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Pressemitteilungen - Archiv

Olbertz: GEW-Meldung zu erneuten Kürzungen
bei den Hochschulen ist falsch

10.05.2004, Magdeburg – 111

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 111/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 111/04

 

 

 

Magdeburg, den 7. Mai 2004

 

 

 

 

 

Olbertz: GEW-Meldung zu erneuten Kürzungen

bei den Hochschulen ist falsch

 

 

 

 

 

Kultusminister Olbertz ist heute einer kürzlich von der

GEW verbreiteten Meldung entgegengetreten, wonach den Hochschulen mit Verabschiedung

des Nachtragshaushaltes weitere 2 Prozent an Personalmitteln entzogen werden

sollten.

 

 

 

¿Diese Behauptung entbehrt jeder sachlichen Grundlage¿,

sagte der Minister. ¿Es geht hier um Reduzierungen, denen auf der Grundlage des

Tarifvertrages bzw. der Kürzung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes auch

entsprechend geringere Ausgaben gegenüberstehen. Der Betrag von ca. 2 Mio. Euro

ist also keineswegs neu als Einsparbetrag hinzugekommen, sondern es handelt

sich einnahmen- wie ausgabenseitig um eine Anpassung der im Haushaltsplan

aufgeführten Beträge an die für den öffentlichen Dienst insgesamt

ausgehandelten Tarifvertragsbedingungen¿.

 

 

 

Im Einzelnen ergibt sich die beklagte Differenz aus der

Verrechnung der Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Beamte und der

einmaligen Verschiebung der Zahlung von Sozialabgaben. Bei den beiden Universitäten

waren diese Effekte bereits im regulären Haushalt berücksichtigt worden; bei

der Hochschule für Kunst und Design und den Fachhochschulen werden die

entsprechenden Korrekturen jetzt im Nachtragshaushalt geltend gemacht.

 

 

 

Kultusminister Olbertz wies zudem darauf hin, dass den

Hochschulen diese abgesenkten Einnahmen- und Ausgabensätze auf die von ihnen zu

leistenden Einsparungen in den Folgejahren angerechnet werden.

 

 

 

Die GEW sollte ihre Informationen künftig sorgfältiger

prüfen, wenn sie eine Verbreitung beabsichtigt. Die Hochschulen selbst hätten

längst Alarm geschlagen, wenn ihnen die Berechnungsgrundlagen des Nachtragshaushaltes

nicht geläufig gewesen wären.

 

 

 

 

 

 

 

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