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Pressemitteilungen - Archiv

Gesetzentwurf zur Schulzeitverkürzung heute im Landtag

11.10.2002, Magdeburg – 134

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 134/02

 

Magdeburg, den 11. Oktober 2002

 

 

Gesetzentwurf zur Schulzeitverkürzung heute im Landtag

 

 

Im Landtag wird heute der Gesetzentwurf der Landesregierung zur änderung des Schulgesetzes beraten. Mit diesem Gesetz werden vordringliche Reformvorhaben im Schulwesen umgesetzt, erklärte Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz bei der Einbringung. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes sei die schnellstmögliche Wiedereinführung des 12. Schuljahres. Daneben solle ab dem kommenden Schuljahr 2003/2004 der Besuch des Gymnasiums wieder mit dem 5. Schuljahrgang beginnen. Neu sei ferner, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern der 4. und 6. Klassen als Entscheidungshilfe für anschließenden Bildungsweg wieder eine Schullaufbahnempfehlung von der Schule erhielten. Als entscheidendes Kernstück der Reform bereite man eine umfassende Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe vor, wobei eine Veränderung des Kurssystems zugunsten von verbindlichen Kernfächern im Klassenverband vorgenommen werde.

 

"Auch in der Phase der Systemumstellung muss zu jeder Zeit die bundesweite Anerkennung des Abiturs gewährleistet sein.", hob der Kultusminister hervor. An dieser Grundvoraussetzung müssten sich alle Maßnahmen ausrichten. Gegenwärtig sei die KMK-Vorgabe von 265 Wochenstunden ab dem 5. Schuljahrgang bindend. Unter dieser Voraussetzung werde das Abitur nach 12 Schuljahren nach einer vierjährigen übergangszeit im Schuljahr 2006/07 wieder eingeführt sein. "Schülerinnen und Schüler, die am 1. August 2003 in den 9. Schuljahrgang kommen, werden also im Schuljahr 2006/2007 als erste ihr Abitur nach 12-jähriger Schulzeit ablegen.", unterstrich der Minister. Kein anderes Land führe diese Umstellung annährend so zügig durch.

 

Der Gesetzentwurf sieht die Verkürzung auf 12 Schuljahre bis zum Abitur für Gymnasien und Kooperative Gesamtschulen, nicht jedoch für Gesamtschulen in integrierter Form vor. In diesem Zusammenhang wies Olbertz Behauptungen zurück, die Landesregierung wolle den integrierten Gesamtschulen das Erreichen eines 12-jährigen Abiturs willkürlich verwehren. Die Gründe für die Sonderstellung der Integrierten Gesamtschule seien rechtlich und logisch zwingend. Die bundesweite Anerkennung des Abiturs könne nur erreicht werden, wenn alle einschlägigen Vorgaben der Kultusministerkonferenz beachtet würden, so Olbertz.

 

"Laut Oberstufenverordnung der KMK muss sich die gymnasiale Oberstufe in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase gliedern", erläuterte er. An diese Regelung seien sowohl Gymnasien als auch Gesamtschulen gebunden. Bei einem Abitur nach 12 Jahren beginne die gymnasiale Oberstufe bereits mit dem 10. Schuljahrgang. Der 9. Schuljahrgang müsse so angelegt sein, dass man mit seinem erfolgreichen Abschluss die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase erwerbe.

 

Olbertz: "Wollte man an Integrierten Gesamtschulen das Abitur nach 12 Schuljahren erreichen, so müssten in den Klassenstufen 9. und 10 Gymnasialklassen eingerichtet werden. Diese Veränderung würde das originäre Konzept der Integrierten Gesamtschule unterlaufen"

 

Wenn die Integrierten Gesamtschulen nun erklärten, dass sie für die Vorbereitungs- bzw. Einführungsphase in die Gymnasiale Oberstufe ab Jahrgang 9, vor allem aber im Jahrgang 10 kooperative Gymnasialgruppen bilden können und wollen, dann sei der Passus im Gesetzentwurf durch eine entsprechende Formulierung zu ersetzen, denn unter dieser Voraussetzung wäre auch an den Integrierten (in diesem Punkt künftig kooperativ arbeitenden) Gesamtschulen die Möglichkeit gegeben, das Abitur nach 12 Jahren abzulegen.

 

Die Landesregierung versperre sich dieser Lösung nicht, betonte der Minister. Sie habe diesen Weg in ihrem Gesetzentwurf jedoch mit Absicht nicht selbst vorgeschlagen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Integrierten Gesamtschulen in ihrem integrativem Ansatz beeinträchtigen zu wollen. Im übrigen habe das Kultusministerium bereits mit Schreiben vom 4. Oktober 2002 den Integrierten Gesamtschulen entsprechende Vorschläge unterbreitet.

 

 

 

 

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