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Neues Pilotprojekt des Landes überlässt zehn
Schulen eigenverantwortliche Mittelbewirtschaftung
29.10.2004, Magdeburg – 275
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 275/04
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 275/04
Magdeburg, den 29. Oktober 2004
Neues Pilotprojekt des Landes überlässt zehn
Schulen eigenverantwortliche Mittelbewirtschaftung
In Sachsen-Anhalt sollen die Schulleiterinnen und
Schulleiter künftig größere Befugnisse bei der Bewirtschaftung der ihnen
zugewiesenen Haushaltsmittel erhalten. Seit dem Schuljahresbeginn 2004/05 wird
deshalb die Führung von so genannten ¿Selbstbewirtschaftungskonten¿ in einem
Pilotprojekt des Landes erprobt.
An dem Pilotprojekt sind zehn allgemein bildende Schulen
verschiedener Schulformen beteiligt. Diese Schulen erhalten ein Budget für
Lehr- und Lernmittel, Reisekosten für Dienstreisen und Schulfahrtenzuschüsse
für Schülerinnen und Schüler. Jede der zehn Schulen bewirtschaftet die ihr als
Budget zugewiesenen Haushaltsmittel im Rahmen der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt. Die Schulaufsicht
unterstützt die Schulen hierbei.
¿Die Erweiterung der Selbstständigkeit der Schulen durch
Führung von ¿Selbstbewirtschaftungskonten¿ bildet einen weiteren Schritt auf
dem Weg zur Qualitätsverbesserung schulischer Arbeit.¿, so Staatssekretär
Winfried Willems über das Pilotprojekt. ¿Die Einzelschule wird als
Handlungseinheit anerkannt und gefördert, ihr Profil kann auf diese Weise
stärker ausgebildet werden.¿ Zugleich werde die Identität der Schule gestärkt
und ein fruchtbarer Wettbewerb unter den Schulen ermöglicht.
Das Pilotprojekt wurde in enger Zusammenarbeit des
Kultusministeriums mit dem Finanzministerium, der Oberfinanzdirektion, der
Landeshauptkasse und dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ins Leben gerufen.
In Sachsen-Anhalt wird die Erprobungsphase zunächst zwei
Jahre dauern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen werden halbjährlich ausgewertet.
Zugleich soll geprüft werden, inwiefern eine Erweiterung des Schulbudgets um
andere Positionen möglich ist und unter welchen Voraussetzungen das Verfahren
auf alle Schulen des Landes übertragen werden kann.
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