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Pressemitteilungen - Archiv

Leistungsbewertung in der Grundschule

22.05.2003, Magdeburg – 114

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 114/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 114/03

 

 

 

Magdeburg, den 22. Mai 2003

 

 

 

 

 

Leistungsbewertung in der Grundschule

 

 

 

 

 

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Grundschullehrplanes werden

alle die Grundschule betreffenden rechtlichen Regelungen in einer

Grundschulordnung zusammengefasst. Wichtiger Bestandteil dieser Grundschulordnung

wird ein Erlass zur Leistungsbewertung und Versetzung in der Grundschule und

zum Übergang in weiterführende Schulen sein, der bereits ab dem Schuljahr

2003/04 in Kraft treten soll.

 

 

 

Auch für

die Grundschule besteht das Grundanliegen darin, Leistungswille und Leistungsbereitschaft

der Schülerinnen und Schüler zu fördern und ihnen eine pädagogisch fundierte

Rückmeldung zum erreichten Lernstand und zu den Leistungsfortschritten zu

geben.

 

 

 

Zukünftig

wird es bereits am Ende der 1. Klasse neben einer verbalen Beurteilung auch

Zensuren in den Kernfächern Deutsch und Mathematik sowie für Lernverhalten und

Sozialverhalten geben. Die Gesamtkonferenz kann beschließen, schon von Beginn

an so zu verfahren. Ab dem 2. Schuljahrgang gibt es in allen Fächern Zensuren.

 

 

 

Ausnahmen

von dieser Regelung kann das Kultusministerium genehmigen, wenn ein Schulprofil

(didaktisches oder pädagogisches Konzept) vorliegt, das eine andere Handhabung

erforderlich macht.

 

 

 

Wie in

den weiterführenden Schulen werden zukünftig auch in der Grundschule Vergleichsarbeiten

(im 3. Schuljahrgang) und landeszentrale Klassenarbeiten (im 4. Schuljahrgang)

in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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