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Bullerjahn und Olbertz legen
Eckpunkte zur Hochschulfinanzierung vor
17.12.2009, Magdeburg – 164
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 164/09
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 164/09
Magdeburg, den 17. Dezember 2009
Bullerjahn und Olbertz legen
Eckpunkte zur Hochschulfinanzierung vor
Im Finanzausschuss des Landtages
wurden gestern künftige Eckpunkte zur Hochschulfinanzierung erörtert, die
Finanzminister Jens Bullerjahn und Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz
am Dienstag dem Kabinett vorgestellt hatten. Diese Eckpunkte werden ab Januar
2010 im Bildungsausschuss des Landtags zur Vorbereitung der Zielvereinbarungen
2011-13 weiter beraten.
Danach soll die Finanzierung der Universitäten und
Hochschulen ab 2011 über leistungsorientierte Budgets erfolgen. Die Mittel
werden insgesamt zu 100 % im Haushalt veranschlagt, in den Zielvereinbarungen
wird verankert, dass über drei Jahre ansteigend 5 % (2011), 10 % (2012) bis
maximal 15 % (2013) der geplanten Hochschulmittel (außer den investiven
Mitteln) anhand von Leistungskennziffern zwischen den Hochschulen verteilt werden.
Diese Kennziffern an den Universitäten sollen für
Lehre (quantitative und qualitative Parameter), Forschung (Technologietransfer)
und Geschlechtergleichstellung im Verhältnis 50/45/5 Prozent veranschlagt
werden. Für die Fachhochschulen wird der Bereich Lehre stärker gewichtet.
Hierzu gehört auch eine Steigerung der kooperativen Promotionen. Weitere
Parameter sollen u.a. die Erhöhung der Studierquote im Land, die Einhaltung der
Regelstudienzeiten, eine Senkung der Abbrecherquote, die Bindung möglichst
vieler Abiturienten aus Sachsen-Anhalt an eine Hochschule des Landes, die
Gewinnung von Studierenden von außerhalb Sachsen-Anhalts und ein erleichterter
Hochschulzugang für Bewerber ohne Abitur sein.
Um eine entsprechende Leistungsorientierung zu
unterstützen, werden schon im kommenden Jahr 5 Mio. Euro zusätzlich, vor allem
zur Unterstützung des Umstellungsprozesses auf die Bachelor-Master-Abschlüsse
bereitgestellt, die zunächst nach Studierendenzahlen auf die Hochschulen
verteilt werden. Im darauffolgenden Jahr 2011 stehen 10 Mio. Euro zusätzlich
zur Verfügung. Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollen sie zur Hälfte
in das leistungsorientierte Budget fließen und zur Hälfte für die Fortschreibung
der Exzellenz-Offensive bereitgestellt werden. Diese Mittel zur Förderung
von Schwerpunkten der Spitzenforschung in Sachsen-Anhalt sollen wie bisher über
das Wissenschaftszentrum Wittenberg (WZW) in einem wettbewerblichen Verfahren
nach den Maßstäben der Deutschen Forschungsgemeinschaft verteilt werden.
Damit stehen den Hochschulen in den kommenden
beiden Jahren insgesamt 15 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung.
Finanzminister Bullerjahn und Kultusminister Olbertz bekräftigen in ihrem
gemeinsamen Eckpunktepapier die Weiterentwicklung und Stärkung der Hochschulen
als Schwerpunkt der Bildungs- und Wissenschaftspolitik in Sachsen-Anhalt und
der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.
Eine Einigung haben die beiden Minister auch
bezüglich der künftigen Studierenden-Zielzahlen erreicht. Die Mittelzuweisung
der staatlichen Hochschulen des Landes basiert ursprünglich auf der Planzahl
von 34.000 personenbezogenen Studienplätzen. Tatsächlich waren im Jahr 2005 rd.
51 700 und im Jahr 2009 rd. 52 400 Studierende immatrikuliert. Künftig wird von
einer Zielzahl von 42.000 Studierenden ausgegangen ¿ eine Spanne von
zusätzlichen 10% als Überlast, insgesamt also 46.200 Studierende, führt zu
einer Budgetgarantie. Wird diese Zahl unter- oder überschritten, soll über die
Höhe der Budgets mit dem nächstfolgenden Zielvereinbarungszeitraum neu
verhandelt werden.
¿Aus der Selbständigkeit der
Hochschulen erwachsen nicht nur Rechte für die Universitäten und Fachhochschulen,
sondern auch die Pflicht, das jeweilige Hochschulprofil an die
Entwicklungsnotwendigkeiten der Hochschullandschaft und die Bedarfssituation
von Wirtschaft und Gesellschaft anzupassen¿, erklärte Finanzminister
Bullerjahn. Kultusminister Olbertz bekräftigte diese Position und verwies auf
die übergreifende Verantwortung der Hochschulen, die ein partnerschaftliches
Kooperationsverhältnis zwischen Hochschulen und Staat verlangten: ¿Mit den
neuen Eckpunkten zur Hochschulfinanzierung unterstreichen wir den hohen
Stellenwert der Hochschulbildung und der Wissenschaft in Sachsen-Anhalt, binden
die Hochschulen aber auch in diese Verantwortung ein, indem bestimmte
Leistungen für die Entwicklung des Landes künftig besonders honoriert werden.¿
Nach Ablauf der ab 2011 gültigen
Zielvereinbarungen werde eine externe Bewertung des Ansatzes
leistungsorientierter Teilbudgets erfolgen, so die beiden Minister. Die
Übergangsphase (2011-2013) solle als Pilotphase ausgestaltet werden, deren
Auswertung künftigen Zielvereinbarungen zu Grunde gelegt werden kann.
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