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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusministerium verbessert Fördervoraussetzungen
für Berufsschülerinnen und Berufsschüler

20.05.2011, Magdeburg – 72

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 072/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 072/11

 

 

 

Magdeburg, den 20. Mai 2011

 

 

 

Kultusministerium verbessert Fördervoraussetzungen

für Berufsschülerinnen und Berufsschüler

 

 

 

In Sachsen-Anhalt haben künftig mehr Berufsschülerinnen

und Berufsschüler als bisher Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss zu Fahrt-

und Übernachtungskosten beim Besuch einer überregionalen Fachklasse oder bei

Blockunterricht. Das ermöglicht die Änderung einer Förderrichtlinie des

Kultusministeriums. Darin werden die Schwellen für den Antrag auf einen

finanziellen Zuschuss heruntergesetzt.

 

 

 

Das Kultusministerium leistet damit einen wesentlichen

Beitrag zur Sicherung gleicher Bildungschancen für die Berufsschülerinnen und

Berufsschüler auch dann, wenn wegen der demografischen Entwicklung der

Schulbesuch vor Ort nicht mehr sichergestellt werden kann.

 

 

 

Berufsschülerinnen und Berufsschüler müssen teilweise zu

anderen Berufsschulstandorten fahren, weil nicht jede berufliche Fachrichtung

an jeder Schule angeboten wird. Dafür können sie einen finanziellen Zuschuss

beantragen, wenn neben anderen Fördervoraussetzungen ihr Ausbildungsentgelt

oder ihre Ausbildungsbeihilfe 600 Euro monatlich nicht übersteigen. Bisher

wurde das Kindergeld auf diese Summe angerechnet. Diese Regelung wird nun

gestrichen. Neu ist zudem, dass die Mindestentfernung zwischen Schule und

Wohnort lediglich 50 Kilometer betragen muss. Bisher waren es 75 Kilometer.

Dies war ein vielfach geäußerter Wunsch insbesondere der Kammern. Die Änderung

der Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.

 

 

 

Anträge sind zu stellen beim:

 

                                     

 

                                      

Landesverwaltungsamt

 

                                       Referat 509

 

                                       Ernst-Kamieth-Str.

2

 

                                       06112 Halle

 

 

 

                      oder         Landesverwaltungsamt

 

                                      Referat 510

 

                                      Olvenstedter Str. 1

-2

 

            39108 Magdeburg

 

     

 

Hilfebedürftigen

Berufsschülerinnen und Berufsschülern gewährt das Land Sachsen-Anhalt nach

Einkommen gestaffelt Zuwendungen zu den Ausgaben für Unterbringungs- und

Fahrtkosten, die durch die Notwendigkeit einer auswärtigen Unterbringung bei

der Blockbeschulung oder des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule entstehen

 

 

 

Die Richtlinie und die dazugehörigen

Formulare sind unter http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=7256 unter Erlasse und Datum 01.06.2010 abrufbar.

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstr. 32

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7777

Fax: (0391) 567-3775

Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

Internet Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de

Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de