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Zum Artikel der MZ vom 18.8.2005: ?Liberale
Gemeinde fordert Millionen? erklärt Staatssekretär Willems:
18.08.2005, Magdeburg – 167
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 167/05
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 167/05
Magdeburg, den 18. August 2005
Zum Artikel der MZ vom 18.8.2005: ¿Liberale
Gemeinde fordert Millionen¿ erklärt Staatssekretär Willems:
¿In der nun schon über Jahre dauernden Auseinandersetzung
zwischen dem Landesverband Jüdischer
Gemeinden Sachsen-Anhalts und der Synagogengemeinde zu Halle e.V. um deren
Beteilung an den staatlichen Zuschüssen, hat das Kultusministerium immer wieder
Vermittlungsversuche unternommen, um zu einer gütlichen Regelung beizutragen.
So habe ich im Frühjahr des Jahres 2004 dem Landesverband dringend empfohlen,
einen Kompromissvorschlag der Synagogengemeinde zu Halle zu einer außergerichtlichen
Einigung anzunehmen.
Gleichzeitig wurde von mir und Mitarbeitern des
Kultusministeriums der Landesverband wiederholt aufgefordert, vor dem
Hintergrund des zu erwartenden OVG-Urteils Haushaltsvorsorge zu treffen, d.h.
finanzielle Rücklagen aus den Landesmitteln zu bilden für den Fall gerichtlich
festgestellter Ansprüche der Synagogengemeinde zu Halle.
Am 22. März 2005 hat das Landeskabinett beschlossen,
Vertragsverhandlungen zur Änderung des Staatsvertrages vom 23.3.1994 mit Vertretern
der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalts aufzunehmen. Ein Schwerpunktthema
dieser Verhandlungen ist die Klärung des Status der Synagogengemeinde zu Halle
als Vertragspartner des Landes und die Regelung der daraus sich ergebenden
finanziellen Ansprüche.
Nachdem das Urteil des OVG vom 11.11.2004 durch die
Zurückweisung der Beschwerde des Landesverbandes gegen die Nichtzulassung einer
Berufung durch das Bundesverwaltungsgericht am 28.06.2005 Rechtskraft erlangt
hat, führt das Kultusministerium außerhalb der Vertragsverhandlungen Gespräche
mit allen Beteiligten, um eine zeitnahe und schnellstmögliche Umsetzung des
Urteils zu erwirken.
Um den Erfolg dieser Gespräche bzw. auch der
Vertragsverhandlungen nicht zu gefährden, haben die Gesprächs- bzw.
Verhandlungsteilnehmer gegenüber Dritten Stillschweigen vereinbart. Ebenso
sollen die nächsten Gesprächs- bzw. Verhandlungstermine zwischen den
Verhandlungsteilnehmern kurzfristig abgesprochen werden.
Die von Anwälten der Synagogengemeinde zu Halle geäußerte
Ansicht, gegebenenfalls für deren aus dem OVG-Urteil vom 11.11.2004 geltend
gemachten rückwirkenden finanziellen Ansprüche das Land in Regress nehmen zu
wollen, geht nicht nur aufgrund des bisher Gesagten, sondern auch aus den
diesbezüglichen Regelungen des Staatsvertrages vom 23.3.1994 fehl.¿
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