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Pressemitteilungen - Archiv

Situation Schulentwicklungsplanung im
Landkreis Wittenberg

26.01.2006, Magdeburg – 23

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 023/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 023/06

 

 

 

Magdeburg, den 26. Januar 2006

 

 

 

 

 

Situation Schulentwicklungsplanung im

Landkreis Wittenberg

 

 

 

Es gibt, wie man der Presse

entnehmen kann, im Landkreis Wittenberg eine erneute Diskussion um die künftige

Gestaltung des Sekundarschulnetzes. Im Mittelpunkt der Debatte steht dabei die

Situation im Süden des Landkreises, die Standorte Kemberg und Bad Schmiedeberg

betreffend. Da dem Kultusministerium Vorwürfe gemacht werden, ist es notwendig,

die Position des Hauses dazu noch einmal zu verdeutlichen.

 

 

 

Der rechtskräftige Genehmigungsbescheid

zum mittelfristigen Schulentwicklungsplan des Landkreises Wittenberg aus dem

Frühjahr 2004 machte bereits deutlich, dass beide Sekundarschulen an den

genannten Standorten die im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und in der

mittelfristigen Schulentwicklungsplanungsverordnung geforderte schulische

Mindestgröße nicht nur mittelfristig, sondern langfristig nicht erreichen

werden.

 

 

 

Der Landkreis Wittenberg hat

2004 deswegen die Auflage erhalten, den Schulentwicklungsplan bis zum 31.

Dezember 2005 in entsprechender Weise zu überarbeiten. Gegen diese Auflage hat

der Landkreis Wittenberg weder einen Widerspruch erhoben, noch hat er Klage vor

dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben. Die Auflage ist rechtskräftig. Die

Rechtsgrundlagen bieten keine Voraussetzungen für eine dauerhafte Ausnahme von

der geforderten schulischen Mindestgröße an beiden Standorten, da in jedem Fall

mindestens ein Sekundarschulstandort innerhalb einer zumutbaren Schulwegzeit

erreichbar ist.

 

 

 

Im Frühjahr 2005 hat die Landesregierung

sehr intensiv über den Stand der Umsetzung der mittelfristigen

Schulentwicklungspläne beraten und dabei auch eine Entscheidung getroffen, von

der der Landkreis Wittenberg in der offenen Frage der langfristig zu klärenden

Perspektive für die Sekundarschulstandorte im Süden des Landkreises profitieren

kann: In den Fällen, in denen die Träger der Schulentwicklungsplanung in den

rechtskräftigen Genehmigungsbescheiden zu den mittelfristigen

Schulentwicklungsplänen zum 31. Dezember 2005 erteilte Auflagen zu erfüllen

haben, wird die Option eingeräumt, diese Auflagen zum 31. Dezember 2006 zu

erfüllen.

 

 

 

Für die

Standorte Bad Schmiedeberg und Kemberg bedeutet das, dass an den

Sekundarschulen zum Schuljahr 2005/06 Eingangsklassen gebildet werden konnten,

sofern mindestens 20 Schülerinnen und Schüler angemeldet sind. Schon diese

Ausnahme, die weit von der üblichen Norm mit 40 Schülerinnen und Schülern in

zwei Klassen im Jahrgang abweicht, konnte am Standort Bad Schmiedeberg mit 20

Anmeldungen nur punktgenau erreicht werden. Eine Eingangsklasse wurde

ausnahmsweise gebildet. Dieses Verfahren ist ¿ wegen der auf den 31. Dezember

2006 verschobenen Auflage- auch zum Schuljahr 2006/07 möglich. Zum Schuljahr

2007/08 hat der Landkreis Wittenberg jedoch die Rechtsverpflichtung die o.g.

Auflage zu erfüllen. In welcher Art und Weise der Träger der

Schulentwicklungsplanung dann die Schuleinzugsbereiche gestalten wird, um

bestandsfähige Sekundarschulstandorte darzustellen, obliegt seiner

Verantwortung. In jedem Fall hat der Planungsträger die Möglichkeit, auf sich

verändernde Übergangsquoten von den Grundschulen an die Gymnasien/ Sekundarschulen

zu reagieren. Zum Schuljahr 2007/08 ist es zudem möglich, die Ergebnisse der

Kreisgebietsreform mit in die Planung einzubeziehen.

 

 

 

Die jetzt vom Landkreis

Wittenberg vorgeschlagene einfache Veränderung der Schulbezirke beider Schulen,

die an nur einem Standort zu einer bestandsfähigen Sekundarschule führt, am

anderen Standort aber nicht, erfüllt die dem Landkreis Wittenberg seit 2004

bekannte Auflage nicht und ist auch nicht genehmigungsfähig. Sie würde im

Gegenteil für einen Teil der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu längeren

Schulwegzeiten führen und dazu das Risiko eines erneuten Schulwechsels in den

nächsten Jahren in sich tragen. Insoweit ist die Einschätzung des

Landesverwaltungsamt zu solchen Überlegungen des Landkreis Wittenberg korrekt

und wird hier mitgetragen. Die Diskussion um Bad Schmiedeberg und Kemberg hat

im Übrigen nichts mit den in der SEPl. bereits genehmigten Sekundarschulen zu

tun.

 

 

 

Die Landesregierung hat zur

Sicherung des Sekundarschulnetzes im Lande eine Regelung erlassen, die es

ermöglicht, an im Schulentwicklungsplan als bestandsfähig ausgewiesenen

Standorten auch dann Eingangsklassen zu bilden, wenn die Zahl 40 unterschritten

wird, solange die Mindestschülerzahl von 240 erreicht bzw. nicht wesentlich

unterschritten wird. Dies beispielsweise die Standorte in Jessen, die

Sekundarschule ¿Friedrichstadt¿ und die ¿Rosa Luxemburg¿ Sekundarschule in

Wittenberg. Diese Regelung hilft den Trägern der Schulentwicklungsplanung, mit

von den genehmigten Planungen des Jahres 2003 u. U. abweichenden realen

Entwicklungen umgehen zu können und gilt bis zum Ende der Planungsphase, dem

Schuljahr 2008/09

 

 

 

Selbstverständlich sieht die Landesregierung

die Verpflichtung, mit den zu überarbeitenden Eckdaten für die nächste

mittelfristige Planungsphase an dieser Entwicklung anzusetzen, um das bis

2008/09 im Lande entstandene Schulnetz weiter zu stabilisieren. Eine solche

Entwicklung wird jedoch nur möglich sein, wenn jetzt das notwendige getan, das

heißt, die beschlossenen Schulentwicklungspläne auch unter Einbezug der

rechtskräftigen Auflagen umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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