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SICHERUNG BEDEUTENDER KUNSTWERKE FÜR DAS LAND
DURCH EINE GÜTLICHE EINIGUNG MIT DEM HAUS ANHALT
29.08.2003, Magdeburg – 178
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 178/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 178/03
Magdeburg, den 29. August 2003
SICHERUNG BEDEUTENDER KUNSTWERKE FÜR DAS LAND
DURCH EINE GÜTLICHE EINIGUNG MIT DEM HAUS ANHALT
Unterzeichnung der
Restitutionsvereinbarung zwischen dem Land
Sachsen-Anhalt und der Erbengemeinschaft
von Anhalt
¿Die Erbengemeinschaft und das Land sind sich ihrer Verantwortung
bewusst, das kulturelle Erbe des ehemaligen Landes Anhalt zu pflegen und zu
bewahren. Um dies zu gewährleisten, wollen die Vertragspartner auf der Basis
der Wiedergutmachungsbestimmungen des Ausgleichsleistungsgesetzes
einvernehmlich dafür Sorge tragen und entsprechende Möglichkeiten schaffen,
dass Kunstgegenstände, die einen historischen Bezug zu Sachsen-Anhalt haben,
nach Möglichkeit im Lande verbleiben sollen.¿
Mit dieser Präambel beginnt die ¿Gütliche Einigung¿, die der
Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz,
und der Treuhänder des Herzoglichen Hauses Anhalt, Herr Wolf v. Trotha, heute
im Festsaal des Schlosses Oranienbaum unterzeichnen.
Durch den Vertrag wird erreicht, dass 15 Gemälde, die ein für
Sachsen-Anhalt, Deutschland und den gesamten europäischen Kulturraum wichtiges
Erbe darstellen, dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben.
Durch diesen in Sachsen-Anhalt auf Grundlage des § 5
Ausgleichsleistungsgesetz erstmalig auf Landesebene erzielten Kompromiss wird
der einvernehmliche und dauerhafte Ausgleich zwischen öffentlichem und privatem
Interesse an 66 restitutionsbehafteten Gemälden in der Verfügungsberechtigung
des Landes ermöglicht.
Die zwischen 1945 und 1949 auf besatzungsrechtlicher bzw.
besatzungshoheitlicher Grundlage entschädigungslos enteigneten Gemälde befinden
sich derzeit in der Staatlichen Galerie Moritzburg Halle Landeskunstmuseum
Sachen-Anhalt und in der Kulturstiftung DessauWörlitz. Mit dieser Einigung wird
insbesondere der dauerhafte Verbleib wertvoller und bedeutender Kunstwerke und
Kulturgüter für das Land Sachsen-Anhalt gesichert.
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Die Restitutionsvereinbarung schreibt in ihren Kernpunkten folgendes
fest:
1. Die ¿Gütliche Einigung¿ wird auf Grundlage des § 5
Ausgleichleistungsgesetz als privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen. Sie wird
mit Unterzeichnung rechtswirksam und das zuständige Landesamt zur Regelung
offener Vermögensfragen in Halle bei der Umsetzung des
Ausgleichsleistungsgesetzes wirksam entlastet.
2. Gegenstand der Einigung sind 67 recherchierte und
zugeordnete bewegliche Sachen, 66 Gemälde und 1 Gemäldekatalog, aus dem
Eigentum des Herzogs Joachim Ernst von Anhalt.
3. Für 15 Gemälde, die von herausragender kunst- und
kulturhistorischen Bedeutung für das Land Sachsen-Anhalt sind (14 Anhaltische
Ahnenporträts und ein Porträt), verzichtet die Erbengemeinschaft von Anhalt auf
Rückgabeansprüche. Bei den Gemälden handelt es sich unter anderem um:
·
Zwei
lebensgroße Anhaltische Ahnengemälde von Lucas Cranach d. J.,
·
Drei
Anhaltische Ahnengemälde von dem bedeutenden Hofmaler C.F.R. Lisiewsky und um
·
Ein
Portrait des berühmten deutschen Kunstgelehrten Johann Joachim Winckelmann (1717-1768).
4. Das Land Sachen-Anhalt entrichtet für diesen Verzicht
einen Ausgleichsbetrag und erwirbt damit das Eigentum an den 15 Gemälden. Der
Ausgleich ist in drei Raten bis zum Mai 2004 an die Erbengemeinschaft zu
entrichten.
5. 51 Gemälde und der mehrbändige Herzogliche
Gemäldebestandskatalog werden an die Erbengemeinschaft zurückgegeben.
6. Für zwölf dieser 51 Gemälde hat sich das Land
Sachsen-Anhalt ein bis zum 31. Dezember 2013 befristetes Vorkaufsrecht
gesichert. Es handelt sich hierbei vor allem um Anhaltische Ahnengemälde des
17. bis 19. Jahrhunderts.
Die heutige Unterzeichnung wurde durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit
der beiden Vertragspartner mit verschiedenen Einrichtungen im Lande
Sachsen-Anhalt möglich. Die Erbengemeinschaft Anhalt und das Land
Sachsen-Anhalt wollen auch künftig gemeinsam für die Entwicklung der
Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt Sorge tragen.
Kultusministerium
des Landes Sachsen-Anhalt
Treuhänder des Herzoglichen Hauses Anhalt
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Sachsen-Anhalt
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