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Willems: Landkreis Wittenberg muss bis zum
31. Dezember 2006 Sekundarschulsituation im Süden des Landkreises geklärt haben
24.01.2006, Magdeburg – 18
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 018/06
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 018/06
Magdeburg, den 24. Januar 2006
Willems: Landkreis Wittenberg muss bis zum
31. Dezember 2006 Sekundarschulsituation im Süden des Landkreises geklärt haben
Zur
Zukunft der beiden Sekundarschulen in Kemberg und Bad Schmiedeberg im Süden des
Landkreises Wittenberg äußerte sich heute Staatssekretär Winfried Willems:
¿Der
rechtskräftige Genehmigungsbescheid zum mittelfristigen Schulentwicklungsplan
des Landkreises Wittenberg vom Frühjahr 2004 machte bereits deutlich, dass die
Sekundarschulen in Bad Schmiedeberg und in Kemberg die im Schulgesetz und in
der Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung vorgeschriebenen
Mindestgrößen mittelfristig und auch langfristig nicht erreichen werden. Der
Landkreis Wittenberg hat deshalb die den Interessen des Landkreises entgegen
kommende Auflage erhalten, den Schulentwicklungsplan bis zum 31.12.2006 in
entsprechender Weise zu überarbeiten. Diese Regelung wurde seinerzeit vom Landkreis
und allen Beteiligten begrüßt, zumal sie zur Folge hat, dass die Ausnahmeregelung
zur Bildung einer Eingangsklasse mit nur 20 Schülerinnen und Schülern auch zum
Schuljahr 2006/07 an beiden Schulstandorten grundsätzlich möglich ist. Zum
Schuljahr 2007/08 muss der Landkreis Wittenberg seine Auflage erfüllt haben. In
welcher Art und Weise er als Träger der Schulentwicklungsplanung dann die
Schuleinzugsbereiche gestalten wird, um bestandsfähige Sekundarschulstandorte
zu erhalten, obliegt seiner Verantwortung. Wenn nun der Landkreis versucht,
durch eine Veränderung der Schuleinzugsbereiche beider Schulen, die nur an
einem Standort zu einer bestandsfähigen Schule führt, diese Auflage zu umgehen,
so kann dies logischerweise nur zu einer Ablehnung durch das Landesverwaltungsamt
führen.¿
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