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Schuljahr 2019/2020 startet mit inhaltlichen Neuerungen / Tullner: ?Zentrale Herausforderung bleibt der Lehrermangel?
15.08.2019, Magdeburg – 39
- Bildungsministerium
Am heutigen Tag startet das Schuljahr 2019/2020 in
Sachsen-Anhalt. In diesem Schuljahr gibt es zahlreiche Neuerungen. So wird in
diesem Jahr der Praxislerntag in Sachsen-Anhalt eingeführt. Darüber hinaus
greift für die kommenden 11. Klassen die neue Oberstufenverordnung. Zur
Entlastung von Schulen wird zudem das Modellprojekt der
Schulverwaltungsassistenten gestartet. ? Wir entwickeln die Schulen damit
inhaltlich wie organisatorisch konsequent weiter. Gleichzeitig bleibt die
Lehrergewinnung die zentrale Aufgabe im Schulbereich?, erklärte
Bildungsminister Marco Tullner beim Besuch verschiedener Schulen in Landsberg.
Gerade der
Praxislerntag werde die Sekundar- und Gemeinschaftsschulen erheblich aufwerten.
?Der Praxislerntag soll Handwerk, Industrie und Schule einander näherbringen.
Die Schüler sollen praxisnah lernen und Unternehmen bekommen frühzeitig einen
Eindruck von möglichen Auszubildenden. Wir stärken damit die Berufsorientierung
und die Ausbildungsreife bei unseren Schülern. Es ist ein starkes Zeichen
unserer Wirtschaft, dass sie sich so intensiv an diesem Projekt beteiligt. Ich
bin zuversichtlich, dass sich dieses Projekt schnell ausbreiten wird?, so
Tullner.
Die
Personalsituation ist an vielen Stellen zum Schuljahresstart sehr angespannt. ?In
diesem Jahr konnten bisher ca. 600 neue Lehrkräfte gebunden werden. 550 offene Stellen
werden derzeit mit viel Engagement bearbeitet und täglich gehen Angebote zur
Besetzung an Bewerber. Aber gerade die massiv gestiegenen Zahlen der Lehrkräfte
in Elternzeit und die hohen Altersabgänge führen zur angespannten Situation. Es
wird mit Hochdruck an allen Stellen gearbeitet?, so Tullner. Er kündigte zudem
den Start eines neuen Seiteneinsteigerportals an, das es Interessenten im
Vorfeld einer Bewerbung ermöglicht, den Einsatz prüfen zu lassen. Darüber
hinaus werden zeitnah Stellenkontinente dauerhaft zur Besetzung ausgeschrieben.
?Es werden zwischen den großen Ausschreibungsrunden immer Stellen verfügbar
sein?: Damit können kurzfristig Bewerbern Einstellungsangebote unterbreitet
sowie Bedarfe kurzfristig gedeckt werden.
Hintergrund
Modellprojekt
Praxislerntag:
Durch
das Duale Lernen in Form von Praxislerntagen sollen die Schüler fachliche,
personelle und soziale Kompetenzen außerhalb der ?Laborsituation? Schule
erwerben. Der Praxislerntag ist Bestandteil der Stundentafel; er wird durch
folgende Elemente charakterisiert:
-
schulhalbjährlich wechselnde Praxislernorte für einen kontinuierlichen
Praxisbezug
-
Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Praxismentoren am
Praxislernort
-
kontinuierliche Lernbegleitung durch Lehrkräfte
-
Pädagogische Arbeitsstelle ?Duales Lernen? zur Unterstützung der Schulen
und
zur Sicherung der Verbindung zur Wirtschaft
-
veränderte Lernform durch praktische Tätigkeit am Praxislernort
-
dem Praxislerntag angepasste Aufgabenstellungen
-
fächerübergreifende und ?verbindende Planung, Organisation und Auswertung
Die Praxislerntage werden im 8.
und 9. Schuljahrgang in der Sekundarschule und, mit Ausnahme der
Gymnasialzweige, in der Gemeinschaftsschule durchgeführt. Vorbereitende
Maßnahmen hierfür sollen im zweiten Schulhalbjahr des 7. Schuljahrgangs
stattfinden. Sie werden an einem Unterrichtstag pro Schulwoche im 14-tägigen
Rhythmus in Praxislernorten der Region durchgeführt, sodass die Schülerinnen
und Schüler die betriebliche Realität kennen lernen. Praxislernorte sind
Unternehmen, soziale Einrichtungen oder andere Arbeitgeber der Region.
