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Kabinett beschließt Verbeamtung von
Lehrkräften
25.04.2003, Magdeburg – 52
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 052/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 052/03
Magdeburg, den 18. März 2003
Kabinett beschließt Verbeamtung von
Lehrkräften
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung
dem von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik
Olbertz vorgelegten Verbeamtungskonzept für Lehrkräfte zugestimmt
und das Kultusministerium beauftragt, kurzfristig die notwendigen Schritte zu
dessen Umsetzung einzuleiten.
Olbertz unterstrich, dass wegen der angespannten Haushaltslage
alle Möglichkeiten zur Reduzierung der laufenden Personalausgaben genutzt
werden müssten. Darüber hinaus sei es wichtig, die Beschäftigungsbedingungen
für Lehrerinnen und Lehrer attraktiver zu machen. Dies sei insbesondere aus
Gründen der Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Bundesländern notwendig.
Wegen der sinkenden Schülerzahlen werden Verbeamtungen
grundsätzlich nur auf der Grundlage des notwendigen, längerfristigen Bedarfs
vorgenommen. Dies sei wichtig, um das tarifvertraglich vereinbarte Beschäftigungsvolumen
der angestellten Lehrerinnen und Lehrer nicht zu gefährden. Im berufsbildenden Bereich wird
voraussichtlich kein Lehrkräfteüberhang eintreten, so dass bei Vorliegen der
allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen ohne Einschränkung des Personenkreises
Verbeamtungen durchgeführt werden können.
An den allgemein
bildenden Schulen sollen in einem ersten Schritt alle
stellvertretenden Schulleiter und künftig einzustellenden Lehrkräfte verbeamtet
werden, für die 100%iger Bedarf besteht, zum Beispiel in so genannten
Mangelfächern. Als maximale Altersgrenze verständigte sich das Kabinett auf 45
Jahre. Diese Festsetzung erfolgte im Hinblick auf eine angemessene
Berufstätigkeit bis zum Eintritt in den Ruhestand sowie unter Einbeziehung der
erweiterten Möglichkeiten der Altersteilzeit für Beamte. Damit kann insgesamt
ca. 2500 Lehrkräften in Sachsen-Anhalt ein Verbeamtungsangebot unterbreitet
werden.
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