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Planungssicherheit für sieben
Landesstiftungen durch vierjährige Finanzierungsvereinbarungen
20.03.2009, Magdeburg – 37
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 037/09
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 037/09
Magdeburg, den 20. März 2009
Planungssicherheit für sieben
Landesstiftungen durch vierjährige Finanzierungsvereinbarungen
Am 27. März
schließt Kultusminister Prof. Jan Hendrik Olbertz auf Grundlage des
Landeskulturkonzeptes mit sieben Stiftungen des Landes Sachsen-Anhalt
Finanzierungsvereinbarungen für die nächsten vier Jahre ab. ¿Den Stiftungen
soll damit eine längerfristige Planungssicherheit gegeben werden, damit sie die
vertraglich verankerten Landesinteressen an der kulturellen Arbeit bestmöglich
erfüllen können. Wir erreichen mit diesen Verträgen eine neue Qualität der
Förderung, mit der wir bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen¿, sagte
Minister Olbertz.
Zur gemeinsamen
Unterzeichnung der Vereinbarungen zwischen dem Land und den Stiftungen ¿Dome
und Schlösser¿, ¿Bauhaus Dessau¿, ¿Kloster Michaelstein¿, ¿Luthergedenkstätten¿,
¿Moritzburg¿ und den ¿Franckeschen
Stiftungen¿ sowie der ¿Kulturstiftung Dessau-Wörlitz¿ sind die Medien herzlich
eingeladen :
27. März, 10 Uhr
Brücke des Bauhauses Dessau
Gropiusallee 38
Insgesamt stehen den Stiftungen
durch Verpflichtungsermächtigungen im Landeshaushalt über vier Jahre folgende
Summen zur Verfügung, die zu gleichen Teilen auf jedes Jahr aufgeteilt werden:
Stiftung Luthergedenkstätten 4.898.300
Euro
Stiftung Moritzburg 15.376.600
Euro
Franckesche Stiftungen
5.935.000 Euro
Kulturstiftung Dessau-Wörlitz 21.339.600
Euro
Stiftung Bauhaus Dessau 10.506.300
Euro
Stiftung Dome und Schlösser 31.542.400
Euro
Stiftung Kloster Michaelstein
9.163.800 Euro
Mit den
Finanzierungsvereinbarungen gehe eine höhere Eigenverantwortung der Stiftungen
einher. Sie hätten u.a. die Möglichkeit, mehrjährige Projekte zu erarbeiten und
durchzuführen sowie verstärkt Drittmittel einzuwerben. Außerdem könnten sie
Rücklagen für höhere Ausgaben in den Folgejahren bilden, erklärte Minister
Olbertz.
In den Verträgen sei überdies eine
Verpflichtung der jeweiligen Einrichtungen zur Erarbeitung von Provenienznachweisen
enthalten, mit denen die Herkunft von Kunstwerken geprüft wird, die im 20.
Jahrhundert Eingang in die Bestände gefunden haben.
Stiftungen mit Finanzierungsvereinbarungen:
Stiftung Moritzburg ¿ Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt
Zweck der Stiftung ist der Erhalt
der Moritzburg Halle und das Betreiben des Kunstmuseums mit seinen Aufgaben
Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln von Kunstwerken. Die Stiftung
sorgt für die bauliche Unterhaltung und Entwicklung der denkmalgeschützten
Liegenschaft und erschließt die Museumsbestände durch Forschung, Dokumentation,
Publikation und Ausstellung.
Kulturstiftung Dessau-Wörlitz
Zweck der Stiftung ist die
Erhaltung und Entwicklung des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs als herausragendes
Kulturdenkmal, insbesondere die Erhaltung von Museen und Sammlungen des Wörlitzer
Gartens.
Stiftung Bauhaus Dessau
Zweck der Stiftung ist es, das
Erbe des historischen Bauhauses zu bewahren sowie der Öffentlichkeit zugänglich
zu machen und zu vermitteln. Angesichts der Ideen und Ansätze des historischen
Bauhauses sollen Beiträge zu den Problemen der Gestaltung der heutigen
Lebensumwelt geleistet werden.
Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt
Zweck der Stiftung ist es, die im Eigentum der Stiftung stehenden
Dome, Kirchen, Klöster, Burgen und Schlösser sowie die beweglichen Kunst- und
Kulturgüter in Sachsen-Anhalt zu erhalten und auf ihre historische,
kirchengeschichtliche, kunsthistorische und landschaftsprägende Bedeutung hin
zu verwalten. Hierzu gehört es, die Baudenkmale baulich zu betreuen, die
beweglichen Kunst- und Kulturgüter zu erhalten, konservatorisch zu betreuen
sowie wissenschaftlich zu erschließen.
Stiftung Kloster Michaelstein ¿ Musikakademie
Sachsen-Anhalt für Bildung und Aufführungspraxis
Die Stiftung ist eine Bildungs-,
Arbeits- und Begegnungsstätten auf künstlerischen, wissenschaftlichen und
pädagogischen Gebieten der Musik. Ihr Zweck ist die historische und moderne
Interpretation von Musik, die Bildungsarbeit und Fördertätigkeit, der Diskurs
zur Aufführungspraxis sowie Erhaltung und öffentliche Nutzung des
denkmalgeschützten Ensembles.
Franckesche Stiftungen
Die Franckeschen Stiftungen
verstehen sich als eine im Sinne ihres Stifters vom christlichen Geist geprägte
Einrichtung, die Menschen aller Schichten aus dem In- und Ausland eine
umfassende Bildung und die Fähigkeit zum sozialen Handeln vermitteln will.
Darüber hinaus nehmen die Franckeschen Stiftungen ihren kulturellen Auftrag
gegenüber der Allgemeinheit wahr.
Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt
Zweck der Stiftung ist die Pflege
der reformatorischen Gedenkstätten insbesondere in den Lutherstädten Eisleben
und Wittenberg sowie die Bewahrung und Präsentation des reformatorischen Erbes
und die Förderung von Forschung und Lehre im Zusammenhang mit Reformation und
Reformationsgeschichte. Die Stiftung verwaltet die reformationsgeschichtlichen
Stätten, Museen und ihre Sammlungen und macht diese der Öffentlichkeit zugänglich.
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