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Pressemitteilungen - Archiv

Kabinett beschließt Vorbereitung der
Aufhebung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft
in Sachsen-Anhalt / Ziel: Abschluss eines neuen Vertrages

14.12.2005, Magdeburg – 331

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 331/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 331/05

 

 

 

Magdeburg, den 14. Dezember 2005

 

 

 

 

 

Kabinett beschließt Vorbereitung der

Aufhebung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft

in Sachsen-Anhalt / Ziel: Abschluss eines neuen Vertrages

 

Sperrfrist: 15.12. 2005, 5.00 Uhr

 

 

 

Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung am

13. Dezember 2005 mit den Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Vertrages mit

der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt befasst, die in diesem Jahr an

vier Terminen unter Leitung von Staatssekretär Winfried Willems mit den

Vertretern der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt geführt worden waren.

 

 

 

Willems betonte, dass es bei den

Vertragsverhandlungen gelungen sei, umfangreiche und ausführliche Regelungen

über die Zweckbindung des Landeszuschusses sowie zur Offenlegung und

Transparenz der Mittelverwendung zu erreichen. Auch seien Kriterien für die

Ansprüche neu entstehender Gemeinden am Landeszuschuss festgelegt worden, wie

z. B. eine fünfjährige Karenzzeit, eine Satzung und die Anerkennung durch die

Deutsche Rabbinerkonferenz.

 

 

 

Allerdings hält die Landesregierung die offen

gebliebenen Fragen, wie z. B. die Einräumung eines Prüfrechts für den

Landesrechnungshof, die Umsetzung des rechtskräftigen OVG-Urteils vom

11.11.2004 zur Beteiligung der Synagogengemeinde zu Halle e. V. am

Landeszuschuss sowie die Klärung der Aufteilung der Landesmittel an die

anspruchsberechtigten Jüdischen Gemeinden für so gravierend, dass eine Vertragsunterzeichnung

ohne

diese Regelungen nach Ansicht der Landesregierung nicht zu einer tatsächlichen

Problemlösung beitragen würde.

 

 

 

Ein Prüfrecht (nicht eine Prüfpflicht!) des

Landesrechnungshofes, dem im Übrigen der Landesverband, die Synagogengemeinde

zu Magdeburg und die Synagogengemeinde zu Halle e. V. vorbehaltlos, die

Jüdische Gemeinde zu Dessau unter gewissen Einschränkungen zustimmen, das die

Jüdische Gemeinde zu Halle dagegen strikt ablehnt, hält die Landesregierung

nach den Prüfberichten des Landesrechnungshofes vom 10.12.2002 als

vertrauensbildende Maßnahme für unerlässlich.

 

 

 

Die Umsetzung des OVG-Urteils vom 11.11.2004

sowie die Klärung der Verteilungskriterien des Landeszuschusses sind deswegen

unverzichtbar, weil andernfalls ständig neue ¿ auch gerichtliche ¿

Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Das Land schlägt vor, die Laufzeit des

Vertrages auf fünf Jahre zu begrenzen, mit der Möglichkeit, dass die

Vertragspartner ein Jahr vor Ablauffrist Evaluierungsgespräche hinsichtlich

einer Anpassung des Vertrages an die aktuelle Situation der Jüdischen

Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt führen können. Dagegen wünscht insbesondere die

Jüdische Gemeinde in Dessau sowie deren Vertreter im Landesverband eine

unbefristete Laufzeit des Vertrages.

 

 

 

¿Da alle Argumente und Standpunkte nunmehr

ausgetauscht sind, legt die Landesregierung allen Vertragspartnern einen

Vertragsentwurf vor, der die aus Landessicht unverzichtbaren Kriterien enthält,

dabei aber den Interessen der Vertragspartner so weit als nur irgend möglich

entgegenkommt. Ziel ist es, nunmehr einvernehmlich den Vertrag vom 23.03.1994

aufzuheben und den veränderten Vertrag abzuschließen. Sollte dieses in kurzer

Frist nicht möglich sein, so beauftragt die Landesregierung das

Kultusministerium, zu prüfen, ob die Kündigung des Vertrages des Landes

Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 23.03.1994

mit dem Ziel des Abschlusses eines neuen Vertrages möglich ist.¿, so Willems.

 

 

 

 

 

 

 

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