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Pressemitteilungen - Archiv

Gemeinschaftsschulen können starten
Landtag beschließt Änderung des Schulgesetzes - Kultusminister Dorgerloh: ?Gut für unser Land?

15.11.2012, Magdeburg – 185

  • Bildungsministerium

Der Weg ist frei für eines der wichtigsten bildungspolitischen Vorhaben der Landesregierung, die Einführung der Gemeinschaftsschule. Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschloss auf seiner heutigen Sitzung mehrheitlich das neue Schulgesetz und damit auch den Start der neuen Schulform im Schuljahr 2013/2014. ?Das ist nicht nur ein Erfolg für die Bildungspolitik, das ist gut für unser Land und für unsere Kinder?, sagte Kultusminister Stephan Dorgerloh.

 

In seiner Einbringungsrede hatte der Minister noch einmal auf die Bedeutung des Schulgesetzes und die darin eröffneten Chancen für die Zukunft hingewiesen. Bildungsgerechtigkeit und Inklusion, Demografie und Eigenständigkeit von Schule seien die großen Aufgaben für die Schulen im Land. Diese Herausforderungen spiegelten sich auch im neuen Schulgesetz wider. ?Wie wir heute damit umgehen, wird mitentscheiden, welche Perspektiven unser Land in der Zukunft hat. Durch das neue Schulgesetz stellen wir die bildungspolitischen Weichen neu und richtig?, zeigte sich der Kultusminister überzeugt.

 

So werde das bestehende Schulsystem mit der Einführung der Gemeinschaftsschule auf freiwilliger Basis ?modern und zeitgemäß? ergänzt, betonte Dorgerloh weiter. Die neue Schulform ermögliche das längere gemeinsame Lernen und schaffe Voraussetzungen für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Zudem biete sie alle allgemeinbildenden Abschlüsse und sichere auf diese Weise  perspektivisch Schulstandorte.

 

Erstmals haben auch Passagen aus der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen Eingang in das Schulgesetz gefunden. ?Dies ist ein klares Signal, Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zu beseitigen und dazu beizutragen, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird?, so der Minister.

 

Als weiteren Schritt nach vorn wertete er die Stärkung der Eigenständigkeit der Schulen. ?Das ist ein Gebot der Stunde.? So wurden dem Wunsch vieler Schulen folgend die Voraussetzungen dafür geschaffen, ihre Budgets ins nächste Jahr mitnehmen zu können. Außerdem haben Schulen mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit, Girokonten einzurichten sowie selbständiger und eigenverantwortlicher zu agieren.

Darüber hinaus sind von den Änderungen des Schulgesetzes auch die Schulen in freier Trägerschaft betroffen. Schließlich wird der Umgang mit der Datenerhebung an Schulen neu geregelt.

 

 

Die neuen Regelungen im Einzelnen

 

Schwerpunkt des neuen Schulgesetzes ist eines der schulpolitisch wichtigsten Vorhaben der Landesregierung, nämlich die Einführung der Gemeinschaftsschule auf freiwilliger Basis. Unter Berücksichtigung einschlägiger Erfahrungen anderer Bundesländer sind die Regelungen zur Gemeinschaftsschule und das Verfahren der Umwandlung bestehender Schulen in eine Gemeinschaftsschule in das Schulgesetz eingeführt worden. Die neue Schulform bietet alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I sowie das Ablegen des Abiturs an. Damit wird ein wohnortnahes Angebot aller allgemein bildenden Schulabschlüsse gesichert.

In der Gemeinschaftsschule sollen die unterschiedlichen Ansprüche und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden ? durch schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen und Individualisierung von Lernprozessen.

 

Die Eigenständigkeit der Schulen wird im neuen Schulgesetz weiter gestärkt. So wurde dem Wunsch vieler Schulen gefolgt, ihre Budgets überjährig verwenden zu können. Außerdem haben Schulen mit dem neuen Gesetz nun die Möglichkeit Girokonten einzurichten und so selbständiger und eigenverantwortlicher zu agieren. Außerschulische Angebote müssen nicht mehr durch die Schulbehörde genehmigt werden, so wird die eigenständige Kooperation der Schulen mit Partnern vor Ort ermöglicht.

 

Änderungen betreffen auch die Schulen in freier Trägerschaft. So wird auch ihnen eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen ermöglicht. Schulgesetzlich neu geregelt werden zudem die Genehmigung von Ersatzschulen sowie der Einsatz von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft.

 

Neu sind auch die Regelungen zur Datenerhebung. Sie regeln die Möglichkeit der Erfassung, Aufbewahrung, Weitergabe, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Sicherheit der Daten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher und statistikrechtlicher Anforderungen.

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