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Äußerungen des GEW-Chefs Lippmann wider
besseres Wissen - Unbegründete
Panikmache
05.07.2005, Magdeburg – 137
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 137/05
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 137/05
Magdeburg, den 5. Juli 2005
Äußerungen des GEW-Chefs Lippmann wider
besseres Wissen - Unbegründete
Panikmache
Der Behauptung des GEW-Vorsitzenden Thomas Lippmann, ¿dass
hunderte Schüler durch einen übereilten Systemwechsel vom Realschulabschluss
abgeschnitten werden würden¿, widersprach heute Bildungsstaatssekretär Winfried
Willems.
Willems stellte klar, dass die Verordnung bereits seit dem
18. Dezember 2003 bekannt sei und die Schulen ausreichend Zeit hatten, sich auf
die Modalitäten des Übergangs vom Schuljahrgang 9 des
Sekundarschulbildungsganges in den Schuljahrgang 10 zum Erwerb des
Realschulabschlusses einzustellen. Das Kultusministerium habe zahlreiche
Hinweise zum Verfahren gegeben, zuletzt noch in einem Schulleiterbrief im
Januar 2005.
Willems betonte, dass die Schüler über ausreichende
Voraussetzungen für den Besuch des Realschulbildungsganges in Klasse 10
verfügen müßten.
Da der Unterricht im Schuljahrgang 10 faktisch auf
A-Kurs-Niveau stattfindet, ist es notwendig, dass schon im Schuljahrgang 9 in
zwei A-Kursen mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden müssen.
In den B-Kursen müssen mindestens befriedigende Leistungen
erreicht werden. Den Schülern kommt dabei entgegen, dass Minderleistungen durch
bessere Leistungen ausgeglichen werden können. Nicht wenige Schulleiter fanden
anfangs diese Regelungen als zu großzügig.
Für die Klasse 9 des Schuljahres 2003/2004 wurde deswegen nur die
Versetzungsentscheidung als alleiniges Kriterium zugrunde gelegt, weil für
diese Schülerinnen und Schüler die Vorbereitung auf die neuen
Übergangsregelungen zu kurz gewesen wäre.
Willems betonte, dass es bisher keinerlei Anzeichen für
ein derartiges Horrorszenario, wie es von der GEW dargestellt wird, gibt. Die
Schulen waren auf diese Umstellung vorbereitetet und durch die Verordnung
verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern bei der
Entscheidung zur Kursbelegung zu beraten.
Wenn die GEW davon spreche, Schüler würden vom
Realschulabschluss abgeschnitten, müsse darauf hingewiesen werden, dass noch nie
alle Schüler der Sekundarschule den Realschulabschluss erreichten.
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