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Pressemitteilungen - Archiv

Minister Olbertz schreibt Brief an alle Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

20.12.2002, Magdeburg – 208

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 208/02

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 208/02

 

Magdeburg, den 20. Dezember 2002

 

 

Minister Olbertz schreibt Brief an alle Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

Kultusminister Olbertz hat sich gestern mit einem Brief an alle Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt gewandt. Neben der übermittlung seiner besten Wünsche zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Neuen Jahr nahm der Minister das Schreiben zum Anlass, den Lehrerinnen und Lehrern die wichtigsten der sich abzeichnenden änderungen für die Sekundarschule zu erläutern. Eingangs hob Olbertz hervor, dass der Landtag derzeit über änderungen des Schulgesetzes berate, die sowohl die Sekundarschule, die Gesamtschule und das Gymnasium beträfen. Es sei wichtig, so Olbertz, dass diese änderungen zeitgleich vorgenommen würden. Zum einen seien die verschiedenen Schulformen nicht isoliert voneinander zu betrachten, zum anderen werde dadurch verdeutlicht, dass keine weiterführende Schule den Vorrang vor der anderen habe.

Obwohl die sogenannte Neue Sekundarschule 1999 mit dem Ziel eingeführt worden sei, die Anzahl der mittleren Schulabschlüsse zu erhöhen, zeichne sich das Gegenteil ab. Als äußerst problematisch hätten sich die häufig wechselnden Lerngruppen erwiesen. Lernmotivation, Leistungsbereitschaft und Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler hätten sich trotz der engagierten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer nicht entwickeln können.

"Es besteht daher weitgehend Einvernehmen darüber", so Olbertz wörtlich, "dass die Sekundarschule einer grundlegenden inhaltlichen und strukturellen Neuorientierung bedarf. Daraus ergibt sich die große Chance, die Schulform so zu gestalten, dass sie eine breite gesellschaftliche Akzeptanz auch und vor allem bei den unmittelbar Betroffenen, den Schülerinnen und Schülern, ihren Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern gewinnt. Neben einer grundlegenden Neugestaltung der Rahmenrichtlinien müssen Inhalte und Strukturen der Sekundarschule klar, angemessen, übersichtlich und nachvollziehbar sein. Es muss uns gelingen, besser als bisher deutlich zu machen, dass mit den Kompetenzen, die an der Sekundarschule erworben werden, ein breites Spektrum von Möglichkeiten für den weiteren Bildungs- und Berufsweg und den daraus resultierenden Lebenschancen eröffnet wird. Die historischen Wurzeln der Sekundarschule entlang der von ihr vermittelten "Realien" erwuchsen aus der Notwendigkeit einer echten pädagogischen Alternative zum Gymnasium, eines gleichwertigen Bildungsganges anderen Profils."

Eckpunkte der geplanten Neuerungen:

 

 

 

Nach dem 4. Schuljahrgang entscheiden die Eltern auf der Grundlage einer fundierten Schullaufbahnempfehlung über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Am Ende des 6. Schuljahrganges der Sekundarschule wird auf der Grundlage bestimmter Leistungsvoraussetzungen über den weiteren Bildungsweg entschieden. Der enge Kontakt mit den Eltern, das Gespräch und die Beratung sind dabei ein zentrales Anliegen.

Die Schuljahrgänge 5 und 6 werden an allen Schulformen im wesentlichen übereinstimmend unterrichtet. übergänge zwischen den Schulformen nach dem 6. Schuljahrgang sind möglich.

 

 

 

Ab dem 7. Schuljahrgang beginnt eine abschlussbezogene Differenzierung: Der auf den Hauptschulabschluss bezogene Unterricht umfasst die Schuljahrgänge 7¿9, der auf den Realschulabschluss bezogene Unterricht umfasst die Schuljahrgänge 7¿10.

Der weitgehende Erhalt von Klassenverbänden oder Lerngruppen soll die sozialen Beziehungen stärken. über die Zuordnung zu den abschlussbezogenen Klassen oder Lerngruppen entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der erbrachten Leistungen. Die Kontinuität und die leistungsbezogene Durchlässigkeit der Bildungsgänge bleiben gesichert.

Im Pflichtbereich müssen insbesondere die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch gestärkt werden. Zur Orientierung und zur Sicherung von Bildungsstandards sollen landesweite Klassen- und Vergleichsarbeiten mit zentralen Aufgabenstellungen dienen. Im Hinblick auf den an die Sekundarschule anschließenden Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler muss die Entwicklung von technisch-naturwissenschaftlichen, sprachlichen, kaufmännischen und handwerklichen Kompetenzen stärker in den Vordergrund rücken.

Für Schulen mit Klassen, in denen auf den Hauptschulabschluss hin unterrichtet wird, soll es die Möglichkeit alternativer Stundentafeln sowie von Lehr- und Lernmethoden geben, die den berufsbezogenen und anwendungsorientierten Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen im besonderen Maße verdeutlichen.

Die Abschlüsse und deren Bezeichnung werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar sind. Unabhängig davon, dass die meisten Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss anstreben, soll die gesetzliche Vollzeitschulpflicht ab dem Schuljahr 2004/05 neun Jahre betragen. Mit dem erfolgreichen Besuch des 9. Schuljahrganges wird der Hauptschulabschluss erworben. Der qualifizierte Hauptschulabschluss kann durch eine besondere Leistungsfeststellung erreicht werden und berechtigt zum Besuch des 10. Schuljahrganges der Sekundarschule. Mit erfolgreichem Besuch des 10. Schuljahrganges und bestandener Abschlussprüfung wird der Realschulabschluss erworben. Bei Erreichen besonderer Leistungen wird der erweiterte Realschulabschluss erworben, der zum Eintritt in das Fachgymnasium oder den Besuch des 10. Schuljahrganges des Gymnasiums berechtigt.

 

 

Der Ministerbrief ist im Internet unter: www.mk.sachsen-anhalt.de zu lesen.

 

 

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