Menu
menu

Pressemitteilungen - Archiv

Schuljahr 2019/2020 startet mit inhaltlichen Neuerungen / Tullner: ?Zentrale Herausforderung bleibt der Lehrermangel?

15.08.2019, Magdeburg – 39

  • Bildungsministerium

 

 

Am heutigen Tag startet das Schuljahr 2019/2020 in

Sachsen-Anhalt. In diesem Schuljahr gibt es zahlreiche Neuerungen. So wird in

diesem Jahr der Praxislerntag in Sachsen-Anhalt eingeführt. Darüber hinaus

greift für die kommenden 11. Klassen die neue Oberstufenverordnung. Zur

Entlastung von Schulen wird zudem das Modellprojekt der

Schulverwaltungsassistenten gestartet. ? Wir entwickeln die Schulen damit

inhaltlich wie organisatorisch konsequent weiter. Gleichzeitig bleibt die

Lehrergewinnung die zentrale Aufgabe im Schulbereich?, erklärte

Bildungsminister Marco Tullner beim Besuch verschiedener Schulen in Landsberg.

 

 

 

Gerade der

Praxislerntag werde die Sekundar- und Gemeinschaftsschulen erheblich aufwerten.

?Der Praxislerntag soll Handwerk, Industrie und Schule einander näherbringen.

Die Schüler sollen praxisnah lernen und Unternehmen bekommen frühzeitig einen

Eindruck von möglichen Auszubildenden. Wir stärken damit die Berufsorientierung

und die Ausbildungsreife bei unseren Schülern. Es ist ein starkes Zeichen

unserer Wirtschaft, dass sie sich so intensiv an diesem Projekt beteiligt. Ich

bin zuversichtlich, dass sich dieses Projekt schnell ausbreiten wird?, so

Tullner.

 

 

 

Die

Personalsituation ist an vielen Stellen zum Schuljahresstart sehr angespannt. ?In

diesem Jahr konnten bisher ca. 600 neue Lehrkräfte gebunden werden. 550 offene Stellen

werden derzeit mit viel Engagement bearbeitet und täglich gehen Angebote zur

Besetzung an Bewerber. Aber gerade die massiv gestiegenen Zahlen der Lehrkräfte

in Elternzeit und die hohen Altersabgänge führen zur angespannten Situation. Es

wird mit Hochdruck an allen Stellen gearbeitet?, so Tullner. Er kündigte zudem

den Start eines neuen Seiteneinsteigerportals an, das es Interessenten im

Vorfeld einer Bewerbung ermöglicht, den Einsatz prüfen zu lassen. Darüber

hinaus werden zeitnah Stellenkontinente dauerhaft zur Besetzung ausgeschrieben.

?Es werden zwischen den großen Ausschreibungsrunden immer Stellen verfügbar

sein?: Damit können kurzfristig Bewerbern Einstellungsangebote unterbreitet

sowie Bedarfe kurzfristig gedeckt werden.

 

 

 

 

Hintergrund

 

 

 

Modellprojekt

Praxislerntag:

 

 

 

Durch

das Duale Lernen in Form von Praxislerntagen sollen die Schüler fachliche,

personelle und soziale Kompetenzen außerhalb der ?Laborsituation? Schule

erwerben. Der Praxislerntag ist Bestandteil der Stundentafel; er wird durch

folgende Elemente charakterisiert:

 

 

 

-                  

schulhalbjährlich wechselnde Praxislernorte für einen kontinuierlichen

Praxisbezug

 

-                  

Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Praxismentoren am

Praxislernort

 

-                  

kontinuierliche Lernbegleitung durch Lehrkräfte

 

-                  

Pädagogische Arbeitsstelle ?Duales Lernen? zur Unterstützung der Schulen

und

 

 zur Sicherung der Verbindung zur Wirtschaft

 

-                  

veränderte Lernform durch praktische Tätigkeit am Praxislernort

 

-                  

dem Praxislerntag angepasste Aufgabenstellungen

 

-                  

fächerübergreifende und ?verbindende Planung, Organisation und Auswertung

 

 

 

Die Praxislerntage werden im 8.

und 9. Schuljahrgang in der Sekundarschule und, mit Ausnahme der

Gymnasialzweige, in der Gemeinschaftsschule durchgeführt. Vorbereitende

Maßnahmen hierfür sollen im zweiten Schulhalbjahr des 7. Schuljahrgangs

stattfinden. Sie werden an einem Unterrichtstag pro Schulwoche im 14-tägigen

Rhythmus in Praxislernorten der Region durchgeführt, sodass die Schülerinnen

und Schüler die betriebliche Realität kennen lernen. Praxislernorte sind

Unternehmen, soziale Einrichtungen oder andere Arbeitgeber der Region.

