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GEW-Pressemitteilung vom
15.9.2008
16.09.2008, Magdeburg – 144
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 144/08
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 144/08
Magdeburg, den 16. September 2008
GEW-Pressemitteilung vom
15.9.2008
Von Verletzung des
Arbeitsschutzesgesetzes durch das Land kann keine Rede sein
In einer
Pressemitteilung vom 15. September 2008 wird dem Land eine Verletzung des
Arbeitsschutzgesetzes sowie von Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch IX in
den Schulen vorgeworfen.
Diese
pauschalierte Aussage wird zurückgewiesen.
Das Land
Sachsen-Anhalt kommt durch eindeutig geregelte Maßnahmen den gesetzlichen
Verpflichtungen des Arbeitsgebers zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz
nach.
Seit August 2005
wird die arbeitsmedizinische Betreuung der Schulen vom Arbeitsmedizinischen
Dienst TÜV wahrgenommen. Damit ist ein hochwertiger und vor allem
flächendeckender Service durch Betriebsärzte gewährleistet. Zusätzlich werden
den Schulen zur Prävention regelmäßig und in ganz Sachsen-Anhalt Seminare zu
psychologischen Themen, wie z. B. Stress, Burn out, Gewalt an Schulen
angeboten. Auch finden Beratungen zu speziellen Einzelfragen statt.
Seit Januar 2006 hat
das Landesamt für Verbraucherschutz die arbeitstechnische Betreuung von
Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen. Die
Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Schulleitungen bei der
Erstellung von Gefährdungsanalysen durch die Teilnahme an Schulbegehungen und
durch umfangreiche Informationen.
Allerdings ist
gemäß §§ 64 ff. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt klar geregelt, dass die
Schulträger für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen
verantwortlich sind. Schwierige Fälle wurden dennoch bisher von den
Schulleitungen gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt gelöst.
Zum Vorwurf der
GEW, das Land würde eine Dienstvereinbarung zum betrieblichen
Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch IX blockieren, ist zu sagen: Der
Abschluss einer Dienstvereinbarung für die Lehrkräfte ist mit dem
Landesverwaltungsamt als personalverantwortliche Dienststelle abzuschließen. Im
Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht gab das Kultusministerium zu dem
vorgelegten Entwurf ausschließlich rechtliche Hinweise.
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Sachsen-Anhalt
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