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Pressemitteilungen - Archiv

B-Länder wollen
länderübergreifende Mobilität bei Darlehen zu Studienbeiträgen sichern

31.08.2007, Magdeburg – 181

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 181/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 181/07

 

 

 

Magdeburg, den 31. August 2007

 

 

 

B-Länder wollen

länderübergreifende Mobilität bei Darlehen zu Studienbeiträgen sichern

 

 

 

Im Rahmen der gestrigen

Klausurtagung der Kultus- und Wissenschaftsminister der CDU-regierten Länder in

Magdeburg haben sich die Ministerinnen und Minister auf Eckpunkte verständigt,

mit denen die Mobilität von Studierenden auch im Hinblick auf Studiendarlehen

gesichert werden soll. Studierende in

Ländern, die Studienbeiträge erheben, aber während ihres Studium auch in einem

anderen Land entsprechende Darlehen nutzen, sollen bei der Rückzahlung nicht

schlechter als diejenigen gestellt sein, die ein Darlehen nur in einem Land

zurückzahlen müssen. Dies

gab heute Sachsen-Anhalts Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz als

Wissenschaftskoordinator der B-Länder bekannt.

 

 

 

Hintergrund ist, dass mehrere Länder inzwischen

Studienbeiträge und ein System zur sozialverträglichen Absicherung durch

spezielle Darlehen eingeführt haben. In den einzelnen Ländern wurden zur

Vermeidung sozialer Härten Kappungsgrenzen, eine angemessene Karenzzeit und

eine Beschränkung bei der Rückzahlungsverpflichtung festgelegt.

 

 

 

Keine Regelung gab es bisher allerdings für

Studierende, die im Verlaufe ihres Studiums das Bundesland wechseln und dabei

u.U. verschiedene Rückzahlungsverpflichtungen eingehen. Um hier einen

Hochschulwechsel in ein anderes Land und insgesamt die Mobilität der

Studierenden nicht zu behindern, bedurfte es einer Abstimmung unter den Ländern

mit Studienbeiträgen.

 

 

 

Den gestern verabschiedeten Eckpunkten zufolge

 

 

 

·

werden Studierende bei einem

Hochschulwechsel in ein anderes Land bei der Anwendung der Kappungsgrenzen

(Teilerlass) nicht benachteiligt. Auf Antrag der Studierenden werden die in den

verschiedenen Ländern erhaltenen Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge

und die erhaltenen BAföG-Leistungen zu einer Gesamtdarlehenssumme addiert. Auf

dieser Basis werden die Länder nach ihren länderspezifischen Regelungen

jenseits der ¿ ggf. unterschiedlichen ¿ Kappungsgrenzen den Studierenden

bestimmte Beträge von der bei ihnen in Anspruch genommenen Darlehensschuld

erlassen.

 

 

 

·

beginnt die Rückzahlungspflicht

nicht bei einem Hochschulwechsel in ein anderes Land, sondern erst, wenn die

Studierenden ihr Studium beendet und eine berufliche Tätigkeit aufgenommen

haben - in der Regel spätestens 24 Monate nach Ende des Studiums.

 

 

 

·

soll auch die Höhe der

Rückzahlungsraten, die ggf. in mehreren Studienländern anfallen, die

Leistungsfähigkeit der Absolventen nicht übersteigen. Die Länder gewährleisten,

dass die monatliche Belastung der Darlehensnehmer bei parallelen Darlehen nicht

mehr als 50 ¿ pro Land betragen kann.

 

 

 

Kultusminister Olbertz begrüßte diesen Vorschlag

der B-Länder, die damit ¿nicht nur ihre Problemlösungs- und Handlungsfähigkeit

unter Beweis gestellt, sondern auch ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung

entsprochen haben.¿ Die Eckpunkte sind der KMK zu weiteren Behandlung übersandt

worden.

 

 

 

 

 

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