 

Durch die Verknüpfung von

schulischem Lernen mit dem Lernen am Praxislernort erfolgt eine intensive

Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in

die Berufs- und Arbeitswelt. Die Kooperation mit den Betrieben, Berufsschulen

oder sozialen Einrichtungen garantiert die Berücksichtigung der Erwartungen

dieser an die Absolventen der Sekundar- und Gemeinschaftsschulen und eine

Verbesserung der Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schülern

 

 

 

Neue Oberstufenverordnung:

 

Der Wunsch, in der Oberstufe

die Auswahl nicht von Beginn an auf zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau

zu begrenzen, führte zu der Regelung, drei Fächer auf erhöhtem

Anforderungsniveau belegen zu können. 

 

Im zweiten Halbjahr der

Einführungsphase (Klasse 10) wählen die Schüler nunmehr 3 Fächer aus, die sie

ab Klasse 11 fünfstündig auf erhöhtem Niveau belegen. Zur Auswahl stehen

Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft. Aus diesen

drei Fächern wählen die Schüler zwei Fächer aus, in denen die schriftliche

Prüfung auf erhöhtem Niveau absolviert werden muss. Eine Vorfestlegung in der

Klasse 10 entfällt damit. Vielmehr bietet sich nun die Möglichkeit,

Wahlfreiheit bei der Festlegung bis zur Anmeldung zur Abiturprüfung offen zu

halten.

 

Die Schüler belegen darüber

hinaus zwei weitere dreistündige Fächer ? Geschichte sowie eine

Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache.

 

Außerdem bietet der

Wahlpflichtbereich vier zweistündige Fächer wie Sport, Musik/Kunst,

Ethik/Religion und Geografie/Sozialkunde.

 

Für die Abiturprüfungen gilt

weiterhin und unverändert: Es erfolgen zwei schriftliche Prüfungen auf erhöhtem

Niveau und zwei schriftliche Prüfungen auf grundlegendem Niveau sowie eine

mündliche Prüfung.

 

Das nunmehr dritte Fach, das auf

erhöhtem Niveau belegt wurde, kann auf grundlegendem Niveau schriftlich oder

auch mündlich geprüft werden.

 

 

 

Schulverwaltungsassistenten:

 

Die

Schulverwaltungsassistenten sollen vor allem bei Verwaltungstätigkeiten

unterstützen. So sollen sie bei der Organisation des Unterrichts, schulischer

Veranstaltungen, des Schulanmeldeverfahrens und von Elternsprechtagen

mitarbeiten. 

 

 

 

Darüber

hinaus werden sie u.a.:

 

 

 

Schulkonferenzen und Beratungsgespräche organisieren und

dokumentieren,die Schülerbeförderung mit dem Schulträger und die Zusammenarbeit

mit externen Partnern wie Schulfördervereinen oder anderen

 

Bildungseinrichtungen

koordinieren,

 

bei der Öffentlichkeitsarbeit der Schule sowie Erstellung von z. B.

Aushängen und Elternbriefen mitwirken,bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Führung des

Schulgirokontos und Beantragung von Fördermitteln mitarbeiten,die Schulleitung bei der Personalverwaltung unterstützen,sowie die Wartung und den Support der schulischen Infrastruktur

begleiten.

 

 

 

Die Schulen können ? mit Blick auf die Breite der

Aufgabenbeschreibung - die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so einsetzen,

dass sie dem jeweiligen Bedarf an der konkreten Einzelschule entsprechen.

 

 

 

 

 

v:* {behavior:url(#default#VML);}

o:* {behavior:url(#default#VML);}

w:* {behavior:url(#default#VML);}

.shape {behavior:url(#default#VML);}

 

 

 

14.00

 

 

800x600

 

 

 

Normal

0

 

 

21

 

 

false

false

false

 

DE

X-NONE

X-NONE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MicrosoftInternetExplorer4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de