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Situation Schulentwicklungsplanung im
Landkreis Wittenberg
26.01.2006, Magdeburg – 23
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 023/06
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 023/06
Magdeburg, den 26. Januar 2006
Situation Schulentwicklungsplanung im
Landkreis Wittenberg
Es gibt, wie man der Presse
entnehmen kann, im Landkreis Wittenberg eine erneute Diskussion um die künftige
Gestaltung des Sekundarschulnetzes. Im Mittelpunkt der Debatte steht dabei die
Situation im Süden des Landkreises, die Standorte Kemberg und Bad Schmiedeberg
betreffend. Da dem Kultusministerium Vorwürfe gemacht werden, ist es notwendig,
die Position des Hauses dazu noch einmal zu verdeutlichen.
Der rechtskräftige Genehmigungsbescheid
zum mittelfristigen Schulentwicklungsplan des Landkreises Wittenberg aus dem
Frühjahr 2004 machte bereits deutlich, dass beide Sekundarschulen an den
genannten Standorten die im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und in der
mittelfristigen Schulentwicklungsplanungsverordnung geforderte schulische
Mindestgröße nicht nur mittelfristig, sondern langfristig nicht erreichen
werden.
Der Landkreis Wittenberg hat
2004 deswegen die Auflage erhalten, den Schulentwicklungsplan bis zum 31.
Dezember 2005 in entsprechender Weise zu überarbeiten. Gegen diese Auflage hat
der Landkreis Wittenberg weder einen Widerspruch erhoben, noch hat er Klage vor
dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben. Die Auflage ist rechtskräftig. Die
Rechtsgrundlagen bieten keine Voraussetzungen für eine dauerhafte Ausnahme von
der geforderten schulischen Mindestgröße an beiden Standorten, da in jedem Fall
mindestens ein Sekundarschulstandort innerhalb einer zumutbaren Schulwegzeit
erreichbar ist.
Im Frühjahr 2005 hat die Landesregierung
sehr intensiv über den Stand der Umsetzung der mittelfristigen
Schulentwicklungspläne beraten und dabei auch eine Entscheidung getroffen, von
der der Landkreis Wittenberg in der offenen Frage der langfristig zu klärenden
Perspektive für die Sekundarschulstandorte im Süden des Landkreises profitieren
kann: In den Fällen, in denen die Träger der Schulentwicklungsplanung in den
rechtskräftigen Genehmigungsbescheiden zu den mittelfristigen
Schulentwicklungsplänen zum 31. Dezember 2005 erteilte Auflagen zu erfüllen
haben, wird die Option eingeräumt, diese Auflagen zum 31. Dezember 2006 zu
erfüllen.
Für die
Standorte Bad Schmiedeberg und Kemberg bedeutet das, dass an den
Sekundarschulen zum Schuljahr 2005/06 Eingangsklassen gebildet werden konnten,
sofern mindestens 20 Schülerinnen und Schüler angemeldet sind. Schon diese
Ausnahme, die weit von der üblichen Norm mit 40 Schülerinnen und Schülern in
zwei Klassen im Jahrgang abweicht, konnte am Standort Bad Schmiedeberg mit 20
Anmeldungen nur punktgenau erreicht werden. Eine Eingangsklasse wurde
ausnahmsweise gebildet. Dieses Verfahren ist ¿ wegen der auf den 31. Dezember
2006 verschobenen Auflage- auch zum Schuljahr 2006/07 möglich. Zum Schuljahr
2007/08 hat der Landkreis Wittenberg jedoch die Rechtsverpflichtung die o.g.
Auflage zu erfüllen. In welcher Art und Weise der Träger der
Schulentwicklungsplanung dann die Schuleinzugsbereiche gestalten wird, um
bestandsfähige Sekundarschulstandorte darzustellen, obliegt seiner
Verantwortung. In jedem Fall hat der Planungsträger die Möglichkeit, auf sich
verändernde Übergangsquoten von den Grundschulen an die Gymnasien/ Sekundarschulen
zu reagieren. Zum Schuljahr 2007/08 ist es zudem möglich, die Ergebnisse der
Kreisgebietsreform mit in die Planung einzubeziehen.
Die jetzt vom Landkreis
Wittenberg vorgeschlagene einfache Veränderung der Schulbezirke beider Schulen,
die an nur einem Standort zu einer bestandsfähigen Sekundarschule führt, am
anderen Standort aber nicht, erfüllt die dem Landkreis Wittenberg seit 2004
bekannte Auflage nicht und ist auch nicht genehmigungsfähig. Sie würde im
Gegenteil für einen Teil der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu längeren
Schulwegzeiten führen und dazu das Risiko eines erneuten Schulwechsels in den
nächsten Jahren in sich tragen. Insoweit ist die Einschätzung des
Landesverwaltungsamt zu solchen Überlegungen des Landkreis Wittenberg korrekt
und wird hier mitgetragen. Die Diskussion um Bad Schmiedeberg und Kemberg hat
im Übrigen nichts mit den in der SEPl. bereits genehmigten Sekundarschulen zu
tun.
Die Landesregierung hat zur
Sicherung des Sekundarschulnetzes im Lande eine Regelung erlassen, die es
ermöglicht, an im Schulentwicklungsplan als bestandsfähig ausgewiesenen
Standorten auch dann Eingangsklassen zu bilden, wenn die Zahl 40 unterschritten
wird, solange die Mindestschülerzahl von 240 erreicht bzw. nicht wesentlich
unterschritten wird. Dies beispielsweise die Standorte in Jessen, die
Sekundarschule ¿Friedrichstadt¿ und die ¿Rosa Luxemburg¿ Sekundarschule in
Wittenberg. Diese Regelung hilft den Trägern der Schulentwicklungsplanung, mit
von den genehmigten Planungen des Jahres 2003 u. U. abweichenden realen
Entwicklungen umgehen zu können und gilt bis zum Ende der Planungsphase, dem
Schuljahr 2008/09
Selbstverständlich sieht die Landesregierung
die Verpflichtung, mit den zu überarbeitenden Eckdaten für die nächste
mittelfristige Planungsphase an dieser Entwicklung anzusetzen, um das bis
2008/09 im Lande entstandene Schulnetz weiter zu stabilisieren. Eine solche
Entwicklung wird jedoch nur möglich sein, wenn jetzt das notwendige getan, das
heißt, die beschlossenen Schulentwicklungspläne auch unter Einbezug der
rechtskräftigen Auflagen umgesetzt werden.
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