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Land Sachsen-Anhalt aktualisiert
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
08.03.2011, Magdeburg – 35
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 035/11
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 035/11
Magdeburg, den 8. März 2011
Land Sachsen-Anhalt aktualisiert
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
Das Land
Sachsen-Anhalt aktualisiert seine seit 2003 bestehende Oberstufenverordnung.
Entsprechend der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) erfolgt eine
Umstellung auf das bundesweit einheitliche neue Berechnungsmodell für die
Gesamtqualifikation (Abiturdurchschnittsnote). Künftig sind damit - statt
bislang maximal 840 Punkten - insgesamt 900 Punkte möglich. Die Änderung tritt
für diejenigen in Kraft, die erstmals im August 2011 in die Einführungsphase
bzw. das erste Kurshalbjahr der Qualifikationsphase eintreten.
Für
die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe gelten weiterhin die
festgeschriebenen Belegungsvorgaben. Darin sind alle drei Aufgabenfelder, das
sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und
das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische, wirkungsvoll vertreten.
¿Das
Verfahren zur Berechnung der Abiturdurchschnittsnote ist nun noch transparenter
und klarer¿, erklärt Staatssekretär Winfried Willems. ¿Die Schülerinnen und
Schüler bringen für die Gesamtqualifikation alle Belegungen ein. Ebenso können
zusätzliche Leistungen eingebracht werden.¿
Bei
der Aktualisierung werden Hinweise aus der Schulpraxis, von Schulleitern und
dem Landesschülerrat sowie weiteren Mitgliedern des Landesschulbeirats
berücksichtigt. Die Änderungen werden auch für alle anderen Bildungsangebote
wirksam, die zum Abitur führen, das heißt für Fach- und Abendgymnasien, Kollegs
sowie für die Nichtschülerabiturprüfungen.
Künftig
können statt der bisher genutzten Studienbücher und dem damit verbundenen
aufwändigen Ausfertigungsverfahren Halbjahresnachweise ausgestellt werden.
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