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Kultus- und Wirtschaftsministerium stimmen
Förderpolitik für Forschung und Entwicklung ab
01.06.2005, Magdeburg – 103
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 103/05
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 103/05
Magdeburg, den 1. Juni 2005
Kultus- und Wirtschaftsministerium stimmen
Förderpolitik für Forschung und Entwicklung ab
Gemeinsame
Pressemitteilung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft und
Arbeit
Mit Blick auf die Förderperiode 2007 bis
20013 für EU-Strukturfonds haben das Kultusministerium und das Ministerium für
Wirtschaft und Arbeit ihr Vorgehen bei der Innovationsförderung koordiniert.
Ihr Strategiepapier ¿Abstimmung der Konzeptionen des Kultusministeriums und des
Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur innovationsbezogenen Förderung¿
trägt die Unterschrift beider Minister und wurde gestern im Kabinett
vorgestellt. Grundlage für die Erarbeitung des Papiers war ein Kabinettsbeschluss
vom 15. März 2005. Vorgesehen ist jetzt, dass auch das Ministerium für Landwirtschaft
und Umwelt in dieses Strategiepapier einbezogen wird.
¿Mit der Vereinbarung einer gemeinsamen
Strategie zum abgestimmten Einsatz der Mittel aus den Strukturfonds schließen
wir nahtlos an die im Frühjahr im Wissenschaftsbereich gestarteten Offensive
¿Netzwerke wissenschaftlicher Exzellenz an¿, sagte Kultusminister Prof.
Jan-Hendrik Olbertz. ¿Es hat häufig gezeigt, dass die bisherige Verfahrensweise
der Vergabe von Fördermitteln zu erheblichen Effizienzeinbußen führt¿, ergänzte
Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. ¿Jetzt werden wir das verändern. Dafür
haben wir die Weichen gestellt.¿
Das Strategiepapier basiert auf einer
detaillierten Bestandsaufnahme von Forschung und Entwicklung (FuE) in
Unternehmen Sachsen-Anhalts. 2003 waren hier je 1.000 Erwerbstätigen 2,1
FuE-Mitarbeiter beschäftigt. Der ostdeutsche Durchschnitt lag bei 3,1, der
gesamtdeutsche sogar bei 8,2 FuE-Mitarbeitern. Der Aufwand der kontinuierlich
FuE betreibenden Unternehmen in Sachsen-Anhalt betrug 2003 ca. 104 Euro je
Erwerbstätigen. Der Mittelwert der ostdeutschen Länder betrug zur gleichen Zeit
ca. 130 Euro je Erwerbstätigen.
Im Gegensatz zur unternehmensnahen Forschung
und Entwicklung hat das FuE-Personal an Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen nach starkem Ausbau in den letzten Jahren fast das
Niveau der alten Bundesländer erreicht. Je 100.000 Einwohner sind an den
Hochschulen Sachsen-Anhalts 109 FuE-Mitarbeiter tätig; in den alten Ländern
(Flächenländer) sind es 110. Die Relation von Sachsen-Anhalt zu den alten
Ländern (Flächenländer) beträgt speziell in den Ingenieurwissenschaften 22 zu
22 und in den Naturwissenschaften 32 zu 34 FuE-Mitarbeitern.
Deutliche Schwächen offenbaren
sich dagegen beim Vergleich der Drittmitteleinnahmen aus der gewerblichen Wirtschaft.
Sie liegen bei den Hochschulen Sachsen-Anhalts um rund ein Drittel niedriger
als in den Altbundesländern.
Das gilt
insbesondere für den Bereich der Ingenieurwissenschaften. Erhebliche Reserven
gibt es bei der Anwendungsorientierung von Forschungsleistungen. Die
Verflechtung der Wissenschaft mit den Innovationssystemen der Wirtschaft muss
gestärkt werden. Deshalb wird der Ausbau von Kooperationen in der Forschung zum
wesentlichen Ansatzpunkt für die künftige Innovationsförderung. Wissenschaftseinrichtungen
und Unternehmen müssen ihren Dialog verstärken, um die Bedürfnisse und
Möglichkeiten des anderen besser zu verstehen und stabile Netzwerke aufzubauen.
Auf Seiten der Wissenschaft wird hier das am 29. Juni 2005 zu gründende
Wissenschaftszentrum des Landes in Wittenberg eine zentrale Rolle spielen.
Die Stärkung des Bereiches Forschung und
Entwicklung soll durch folgende Ansatzpunkte erreicht werden:
(1) Die Förderaktivitäten werden im Wissenschaftssystem auf
leistungsstarke Felder konzentriert. Die damit verbundene Bündelung von
Kompetenzen ist die Voraussetzung dafür, im Wettbewerb der Standorte bestehen
zu können. Dies trägt zu einer Clusterbildung im Wirtschaftssektor bei. Eine
zusätzliche Investitionslenkung im Sinne von Förderpräferenzen für einzelne
Branchen oder Standorte entspricht nicht dem wettbewerbspolitischen Leitbild
der Landesregierung. Dort, wo Unternehmen und/oder Wissenschaftseinrichtungen
aus eigener Initiative zusammenwirken und Netzwerke bilden, unterstützt die Landesregierung
diesen Prozess.
(2) Ziel einer gemeinsamen Innovationspolitik ist es, die
Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
wirkungsvoller zu gestalten. Dabei geht es um die Transformation von Wissen in
markt- und wettbewerbsfähige Produkte, um die Stärkung der Humankapitalbasis
und um die Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
(3) Wesentliche Maßnahmen sind:
·
Förderung von Hochschulen und
Unternehmen über die einheitliche Verbundrichtlinie,
·
Konzentration Förderung im
Wissenschaftsbereich auf Exzellenz,
·
Unterstützung
technologieorientierter Unternehmensgründungen,
·
Verbesserung des Gründerklimas,
·
Internationalisierung von
Wissenschaft und Wirtschaft,
·
Bindung junger, hoch
qualifizierter Menschen an das Land,
·
Unterstützung des
Personaltransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft,
·
Intensivierung der
Schutzrechtsarbeit,
·
Verbesserung der Information über
die Dienstleistungsangebote der Hochschulen,
·
Gründung des
Wissenschaftszentrums Wittenberg (WZW),
·
Aufbau einer zentralen,
wirtschaftsnah agierenden Koordinierungsstelle.
(4) In die regionale Innovationsstrategie werden die
Förderstrategien von Bund und Europäischer Union eingebettet. Hierbei geht es
um die umfassende Nutzung dieser Fördermöglichkeiten zur Stärkung der Innovationskraft
des Landes. Auf die Ausgestaltung der Bundes- und EU-Programme wird dahingehend
Einfluss genommen, dass die Strategie und die Prioritäten des Landes eine
stärkere Berücksichtigung erfahren.
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