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Leistungsbewertung in der Grundschule
22.05.2003, Magdeburg – 114
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 114/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 114/03
Magdeburg, den 22. Mai 2003
Leistungsbewertung in der Grundschule
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Grundschullehrplanes werden
alle die Grundschule betreffenden rechtlichen Regelungen in einer
Grundschulordnung zusammengefasst. Wichtiger Bestandteil dieser Grundschulordnung
wird ein Erlass zur Leistungsbewertung und Versetzung in der Grundschule und
zum Übergang in weiterführende Schulen sein, der bereits ab dem Schuljahr
2003/04 in Kraft treten soll.
Auch für
die Grundschule besteht das Grundanliegen darin, Leistungswille und Leistungsbereitschaft
der Schülerinnen und Schüler zu fördern und ihnen eine pädagogisch fundierte
Rückmeldung zum erreichten Lernstand und zu den Leistungsfortschritten zu
geben.
Zukünftig
wird es bereits am Ende der 1. Klasse neben einer verbalen Beurteilung auch
Zensuren in den Kernfächern Deutsch und Mathematik sowie für Lernverhalten und
Sozialverhalten geben. Die Gesamtkonferenz kann beschließen, schon von Beginn
an so zu verfahren. Ab dem 2. Schuljahrgang gibt es in allen Fächern Zensuren.
Ausnahmen
von dieser Regelung kann das Kultusministerium genehmigen, wenn ein Schulprofil
(didaktisches oder pädagogisches Konzept) vorliegt, das eine andere Handhabung
erforderlich macht.
Wie in
den weiterführenden Schulen werden zukünftig auch in der Grundschule Vergleichsarbeiten
(im 3. Schuljahrgang) und landeszentrale Klassenarbeiten (im 4. Schuljahrgang)
in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.
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