Durch die Verknüpfung von
schulischem Lernen mit dem Lernen am Praxislernort erfolgt eine intensive
Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in
die Berufs- und Arbeitswelt. Die Kooperation mit den Betrieben, Berufsschulen
oder sozialen Einrichtungen garantiert die Berücksichtigung der Erwartungen
dieser an die Absolventen der Sekundar- und Gemeinschaftsschulen und eine
Verbesserung der Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schülern
Neue Oberstufenverordnung:
Der Wunsch, in der Oberstufe
die Auswahl nicht von Beginn an auf zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau
zu begrenzen, führte zu der Regelung, drei Fächer auf erhöhtem
Anforderungsniveau belegen zu können.
Im zweiten Halbjahr der
Einführungsphase (Klasse 10) wählen die Schüler nunmehr 3 Fächer aus, die sie
ab Klasse 11 fünfstündig auf erhöhtem Niveau belegen. Zur Auswahl stehen
Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft. Aus diesen
drei Fächern wählen die Schüler zwei Fächer aus, in denen die schriftliche
Prüfung auf erhöhtem Niveau absolviert werden muss. Eine Vorfestlegung in der
Klasse 10 entfällt damit. Vielmehr bietet sich nun die Möglichkeit,
Wahlfreiheit bei der Festlegung bis zur Anmeldung zur Abiturprüfung offen zu
halten.
Die Schüler belegen darüber
hinaus zwei weitere dreistündige Fächer ? Geschichte sowie eine
Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache.
Außerdem bietet der
Wahlpflichtbereich vier zweistündige Fächer wie Sport, Musik/Kunst,
Ethik/Religion und Geografie/Sozialkunde.
Für die Abiturprüfungen gilt
weiterhin und unverändert: Es erfolgen zwei schriftliche Prüfungen auf erhöhtem
Niveau und zwei schriftliche Prüfungen auf grundlegendem Niveau sowie eine
mündliche Prüfung.
Das nunmehr dritte Fach, das auf
erhöhtem Niveau belegt wurde, kann auf grundlegendem Niveau schriftlich oder
auch mündlich geprüft werden.
Schulverwaltungsassistenten:
Die
Schulverwaltungsassistenten sollen vor allem bei Verwaltungstätigkeiten
unterstützen. So sollen sie bei der Organisation des Unterrichts, schulischer
Veranstaltungen, des Schulanmeldeverfahrens und von Elternsprechtagen
mitarbeiten.
Darüber
hinaus werden sie u.a.:
Schulkonferenzen und Beratungsgespräche organisieren und
dokumentieren,die Schülerbeförderung mit dem Schulträger und die Zusammenarbeit
mit externen Partnern wie Schulfördervereinen oder anderen
Bildungseinrichtungen
koordinieren,
bei der Öffentlichkeitsarbeit der Schule sowie Erstellung von z. B.
Aushängen und Elternbriefen mitwirken,bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Führung des
Schulgirokontos und Beantragung von Fördermitteln mitarbeiten,die Schulleitung bei der Personalverwaltung unterstützen,sowie die Wartung und den Support der schulischen Infrastruktur
begleiten.
Die Schulen können ? mit Blick auf die Breite der
Aufgabenbeschreibung - die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so einsetzen,
dass sie dem jeweiligen Bedarf an der konkreten Einzelschule entsprechen.
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