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Kabinett gibt Gesetz zur Änderung der
Hochschulstruktur und Neufassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei
22.10.2003, Magdeburg – 200
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 200/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 200/03
Magdeburg, den 21. Oktober 2003
Kabinett gibt Gesetz zur Änderung der
Hochschulstruktur und Neufassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei
In der Kabinettssitzung am 21. Oktober 2003
hat die Landesregierung beschlossen, die von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik
Olbertz vorgelegte Neufassung des Hochschulgesetzes und das Gesetz zur Veränderung
der Hochschulstruktur zur Anhörung freizugeben. Das Kabinett wird über den
Gesetzentwurf endgültig beschließen, sobald die Ergebnisse der Anhörung
vorliegen. Wie Olbertz erläuterte, wurde das Gesetz bewusst als Artikelgesetz
konzipiert, um zu verdeutlichen, dass unterschiedliche Sachverhalte geregelt
werden. Es sei die vordringliche Aufgabe des Vierten Hochschulstrukturgesetzes,
die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu stärken, sagte der
Minister. Die hierzu notwendige Verordnungsermächtigung des Kultusministeriums
auf der Grundlage von entsprechenden Kabinettsbeschlüssen sei bis zum 31.
Dezember 2005 begrenzt. Olbertz bezeichnete diese außergewöhnliche Regelung als
nur befristet legitimierbar. ¿Die standortübergreifenden Strukturplanungen
müssen in den Händen einer übergeordneten Instanz liegen, die in
Regierungsverantwortung steht¿, betonte der Minister. Notwendig sei der Blick
von außen, um im Interesse einer effektiven Landesplanung Doppelangebote zu
vermeiden. Insgesamt solle der Gesetzentwurf die erforderlichen Anpassungen der
Hochschulstruktur des Landes ermöglichen und dazu beitragen, dass die
Hochschulen in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium klare inhaltliche
Schwerpunkte bzw. Profile setzen und effiziente Strukturen aufbauen können.
Gerade vor dem Hintergrund sinkender öffentlicher Mittel und eines stärker
werdenden nationalen wie internationalen Wettbewerbs sollen den Hochschulen die
notwendigen Freiräume und rechtlichen Voraussetzungen an die Hand gegeben
werden, um auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Wie der Minister weiter ausführte, wurde die
Novelle des Hochschulgesetzes gleichzeitig als Weichenstellung zu grundlegenden
Reformen des Hochschulbereichs genutzt. Dies habe man zum Beispiel durch
Straffung der Leitungsstrukturen, Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung
der Hochschule und der Möglichkeit einer Gebührenerhebung umgesetzt. Bei den
neuen Leitungs- und Gremienstrukturen solle es in den Hochschulen zukünftig nur
noch zwei Organisationsebenen
geben. Die erste Ebene sei die Hochschulleitung, die entweder aus dem Rektorat
oder dem Rektor bzw. der Rektorin bestehe. Die zweite Ebene werde der Senat
bilden. Dieser beschließe vor allem über akademische Angelegenheiten, darüber
hinaus übernehme er die Aufgaben des Konzils. Für die Rektorwahlen und ggf. die
Entscheidungen zur Grundordnung sind die Anzahl der Senatsmitglieder auf der
Basis der Wahlergebnisse verdoppelt. Olbertz: ¿Als neues Element ist ein
Kuratorium mit externen Mitgliedern vorgesehen, das zu wesentlichen Vorhaben
der Hochschule Stellung nimmt.¿ Neu sei auch, dass die Hochschulen zukünftig
Unternehmen gründen, sich an Unternehmen beteiligen oder Dienstleistungen gegen
Geld anbieten könnten. ¿Die Hochschulen sollen verstärkt die Möglichkeit
erhalten, zur Erledigung ihrer Aufgaben weitere Finanzquellen zu erschließen
und sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten¿, sagte Olbertz. Insgesamt
enthalte der Entwurf zahlreiche Vorschläge zur Stärkung der Hochschulautonomie.
Die Gebührenfreiheit für ein Studium bis zum ersten
berufsqualifizierenden Abschluss wurde im Gesetz festgeschrieben. Ausgenommen
hiervon sind Studierende, die das 60. Lebensjahr überschritten haben sowie
Gasthörer und Gasthörerinnen. Hier beträgt die Gebühr bis zu 250 Euro pro
Semester. Weiterhin können unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren in Höhe
von 500 Euro pro Semester von Studierenden erhoben werden, die länger als vier Semester über der
Regelstudienzeit benötigen. Von dieser Regelung werde es verschiedene Ausnahmen geben, betonte der Kultusminister .
Die zufließenden Einnahmen aus der Gebührenerhebung stünden den Hochschulen
zusätzlich zur Verfügung und sollten insbesondere für die Verbesserung der
Lehre verwendet werden. Als weiteren Punkt nannte Olbertz, dass die Einrichtung
von Studiengängen zukünftig in den Zielvereinbarungen geregelt werde. Ist dies
nicht möglich, bedarf es, wie bundesweit üblich, einer Genehmigung durch das
Kultusministerium.
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