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Pressemitteilungen - Archiv

Willems: Landkreis Wittenberg muss bis zum
31. Dezember 2006 Sekundarschulsituation im Süden des Landkreises geklärt haben

24.01.2006, Magdeburg – 18

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 018/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 018/06

 

 

 

Magdeburg, den 24. Januar 2006

 

 

 

 

 

Willems: Landkreis Wittenberg muss bis zum

31. Dezember 2006 Sekundarschulsituation im Süden des Landkreises geklärt haben

 

 

 

Zur

Zukunft der beiden Sekundarschulen in Kemberg und Bad Schmiedeberg im Süden des

Landkreises Wittenberg äußerte sich heute Staatssekretär Winfried Willems:

 

 

 

¿Der

rechtskräftige Genehmigungsbescheid zum mittelfristigen Schulentwicklungsplan

des Landkreises Wittenberg vom Frühjahr 2004 machte bereits deutlich, dass die

Sekundarschulen in Bad Schmiedeberg und in Kemberg die im Schulgesetz und in

der Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung vorgeschriebenen

Mindestgrößen mittelfristig und auch langfristig nicht erreichen werden. Der

Landkreis Wittenberg hat deshalb die den Interessen des Landkreises entgegen

kommende Auflage erhalten, den Schulentwicklungsplan bis zum 31.12.2006 in

entsprechender Weise zu überarbeiten. Diese Regelung wurde seinerzeit vom Landkreis

und allen Beteiligten begrüßt, zumal sie zur Folge hat, dass die Ausnahmeregelung

zur Bildung einer Eingangsklasse mit nur 20 Schülerinnen und Schülern auch zum

Schuljahr 2006/07 an beiden Schulstandorten grundsätzlich möglich ist. Zum

Schuljahr 2007/08 muss der Landkreis Wittenberg seine Auflage erfüllt haben. In

welcher Art und Weise er als Träger der Schulentwicklungsplanung dann die

Schuleinzugsbereiche gestalten wird, um bestandsfähige Sekundarschulstandorte

zu erhalten, obliegt seiner Verantwortung. Wenn nun der Landkreis versucht,

durch eine Veränderung der Schuleinzugsbereiche beider Schulen, die nur an

einem Standort zu einer bestandsfähigen Schule führt, diese Auflage zu umgehen,

so kann dies logischerweise nur zu einer Ablehnung durch das Landesverwaltungsamt

führen.¿

 

 

 

 

 

 

 

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