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Pressemitteilungen - Archiv

Planungsgrößen sind seit Mai 2013 bekannt
Kultusminister Stephan Dorgerloh weist Kritik an der Schulentwicklungsplanung zurück

28.02.2014, Magdeburg – 32

  • Bildungsministerium

Bei der aktuellen Debatte im Landtag hat Kultusminister Stephan Dorgerloh die Kritik an der laufenden Schulentwicklungsplanung zurückgewiesen. Weder gebe es eine Verdoppelung der Mindestschülerzahlen noch würden sich die Schulwegezeiten über Gebühr verlängern, sagte er am Freitag (28. Februar) im Landtag in Magdeburg. ?Bei aller Emotionalität sollten wir eine faire, sachliche und fachlich fundierte Diskussion führen?. Seit Mai 2013 seien die regional differenzierten Rahmenbedingungen (52 Schülerinnen und Schüler in dünn besiedelten Regionen und 60 in normal besiedelten Gegenden ab 2014 und eine moderate Anhebung auf 60 Schülerinnen und Schüler in dünn besiedelten Gegenden und 80 in normal besiedelten Regionen ab 2017) bekannt.

 

?Diese Mindestzahlen an den Grundschulen sind ein Weg, den anstehenden Herausforderungen im Schulnetz zu begegnen.? Zudem seien Grundschulen, in denen 13 bzw. 15 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse lernen, nach wie vor kleine und überschaubare Einrichtungen. Derzeit verfüge Sachsen-Anhalt im Vergleich zu den anderen Flächenländern über die meisten kleinsten Grundschulen ? das wird sich auch mit der neuen Schulentwicklungsplanung nicht wesentlich ändern.

 

Zugleich verwies er darauf, dass bereits zwölf der 14 Landkreise ihre Beschlüsse zur Schulentwicklung gefasst und zum großen Teil bereits beim Landesschulamt zur Prüfung vorgelegt hätten. Jetzt dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass jene Kreise, die ihre Schulentwicklungspläne pünktlich und den Vorgaben entsprechend vorgelegt haben, im Nachhinein durch Änderungen verunsichert und benachteiligt werden. ?Deshalb sage ich ganz klar und deutlich: Keiner wird bevorzugt, nur weil er später beschlossen hat oder meint nicht beschließen zu müssen und keiner wird benachteiligt, nur weil die Planung fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben wurde. Die Verordnung gilt für alle gleich!?

 

Ohnehin stelle die im Mai 2013 beschlossene Verordnung zur Schulentwicklungsplanung keine so gravierende Verschärfung dar, wie jetzt von den Kritikern suggeriert werde. Auch nach der alten Verordnung betrugdie Mindestgröße bei den Grundschulen 60 Schülerinnen und Schüler. Hier sei es jedoch zu zahlreichen Ausnahmeregelungen gekommen, die das Land jetzt nicht weiter fortführen könne. ?Auf Dauer kann sich Sachsen-Anhalt die vielen Ausnahmen der vergangenen Jahre finanziell nicht weiter leisten.?

Gleichwohl lässt die Schulentwicklungsplanungsverordnung den Planungsträgern und der Schulbehörde Spielräume, um genau definierte Abweichungen von den erforderlichen schulischen Mindestgrößen zuzulassen, wenn etwa die Wegebeziehungen im Schulnetz das erforderlich machen. ?Ich hatte das bereits im Dezember an dieser Stelle gesagt und wiederhole es mit Nachdruck: Abweichungen vom Regelfall werden auch künftig möglich sein, wenn sie aus der Situation vor Ort begründet sind und entsprechend beantragt werden?, so der Kultusminister Es werde demnach weiterhin Schulen unter 60 und unter 80 Kindern geben, wenn das aus den regionalen Gegebenheiten heraus geboten erscheint. ?Derzeit werden die vorliegenden Pläne sorgfältig und intensiv geprüft, damit die Entscheidungen nachvollziehbar und tragfähig sind.? Im März sollen die ersten Bescheide verschickt werden.

 

Bei den Planungen müssten die Unterrichtsversorgung und die Qualität der schulischen Versorgung mit an erster Stelle stehen, betonte Dorgerloh. Deshalb sollten schulische Mindestgrößen immer auch komplexe schulorganisatorische Abläufe gewährleisten. ?Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Eltern, die jetzt etwa in Modellen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht einen willkommenen Notanker sehen, zu Recht auf die Einhaltung des Stundenplanes und des Fachunterrichtes bestehen, wenn es um die Unterrichtsversorgung geht.? Dies sei jedoch nicht mit Modellen möglich, die das Land und die Träger der Schulentwicklungsplanung vor neue Probleme z.B. auch im Krankheits- oder Vertretungsfall stellen, sondern nur durch eine verlässliche Fachplanung vernünftiger Schulgrößen und ein dauerhaft tragfähiges Schulnetz.

 

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