollen die Vertragspartner auf der Basis

der Wiedergutmachungsbestimmungen des Ausgleichsleistungsgesetzes

einvernehmlich dafür Sorge tragen und entsprechende Möglichkeiten schaffen,

dass Kunstgegenstände, die einen historischen Bezug zu Sachsen-Anhalt haben,

nach Möglichkeit im Lande verbleiben sollen.¿

 

 

 

Mit dieser Präambel beginnt die ¿Gütliche Einigung¿, die der

Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz,

und der Treuhänder des Herzoglichen Hauses Anhalt, Herr Wolf v. Trotha, heute

im Festsaal des Schlosses Oranienbaum unterzeichnen.

 

 

 

Durch den Vertrag wird erreicht, dass 15 Gemälde, die ein für

Sachsen-Anhalt, Deutschland und den gesamten europäischen Kulturraum wichtiges

Erbe darstellen, dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben.

 

 

 

Durch diesen in Sachsen-Anhalt auf Grundlage des § 5

Ausgleichsleistungsgesetz erstmalig auf Landesebene erzielten Kompromiss wird

der einvernehmliche und dauerhafte Ausgleich zwischen öffentlichem und privatem

Interesse an 66 restitutionsbehafteten Gemälden in der Verfügungsberechtigung

des Landes ermöglicht.

 

 

 

Die zwischen 1945 und 1949 auf besatzungsrechtlicher bzw.

besatzungshoheitlicher Grundlage entschädigungslos enteigneten Gemälde befinden

sich derzeit in der Staatlichen Galerie Moritzburg Halle Landeskunstmuseum

Sachen-Anhalt und in der Kulturstiftung DessauWörlitz. Mit dieser Einigung wird

insbesondere der dauerhafte Verbleib wertvoller und bedeutender Kunstwerke und

Kulturgüter für das Land Sachsen-Anhalt gesichert.

 

 

 

-2-

 

 

 

 

 

Die Restitutionsvereinbarung schreibt in ihren Kernpunkten folgendes

fest:

 

 

 

1. Die ¿Gütliche Einigung¿ wird auf Grundlage des § 5

Ausgleichleistungsgesetz als privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen. Sie wird

mit Unterzeichnung rechtswirksam und das zuständige Landesamt zur Regelung

offener Vermögensfragen in Halle bei der Umsetzung des

Ausgleichsleistungsgesetzes wirksam entlastet.

 

2. Gegenstand der Einigung sind 67 recherchierte und

zugeordnete bewegliche Sachen, 66 Gemälde und 1 Gemäldekatalog, aus dem

Eigentum des Herzogs Joachim Ernst von Anhalt.

 

3. Für 15 Gemälde, die von herausragender kunst- und

kulturhistorischen Bedeutung für das Land Sachsen-Anhalt sind (14 Anhaltische

Ahnenporträts und ein Porträt), verzichtet die Erbengemeinschaft von Anhalt auf

Rückgabeansprüche. Bei den Gemälden handelt es sich unter anderem um:

 

·

Zwei

lebensgroße Anhaltische Ahnengemälde von Lucas Cranach d. J.,

 

·

Drei

Anhaltische Ahnengemälde von dem bedeutenden Hofmaler C.F.R.      Lisiewsky und um

 

·

Ein

Portrait des berühmten deutschen Kunstgelehrten Johann Joachim     Winckelmann (1717-1768).

 

4. Das Land Sachen-Anhalt entrichtet für diesen Verzicht

einen Ausgleichsbetrag und erwirbt damit das Eigentum an den 15 Gemälden. Der

Ausgleich ist in drei Raten bis zum Mai 2004 an die Erbengemeinschaft zu

entrichten.

 

5. 51 Gemälde und der mehrbändige Herzogliche

Gemäldebestandskatalog werden an die Erbengemeinschaft zurückgegeben.

 

6. Für zwölf dieser 51 Gemälde hat sich das Land

Sachsen-Anhalt ein bis zum 31. Dezember 2013 befristetes Vorkaufsrecht

gesichert. Es handelt sich hierbei vor allem um Anhaltische Ahnengemälde des

17. bis 19. Jahrhunderts.

 

 

 

Die heutige Unterzeichnung wurde durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit

der beiden Vertragspartner mit verschiedenen Einrichtungen im Lande

Sachsen-Anhalt möglich. Die Erbengemeinschaft Anhalt und das Land

Sachsen-Anhalt wollen auch künftig gemeinsam für die Entwicklung der

Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt Sorge tragen.

 

 

 

 

 

Kultusministerium

des Landes Sachsen-Anhalt

 

Treuhänder des Herzoglichen Hauses Anhalt

 

 

 

 

 

Kontakt :

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

Sachsen-Anhalt

Telefon +49-(0)391-567 36 38

Telefax +49-(0)391-567 37 75

Email:  presse@mk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

Treuhänder

Herzogliches Haus Anhalt

Telefon

+49-(0)172-690 83 26

Telefax +49-(0)69-17000 777

Email    trotha.wolf@gmx.net

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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