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Sekundarschule in Hasselfelde war schon 2003
nicht mehr bestandsfähig
12.08.2005, Magdeburg – 164
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 164/05
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 164/05
Magdeburg, den 12. August 2005
Sekundarschule in Hasselfelde war schon 2003
nicht mehr bestandsfähig
Als Reaktion auf einen verzerrenden Artikel in der
heutigen Volksstimme zur bevorstehenden Schließung der Sekundarschule in
Hasselfelde stellt das Kultusministerium zu den rechtlichen Hintergründen klar:
Die Sekundarschule Hasselfelde entsprach schon bei der Aufstellung der mittelfristigen
Schulentwicklungsplanung im Jahre 2003 nicht mehr den rechtlichen Regelungen
für eine bestandsfähige Schule. Der Landkreis Wernigerode hatte dennoch am 21.
Januar 2004 im Rahmen seiner Beschlussfassung zur mittelfristigen
Schulentwicklungsplanung eine Ausnahmegenehmigung für die Sekundarschule
Hasselfelde beantragt. Diesen Antrag musste das Landesverwaltungsamt mit seinem
Genehmigungsbescheid zum Schulentwicklungsplan vom 4. März 2004 ablehnen. Gegen
den Bescheid wurde seitens des Landkreises kein Einspruch erhoben. Damit wurde
der Bescheid rechtskräftig. Bereits ab dem Schuljahr 2004/05 begann der
Landkreis mit der auslaufenden Beschulung, d.h. es wurden schon zum vergangenen
Schuljahr keine Eingangsklassen mehr gebildet. Dieser Prozess wird auch im
kommenden Schuljahr fortgeführt.
Eine Ausnahmegenehmigung wäre nur dann gerechtfertigt,
wenn keine weitere Sekundarschule innerhalb einer als zumutbar zu betrachtenden
Schulwegzeit erreichbar wäre. Das ist hier nicht der Fall, denn der
Sekundarschulstandort Blankenburg ist auch für die Schülerinnen und Schüler aus
Hasselfelde nicht unzumutbar weit entfernt. Auch jetzt schon besuchen
Schülerinnen und Schuler aus Hasselfelde Schulen in Blankenburg.
Wenn der
Landkreis Wernigerode innerhalb des dafür vorgesehenen Verfahrens seinen
Schulentwicklungsplan abändert, kann er eine bestandsfähige Sekundarschule in
Hasselfelde betreiben. Es muss allerdings jedem klar sein, dass wegen der
geringen Schülerzahlen dafür eine andere Sekundarschule aus der Nachbarschaft
geschlossen werden muss.
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