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Pressemitteilungen - Archiv

Zum Artikel der MZ vom 18.8.2005: ?Liberale
Gemeinde fordert Millionen? erklärt Staatssekretär Willems:

18.08.2005, Magdeburg – 167

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 167/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 167/05

 

 

 

Magdeburg, den 18. August 2005

 

 

 

 

 

Zum Artikel der MZ vom 18.8.2005: ¿Liberale

Gemeinde fordert Millionen¿ erklärt Staatssekretär Willems:

 

 

 

¿In der nun schon über Jahre dauernden Auseinandersetzung

zwischen dem Landesverband  Jüdischer

Gemeinden Sachsen-Anhalts und der Synagogengemeinde zu Halle e.V. um deren

Beteilung an den staatlichen Zuschüssen, hat das Kultusministerium immer wieder

Vermittlungsversuche unternommen, um zu einer gütlichen Regelung beizutragen.

So habe ich im Frühjahr des Jahres 2004 dem Landesverband dringend empfohlen,

einen Kompromissvorschlag der Synagogengemeinde zu Halle zu einer außergerichtlichen

Einigung anzunehmen.

 

 

 

Gleichzeitig wurde von mir und Mitarbeitern des

Kultusministeriums der Landesverband wiederholt aufgefordert, vor dem

Hintergrund des zu erwartenden OVG-Urteils Haushaltsvorsorge zu treffen, d.h.

finanzielle Rücklagen aus den Landesmitteln zu bilden für den Fall gerichtlich

festgestellter Ansprüche der Synagogengemeinde zu Halle.

 

 

 

Am 22. März 2005 hat das Landeskabinett beschlossen,

Vertragsverhandlungen zur Änderung des Staatsvertrages vom 23.3.1994 mit Vertretern

der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalts aufzunehmen. Ein Schwerpunktthema

dieser Verhandlungen ist die Klärung des Status der Synagogengemeinde zu Halle

als Vertragspartner des Landes und die Regelung der daraus sich ergebenden

finanziellen Ansprüche.

 

 

 

Nachdem das Urteil des OVG vom 11.11.2004 durch die

Zurückweisung der Beschwerde des Landesverbandes gegen die Nichtzulassung einer

Berufung durch das Bundesverwaltungsgericht am 28.06.2005 Rechtskraft erlangt

hat, führt das Kultusministerium außerhalb der Vertragsverhandlungen Gespräche

mit allen Beteiligten, um eine zeitnahe und schnellstmögliche Umsetzung des

Urteils zu erwirken.

 

 

 

Um den Erfolg dieser Gespräche bzw. auch der

Vertragsverhandlungen nicht zu gefährden, haben die Gesprächs- bzw.

Verhandlungsteilnehmer gegenüber Dritten Stillschweigen vereinbart. Ebenso

sollen die nächsten Gesprächs- bzw. Verhandlungstermine zwischen den

Verhandlungsteilnehmern kurzfristig abgesprochen werden.

 

 

 

Die von Anwälten der Synagogengemeinde zu Halle geäußerte

Ansicht, gegebenenfalls für deren aus dem OVG-Urteil vom 11.11.2004 geltend

gemachten rückwirkenden finanziellen Ansprüche das Land in Regress nehmen zu

wollen, geht nicht nur aufgrund des bisher Gesagten, sondern auch aus den

diesbezüglichen Regelungen des Staatsvertrages vom 23.3.1994 fehl.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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