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Pressemitteilungen - Archiv

Zukunftsfähiges Hochschulgesetz verabschiedet

02.04.2004, Magdeburg – 71

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 071/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 071/04

 

 

 

Magdeburg, den 2. April 2004

 

 

 

 

 

Zukunftsfähiges Hochschulgesetz verabschiedet

 

 

 

Heute

hat der Magdeburger Landtag das neue Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

verabschiedet. Damit sei ein intensiver Diskussionsprozesses mit einem guten Ergebnis

abgeschlossen worden, so Kultusminister Olbertz. Angesichts der Schärfe der Auseinandersetzungen

zu Beginn der Diskussion freue er sich, dass insbesondere in den Ausschusssitzungen

ein sehr konstruktives und ergebnisorientiertes Klima geherrscht habe. Daran

könne auch die ¿überraschende Polemik¿ von Frau Dr. Kuppe während der Landtagssitzung

nichts ändern.

 

 

 

Auf der

Grundlage des neuen Gesetzes könnten die Hochschulen den Reformprozess weitgehend

selbst gestalten und in Ausübung ihrer Autonomie die Entwicklungsrichtung selbst

bestimmen. ¿Dies wird der Vielfalt der Reformansätze zu gute kommen und sie

zugleich auf gemeinsame Maßstäbe verpflichten¿, so der Kultusminister.

 

 

 

Wichtige Neuregelungen des

Gesetzes gelten der Stärkung der Hochschulautonomie, Zielvereinbarungen unter

gleichberechtigten Partnern, einem transparenten Verfahren bei der

Hochschulstrukturplanung unter Beteiligung des Parlaments, der Stellung und den

Perspektiven der Juniorprofessoren sowie den Stichwörtern Qualität und

Evaluation unter Beteiligung der Studierenden.

 

 

 

Wesentlich klarer als bisher

seien die Aufgabenteilung zwischen Rektorat und Senat und die Trennung von Verwaltungsaufgaben

und wissenschaftlicher Sachentscheidung geregelt. ¿Ein Rektor, der keine

Entscheidungen treffen kann, wäre weder in der Lage, Verantwortung zu tragen,

noch könnte ihn seine Hochschule in die Pflicht nehmen, wenn wichtige Dinge im

Hochschulalltag nicht funktionieren¿, kommentierte Kultusminister Olbertz die

entsprechende Neuregelung. Ob die Gremien öffentlich oder nicht öffentlich

tagen, werde nach § 64 künftig im Einzelfall oder generell von ihnen selbst

entschieden. Das sei die höchste Form der lokalen Demokratie. ¿Wer Demokratie

von oben verordnen will, muss sich selbst außerhalb der Demokratie stellen¿, so

Olbertz.

 

 

 

Allgemeine Studiengebühren für

grundständige Studiengänge bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss

sieht das Gesetz nicht vor. Für Langzeitstudierende, die die Regelstudienzeit

um mehr als vier Semester überschreiten, sind dagegen künftig Gebühren vorgesehen.

Außerdem ermöglicht das Gesetz, zum Beispiel für Weiterbildungsangebote Gebühren

zu erheben. ¿Es gibt auch für Studierende keinen unlimitierten Zugriff auf ein

öffentliches Gut wie die Ressourcen der Hochschulen¿, so Olbertz. So sei es

durchaus sozial gerecht, bei erheblicher überschreitung der Regelstudienzeit

eine Beteiligung an den Mehrkosten, nicht zuletzt im Interesse der jüngeren

Studierendenjahrgänge, zu verlangen. Mit dem Gesetz sei sichergestellt, dass

Gebühreneinnahmen unmittelbar der Hochschule zufließen. Darüber hinaus eröffne

es den Hochschulen auch neue Möglichkeiten der Eigenerwirtschaftung von

Mitteln, z.B. durch die Beteiligung an Unternehmen, eigenen Gründungen oder den

Verkauf von Dienstleistungen.

 

 

 

¿Das Gesetz kann durchaus den

Anspruch erheben, eines der modernsten in Deutschland zu sein, auch wenn ich

mir gewünscht hätte, dass wir an einigen Stellen noch mutiger gewesen wären¿,

so der Kultusminister. In ganz Europa würden mittlerweile rege Diskussionen

über den Weg der Hochschulen in die Zukunft und ihre Chancen im internationalen

Wettbewerb geführt, deren Verlauf in vielen Bereichen noch offen sei. Das neue

Gesetz würde selbst nach einem Wegfall des deutschen Hochschulrahmengesetzes

für einen längeren Zeitraum den Hochschulen die nötigen Handlungsoptionen eröffnen.

 

 

 

 

¿Es ist richtig gewesen, mit

der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die bevorstehenden Reform- und

Umbauprozesse im Hochschulbereich nicht zu warten, sondern die Debatte zügig

abzuschließen, damit an den Hochschulen schnell wieder Planungs- und

Handlungssicherheit einkehren¿, so Kultusminister Olbertz.

 

 

 

 

 

 

 

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