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Pressemitteilungen - Archiv

Land Sachsen-Anhalt aktualisiert
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe

08.03.2011, Magdeburg – 35

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 035/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 035/11

 

 

 

Magdeburg, den 8. März 2011

 

 

 

Land Sachsen-Anhalt aktualisiert

Verordnung über die gymnasiale Oberstufe

 

 

 

 

 

Das Land

Sachsen-Anhalt aktualisiert seine seit 2003 bestehende Oberstufenverordnung.

Entsprechend der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) erfolgt eine

Umstellung auf das bundesweit einheitliche neue Berechnungsmodell für die

Gesamtqualifikation (Abiturdurchschnittsnote). Künftig sind damit - statt

bislang maximal 840 Punkten -  insgesamt 900 Punkte möglich. Die Änderung tritt

für diejenigen in Kraft, die erstmals im August 2011 in die Einführungsphase

bzw. das erste Kurshalbjahr der Qualifikationsphase eintreten.

 

 

 

Für

die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe gelten weiterhin die

festgeschriebenen Belegungsvorgaben. Darin sind alle drei Aufgabenfelder, das

sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und

das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische, wirkungsvoll vertreten.

 

 

 

¿Das

Verfahren zur Berechnung der Abiturdurchschnittsnote ist nun noch transparenter

und klarer¿, erklärt Staatssekretär Winfried Willems. ¿Die Schülerinnen und

Schüler bringen für die Gesamtqualifikation alle Belegungen ein. Ebenso können

zusätzliche Leistungen eingebracht werden.¿

 

 

 

Bei

der Aktualisierung werden Hinweise aus der Schulpraxis, von Schulleitern und

dem Landesschülerrat sowie weiteren Mitgliedern des Landesschulbeirats

berücksichtigt. Die Änderungen werden auch für alle anderen Bildungsangebote

wirksam, die zum Abitur führen, das heißt für Fach- und Abendgymnasien, Kollegs

sowie für die Nichtschülerabiturprüfungen.

 

 

 

Künftig

können statt der bisher genutzten Studienbücher und dem damit verbundenen

aufwändigen Ausfertigungsverfahren Halbjahresnachweise ausgestellt werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes

Sachsen-Anhalt

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