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Kabinett beschließt Vorbereitung der
Aufhebung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft
in Sachsen-Anhalt / Ziel: Abschluss eines neuen Vertrages
14.12.2005, Magdeburg – 331
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 331/05
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 331/05
Magdeburg, den 14. Dezember 2005
Kabinett beschließt Vorbereitung der
Aufhebung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft
in Sachsen-Anhalt / Ziel: Abschluss eines neuen Vertrages
Sperrfrist: 15.12. 2005, 5.00 Uhr
Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung am
13. Dezember 2005 mit den Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Vertrages mit
der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt befasst, die in diesem Jahr an
vier Terminen unter Leitung von Staatssekretär Winfried Willems mit den
Vertretern der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt geführt worden waren.
Willems betonte, dass es bei den
Vertragsverhandlungen gelungen sei, umfangreiche und ausführliche Regelungen
über die Zweckbindung des Landeszuschusses sowie zur Offenlegung und
Transparenz der Mittelverwendung zu erreichen. Auch seien Kriterien für die
Ansprüche neu entstehender Gemeinden am Landeszuschuss festgelegt worden, wie
z. B. eine fünfjährige Karenzzeit, eine Satzung und die Anerkennung durch die
Deutsche Rabbinerkonferenz.
Allerdings hält die Landesregierung die offen
gebliebenen Fragen, wie z. B. die Einräumung eines Prüfrechts für den
Landesrechnungshof, die Umsetzung des rechtskräftigen OVG-Urteils vom
11.11.2004 zur Beteiligung der Synagogengemeinde zu Halle e. V. am
Landeszuschuss sowie die Klärung der Aufteilung der Landesmittel an die
anspruchsberechtigten Jüdischen Gemeinden für so gravierend, dass eine Vertragsunterzeichnung
ohne
diese Regelungen nach Ansicht der Landesregierung nicht zu einer tatsächlichen
Problemlösung beitragen würde.
Ein Prüfrecht (nicht eine Prüfpflicht!) des
Landesrechnungshofes, dem im Übrigen der Landesverband, die Synagogengemeinde
zu Magdeburg und die Synagogengemeinde zu Halle e. V. vorbehaltlos, die
Jüdische Gemeinde zu Dessau unter gewissen Einschränkungen zustimmen, das die
Jüdische Gemeinde zu Halle dagegen strikt ablehnt, hält die Landesregierung
nach den Prüfberichten des Landesrechnungshofes vom 10.12.2002 als
vertrauensbildende Maßnahme für unerlässlich.
Die Umsetzung des OVG-Urteils vom 11.11.2004
sowie die Klärung der Verteilungskriterien des Landeszuschusses sind deswegen
unverzichtbar, weil andernfalls ständig neue ¿ auch gerichtliche ¿
Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Das Land schlägt vor, die Laufzeit des
Vertrages auf fünf Jahre zu begrenzen, mit der Möglichkeit, dass die
Vertragspartner ein Jahr vor Ablauffrist Evaluierungsgespräche hinsichtlich
einer Anpassung des Vertrages an die aktuelle Situation der Jüdischen
Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt führen können. Dagegen wünscht insbesondere die
Jüdische Gemeinde in Dessau sowie deren Vertreter im Landesverband eine
unbefristete Laufzeit des Vertrages.
¿Da alle Argumente und Standpunkte nunmehr
ausgetauscht sind, legt die Landesregierung allen Vertragspartnern einen
Vertragsentwurf vor, der die aus Landessicht unverzichtbaren Kriterien enthält,
dabei aber den Interessen der Vertragspartner so weit als nur irgend möglich
entgegenkommt. Ziel ist es, nunmehr einvernehmlich den Vertrag vom 23.03.1994
aufzuheben und den veränderten Vertrag abzuschließen. Sollte dieses in kurzer
Frist nicht möglich sein, so beauftragt die Landesregierung das
Kultusministerium, zu prüfen, ob die Kündigung des Vertrages des Landes
Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 23.03.1994
mit dem Ziel des Abschlusses eines neuen Vertrages möglich ist.¿, so Willems.
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