Pressemitteilungen - Archiv
Kultusministerium verbessert Fördervoraussetzungen
für Berufsschülerinnen und Berufsschüler
20.05.2011, Magdeburg – 72
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 072/11
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 072/11
Magdeburg, den 20. Mai 2011
Kultusministerium verbessert Fördervoraussetzungen
für Berufsschülerinnen und Berufsschüler
In Sachsen-Anhalt haben künftig mehr Berufsschülerinnen
und Berufsschüler als bisher Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss zu Fahrt-
und Übernachtungskosten beim Besuch einer überregionalen Fachklasse oder bei
Blockunterricht. Das ermöglicht die Änderung einer Förderrichtlinie des
Kultusministeriums. Darin werden die Schwellen für den Antrag auf einen
finanziellen Zuschuss heruntergesetzt.
Das Kultusministerium leistet damit einen wesentlichen
Beitrag zur Sicherung gleicher Bildungschancen für die Berufsschülerinnen und
Berufsschüler auch dann, wenn wegen der demografischen Entwicklung der
Schulbesuch vor Ort nicht mehr sichergestellt werden kann.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler müssen teilweise zu
anderen Berufsschulstandorten fahren, weil nicht jede berufliche Fachrichtung
an jeder Schule angeboten wird. Dafür können sie einen finanziellen Zuschuss
beantragen, wenn neben anderen Fördervoraussetzungen ihr Ausbildungsentgelt
oder ihre Ausbildungsbeihilfe 600 Euro monatlich nicht übersteigen. Bisher
wurde das Kindergeld auf diese Summe angerechnet. Diese Regelung wird nun
gestrichen. Neu ist zudem, dass die Mindestentfernung zwischen Schule und
Wohnort lediglich 50 Kilometer betragen muss. Bisher waren es 75 Kilometer.
Dies war ein vielfach geäußerter Wunsch insbesondere der Kammern. Die Änderung
der Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.
Anträge sind zu stellen beim:
Landesverwaltungsamt
Referat 509
Ernst-Kamieth-Str.
2
06112 Halle
oder Landesverwaltungsamt
Referat 510
Olvenstedter Str. 1
-2
39108 Magdeburg
Hilfebedürftigen
Berufsschülerinnen und Berufsschülern gewährt das Land Sachsen-Anhalt nach
Einkommen gestaffelt Zuwendungen zu den Ausgaben für Unterbringungs- und
Fahrtkosten, die durch die Notwendigkeit einer auswärtigen Unterbringung bei
der Blockbeschulung oder des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule entstehen
Die Richtlinie und die dazugehörigen
Formulare sind unter http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=7256 unter Erlasse und Datum 01.06.2010 abrufbar.
Impressum:
Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7777
Fax: (0391) 567-3775
Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de
Internet Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de
Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk
Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de