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Pressemitteilungen - Archiv

Äußerungen des GEW-Chefs Lippmann wider
besseres  Wissen - Unbegründete
Panikmache

05.07.2005, Magdeburg – 137

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 137/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 137/05

 

 

 

Magdeburg, den 5. Juli 2005

 

 

 

 

 

Äußerungen des GEW-Chefs Lippmann wider

besseres  Wissen - Unbegründete

Panikmache

 

 

 

Der Behauptung des GEW-Vorsitzenden Thomas Lippmann, ¿dass

hunderte Schüler durch einen übereilten Systemwechsel vom Realschulabschluss

abgeschnitten werden würden¿, widersprach heute Bildungsstaatssekretär Winfried

Willems.

 

 

 

Willems stellte klar, dass die Verordnung bereits seit dem

18. Dezember 2003 bekannt sei und die Schulen ausreichend Zeit hatten, sich auf

die Modalitäten des Übergangs vom Schuljahrgang 9 des

Sekundarschulbildungsganges in den Schuljahrgang 10 zum Erwerb des

Realschulabschlusses einzustellen. Das Kultusministerium habe zahlreiche

Hinweise zum Verfahren gegeben, zuletzt noch in einem Schulleiterbrief im

Januar 2005.

 

 

 

Willems betonte, dass die Schüler über ausreichende

Voraussetzungen für den Besuch des Realschulbildungsganges in Klasse 10

verfügen müßten.

 

 

 

Da der Unterricht im Schuljahrgang 10 faktisch auf

A-Kurs-Niveau stattfindet, ist es notwendig, dass schon im Schuljahrgang 9 in

zwei A-Kursen mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden müssen.

 

 

 

In den B-Kursen müssen mindestens befriedigende Leistungen

erreicht werden. Den Schülern kommt dabei entgegen, dass Minderleistungen durch

bessere Leistungen ausgeglichen werden können. Nicht wenige Schulleiter fanden

anfangs diese Regelungen als zu großzügig.

 

 

 

Für die Klasse 9 des Schuljahres 2003/2004  wurde deswegen nur die

Versetzungsentscheidung als alleiniges Kriterium zugrunde gelegt, weil für

diese Schülerinnen und Schüler die Vorbereitung auf die neuen

Übergangsregelungen zu kurz gewesen wäre.

 

 

 

Willems betonte, dass es bisher keinerlei Anzeichen für

ein derartiges Horrorszenario, wie es von der GEW dargestellt wird, gibt. Die

Schulen waren auf diese Umstellung vorbereitetet und durch die Verordnung

verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern bei der

Entscheidung zur Kursbelegung zu beraten.

 

 

 

Wenn die GEW davon spreche, Schüler würden vom

Realschulabschluss abgeschnitten, müsse darauf hingewiesen werden, dass noch nie

alle Schüler der Sekundarschule den Realschulabschluss erreichten.

 

 

 

 

 

 

 

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