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Pressemitteilungen - Archiv

Klinikum Kröllwitz

04.03.2003, Magdeburg – 41

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 041/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 041/03

 

 

 

Magdeburg, den 4. März 2003

 

 

 

 

 

Klinikum Kröllwitz

 

Olbertz: Defizite hätten viel früher

aufgezeigt werden müssen

 

 

 

Der Endbericht des Landesrechnungshofes zum

Baugeschehen im Hallenser Universitätsklinikum ist am 28. Februar 2003 dem

Kultusministerium zugestellt worden. Der Landesrechnungshof verlangt innerhalb

von zwei Monaten eine Stellungnahme, die zwischen der Universität Halle, dem

Kultusministerium und dem Finanzministerium abgestimmt ist. Daneben wird auch

die Vorlage eines Konzeptes erwartet, wie die Gesamtbaumaßnahmen im Klinikum zu

einem sinnvollen Abschluss gebracht werden sollen.

 

Kultusminister Prof. Dr. Olbertz

bekräftigte, dass er die Überprüfung von Anfang an ausdrücklich begrüßt habe.

Er erinnere sich, dass schon vor Jahren immer wieder auf die nicht belastbaren

Planungsvoraussetzungen des Klinikneubaus und der Sanierungsobjekte auf dem

Campus Halle-Kröllwitz aufmerksam gemacht wurde. An Zweifeln u.a. der damaligen

Opposition im Hinblick auf eine seriöse Finanzierung habe es nie gefehlt.

 

 

 

Viel früher hätten die Defizite in der

Veranschlagung der Baukosten im politischen Raum erörtert und

Alternativkonzepte entwickelt werden müssen. Für eine detaillierte

Stellungnahme zu den Vorwürfen, die der Bericht des Rechnungshofes erhebt, sei

es gegenwärtig noch zu früh, sagte Olbertz. Dasselbe gelte für Konsequenzen,

die er im Zuge der Aufklärung der Situation nicht scheuen werde. Man müsse den

Bericht zunächst sorgfältig analysieren, allerdings ohne dabei unnötig Zeit zu

verlieren.

 

 

 

Im Moment gingen die Meinungen vor allem darüber

auseinander, ob man mit den 300 Mio. DM zur ¿Anschubfinanzierung¿ des Vorhabens

gemäß Medizingesetz von 1997 eine Gesamtmaßnahme zur Herstellung eines

funktionsfähigen Klinikums im Auge hatte oder eben einen Baubeginn, der

lediglich Erweiterungsbauten enthalten sollte. In jedem Falle müsse man

deutlich zwischen den zu Recht beanstandeten Planungsfehlern bzw. Verfahrensverstößen

(insbesondere bezüglich der Einbeziehung parlamentarischer Gremien) und dem

tatsächlich eingetretenen Schaden unterscheiden, der sich in einer weitaus

geringeren Größenordnung bewege, als sie gegenwärtig in der Öffentlichkeit

kursiere.

 

 

 

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