Pressemitteilungen - Archiv
Auswärtige Unterbringung von Auszubildenden
Kostenerstattung für 2. Schulhalbjahr 2018/19 bis 30. September beantragen
18.09.2019, Magdeburg – 48
- Bildungsministerium
Mit
den ?Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von auswärtig beschulten
Auszubildenden des Landes Sachsen-Anhalt (Berufsschulrichtlinie - RabAz)? hat
sich im Jahr 2019 die Zahl der Antragsberechtigten von ca. 750 auf 5.300
Auszubildende erhöht. Antragsberechtigt sind seit diesem Jahr alle
Auszubildenden, die eine auswärtige
Berufsschule in oder außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen. Zu Beginn des derzeitigen
Schuljahres 2019/2020 wurden alle Schülerinnen und Schüler durch die Schulen
entsprechend informiert.
Die
Richtlinie wurde zum 01.02.2019 in Kraft gesetzt - noch bis zum 30.09.2019 können
Ansprüche für das 2. Schulhalbjahr 2018/2019 geltend gemacht werden. Zur
Wahrung der Ansprüche wird allen betroffenen Auszubildenden empfohlen, diese
Frist zur Einreichung der Unterlagen im Landesschulamt zu beachten.
Hintergrund:
Für betroffene Auszubildende ist eine spürbar
größere Kostenerstattung möglich, da die bislang bestehende Deckelung des
Einkommens (Ausbildungsvergütung) aufgehoben wurde. Der Zuschuss wird für maximal
13 Schulwochen gezahlt, was den 65 Unterrichtstagen in der Berufsschule pro Schuljahr
entspricht.
Erstattet werden pro Schulwoche 45 ? bei
Übernachtungen in Sachsen-Anhalt und 70 ? bei Übernachtungen außerhalb
Sachsen-Anhalts.
Die Auszubildenden, die auswärtig übernachten,
erhalten für jede Schulwoche 20 ? Fahrtkosten erstattet. Darüber hinaus
erhalten auch die Auszubildenden des ersten Ausbildungsjahres, die nicht
übernachten, diesen Fahrtkostenzuschuss als Pauschalbetrag
Für das Schuljahr 2019/2020 sind bis spätestens
31.03.2020 für das 1. Halbjahr und bis 30.09.2020 für das 2. Halbjahr
Antragstellungen möglich.
Download der Antragsunterlagen unter:
https://mb.sachsen-anhalt.de/service/rechtsvorschriften/erlasse/
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