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Pressemitteilungen - Archiv

Kabinett gibt Gesetz zur Änderung der
Hochschulstruktur und Neufassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei

22.10.2003, Magdeburg – 200

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 200/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 200/03

 

 

 

Magdeburg, den 21. Oktober 2003

 

 

 

 

 

Kabinett gibt Gesetz zur Änderung der

Hochschulstruktur und Neufassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei

 

 

 

In der Kabinettssitzung am 21. Oktober 2003

hat die Landesregierung beschlossen, die von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik

Olbertz vorgelegte Neufassung des Hochschulgesetzes und das Gesetz zur Veränderung

der Hochschulstruktur zur Anhörung freizugeben. Das Kabinett wird über den

Gesetzentwurf endgültig beschließen, sobald die Ergebnisse der Anhörung

vorliegen. Wie Olbertz erläuterte, wurde das Gesetz bewusst als Artikelgesetz

konzipiert, um zu verdeutlichen, dass unterschiedliche Sachverhalte geregelt

werden. Es sei die vordringliche Aufgabe des Vierten Hochschulstrukturgesetzes,

die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu stärken, sagte der

Minister. Die hierzu notwendige Verordnungsermächtigung des Kultusministeriums

auf der Grundlage von entsprechenden Kabinettsbeschlüssen sei bis zum 31.

Dezember 2005 begrenzt. Olbertz bezeichnete diese außergewöhnliche Regelung als

nur befristet legitimierbar. ¿Die standortübergreifenden Strukturplanungen

müssen in den Händen einer übergeordneten Instanz liegen, die in

Regierungsverantwortung steht¿, betonte der Minister. Notwendig sei der Blick

von außen, um im Interesse einer effektiven Landesplanung Doppelangebote zu

vermeiden. Insgesamt solle der Gesetzentwurf die erforderlichen Anpassungen der

Hochschulstruktur des Landes ermöglichen und dazu beitragen, dass die

Hochschulen in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium klare inhaltliche

Schwerpunkte bzw. Profile setzen und effiziente Strukturen aufbauen können.

Gerade vor dem Hintergrund sinkender öffentlicher Mittel und eines stärker

werdenden nationalen wie internationalen Wettbewerbs sollen den Hochschulen die

notwendigen Freiräume und rechtlichen Voraussetzungen an die Hand gegeben

werden, um auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren zu können.

 

 

 

Wie der Minister weiter ausführte, wurde die

Novelle des Hochschulgesetzes gleichzeitig als Weichenstellung zu grundlegenden

Reformen des Hochschulbereichs genutzt. Dies habe man zum Beispiel durch

Straffung der Leitungsstrukturen, Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung

der Hochschule und der Möglichkeit einer Gebührenerhebung umgesetzt. Bei den

neuen Leitungs- und Gremienstrukturen solle es in den Hochschulen zukünftig nur

noch zwei Organisationsebenen

geben. Die erste Ebene sei die Hochschulleitung, die entweder aus dem Rektorat

oder dem Rektor bzw. der Rektorin bestehe. Die zweite Ebene werde der Senat

bilden. Dieser beschließe vor allem über akademische Angelegenheiten, darüber

hinaus übernehme er die Aufgaben des Konzils. Für die Rektorwahlen und ggf. die

Entscheidungen zur Grundordnung sind die Anzahl der Senatsmitglieder auf der

Basis der Wahlergebnisse verdoppelt. Olbertz: ¿Als neues Element ist ein

Kuratorium mit externen Mitgliedern vorgesehen, das zu wesentlichen Vorhaben

der Hochschule Stellung nimmt.¿ Neu sei auch, dass die Hochschulen zukünftig

Unternehmen gründen, sich an Unternehmen beteiligen oder Dienstleistungen gegen

Geld anbieten könnten. ¿Die Hochschulen sollen verstärkt die Möglichkeit

erhalten, zur Erledigung ihrer Aufgaben weitere Finanzquellen zu erschließen

und sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten¿, sagte Olbertz. Insgesamt

enthalte der Entwurf zahlreiche Vorschläge zur Stärkung der Hochschulautonomie.

 

 

 

Die Gebührenfreiheit für ein Studium bis zum ersten

berufsqualifizierenden Abschluss wurde im Gesetz festgeschrieben. Ausgenommen

hiervon sind Studierende, die das 60. Lebensjahr überschritten haben sowie

Gasthörer und Gasthörerinnen. Hier beträgt die Gebühr bis zu 250 Euro pro

Semester. Weiterhin können unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren in Höhe

von 500 Euro pro Semester von Studierenden erhoben werden, die länger als vier Semester über der

Regelstudienzeit benötigen. Von dieser Regelung werde es verschiedene Ausnahmen geben, betonte der Kultusminister .

Die zufließenden Einnahmen aus der Gebührenerhebung stünden den Hochschulen

zusätzlich zur Verfügung und sollten insbesondere für die Verbesserung der

Lehre verwendet werden. Als weiteren Punkt nannte Olbertz, dass die Einrichtung

von Studiengängen zukünftig in den Zielvereinbarungen geregelt werde. Ist dies

nicht möglich, bedarf es, wie bundesweit üblich, einer Genehmigung durch das

Kultusministerium.

 

 

 

 

 

 

 

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