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Pressemitteilungen - Archiv

GEW-Pressemitteilung vom
15.9.2008

16.09.2008, Magdeburg – 144

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 144/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 144/08

 

 

 

Magdeburg, den 16. September 2008

 

 

 

GEW-Pressemitteilung vom

15.9.2008

 

Von Verletzung des

Arbeitsschutzesgesetzes durch das Land kann keine Rede sein

 

 

 

 

 

In einer

Pressemitteilung vom 15. September 2008 wird dem Land eine Verletzung des

Arbeitsschutzgesetzes sowie von Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch IX in

den Schulen vorgeworfen.

 

 

 

Diese

pauschalierte Aussage wird zurückgewiesen.

 

Das Land

Sachsen-Anhalt kommt durch eindeutig geregelte Maßnahmen den gesetzlichen

Verpflichtungen des Arbeitsgebers zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz

nach.

 

Seit August 2005

wird die arbeitsmedizinische Betreuung der Schulen vom Arbeitsmedizinischen

Dienst TÜV wahrgenommen. Damit ist ein hochwertiger und vor allem

flächendeckender Service durch Betriebsärzte gewährleistet. Zusätzlich werden

den Schulen zur Prävention regelmäßig und in ganz Sachsen-Anhalt Seminare zu

psychologischen Themen, wie z. B. Stress, Burn out, Gewalt an Schulen

angeboten. Auch finden Beratungen zu speziellen Einzelfragen statt.

 

 

 

Seit Januar 2006 hat

das Landesamt für Verbraucherschutz die arbeitstechnische Betreuung von

Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen. Die

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Schulleitungen bei der

Erstellung von Gefährdungsanalysen durch die Teilnahme an Schulbegehungen und

durch umfangreiche Informationen.

 

Allerdings ist

gemäß §§ 64 ff. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt klar geregelt, dass die

Schulträger für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen

verantwortlich sind. Schwierige Fälle wurden dennoch bisher von den

Schulleitungen gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt gelöst.

 

 

 

Zum Vorwurf der

GEW, das Land würde eine Dienstvereinbarung zum betrieblichen

Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch IX blockieren, ist zu sagen: Der

Abschluss einer Dienstvereinbarung für die Lehrkräfte ist mit dem

Landesverwaltungsamt als personalverantwortliche Dienststelle abzuschließen. Im

Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht gab das Kultusministerium zu dem

vorgelegten Entwurf ausschließlich rechtliche Hinweise.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstr. 32

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7777

Fax: (0391) 567-3775

Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

Internet Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de

Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de