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Zukunftsfähiges Hochschulgesetz verabschiedet
02.04.2004, Magdeburg – 71
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 071/04
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 071/04
Magdeburg, den 2. April 2004
Zukunftsfähiges Hochschulgesetz verabschiedet
Heute
hat der Magdeburger Landtag das neue Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
verabschiedet. Damit sei ein intensiver Diskussionsprozesses mit einem guten Ergebnis
abgeschlossen worden, so Kultusminister Olbertz. Angesichts der Schärfe der Auseinandersetzungen
zu Beginn der Diskussion freue er sich, dass insbesondere in den Ausschusssitzungen
ein sehr konstruktives und ergebnisorientiertes Klima geherrscht habe. Daran
könne auch die ¿überraschende Polemik¿ von Frau Dr. Kuppe während der Landtagssitzung
nichts ändern.
Auf der
Grundlage des neuen Gesetzes könnten die Hochschulen den Reformprozess weitgehend
selbst gestalten und in Ausübung ihrer Autonomie die Entwicklungsrichtung selbst
bestimmen. ¿Dies wird der Vielfalt der Reformansätze zu gute kommen und sie
zugleich auf gemeinsame Maßstäbe verpflichten¿, so der Kultusminister.
Wichtige Neuregelungen des
Gesetzes gelten der Stärkung der Hochschulautonomie, Zielvereinbarungen unter
gleichberechtigten Partnern, einem transparenten Verfahren bei der
Hochschulstrukturplanung unter Beteiligung des Parlaments, der Stellung und den
Perspektiven der Juniorprofessoren sowie den Stichwörtern Qualität und
Evaluation unter Beteiligung der Studierenden.
Wesentlich klarer als bisher
seien die Aufgabenteilung zwischen Rektorat und Senat und die Trennung von Verwaltungsaufgaben
und wissenschaftlicher Sachentscheidung geregelt. ¿Ein Rektor, der keine
Entscheidungen treffen kann, wäre weder in der Lage, Verantwortung zu tragen,
noch könnte ihn seine Hochschule in die Pflicht nehmen, wenn wichtige Dinge im
Hochschulalltag nicht funktionieren¿, kommentierte Kultusminister Olbertz die
entsprechende Neuregelung. Ob die Gremien öffentlich oder nicht öffentlich
tagen, werde nach § 64 künftig im Einzelfall oder generell von ihnen selbst
entschieden. Das sei die höchste Form der lokalen Demokratie. ¿Wer Demokratie
von oben verordnen will, muss sich selbst außerhalb der Demokratie stellen¿, so
Olbertz.
Allgemeine Studiengebühren für
grundständige Studiengänge bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss
sieht das Gesetz nicht vor. Für Langzeitstudierende, die die Regelstudienzeit
um mehr als vier Semester überschreiten, sind dagegen künftig Gebühren vorgesehen.
Außerdem ermöglicht das Gesetz, zum Beispiel für Weiterbildungsangebote Gebühren
zu erheben. ¿Es gibt auch für Studierende keinen unlimitierten Zugriff auf ein
öffentliches Gut wie die Ressourcen der Hochschulen¿, so Olbertz. So sei es
durchaus sozial gerecht, bei erheblicher überschreitung der Regelstudienzeit
eine Beteiligung an den Mehrkosten, nicht zuletzt im Interesse der jüngeren
Studierendenjahrgänge, zu verlangen. Mit dem Gesetz sei sichergestellt, dass
Gebühreneinnahmen unmittelbar der Hochschule zufließen. Darüber hinaus eröffne
es den Hochschulen auch neue Möglichkeiten der Eigenerwirtschaftung von
Mitteln, z.B. durch die Beteiligung an Unternehmen, eigenen Gründungen oder den
Verkauf von Dienstleistungen.
¿Das Gesetz kann durchaus den
Anspruch erheben, eines der modernsten in Deutschland zu sein, auch wenn ich
mir gewünscht hätte, dass wir an einigen Stellen noch mutiger gewesen wären¿,
so der Kultusminister. In ganz Europa würden mittlerweile rege Diskussionen
über den Weg der Hochschulen in die Zukunft und ihre Chancen im internationalen
Wettbewerb geführt, deren Verlauf in vielen Bereichen noch offen sei. Das neue
Gesetz würde selbst nach einem Wegfall des deutschen Hochschulrahmengesetzes
für einen längeren Zeitraum den Hochschulen die nötigen Handlungsoptionen eröffnen.
¿Es ist richtig gewesen, mit
der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die bevorstehenden Reform- und
Umbauprozesse im Hochschulbereich nicht zu warten, sondern die Debatte zügig
abzuschließen, damit an den Hochschulen schnell wieder Planungs- und
Handlungssicherheit einkehren¿, so Kultusminister Olbertz.
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