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Pressemitteilungen - Archiv

Stellungnahme von Prof. Olbertz zu dem
vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes

17.10.2003, Magdeburg – 196

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 196/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 196/03

 

 

 

Magdeburg, den 16. Oktober 2003

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme von Prof. Olbertz zu dem

vorzeitig an die öffentlichkeit gelangten Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes

 

 

 

Die äußerungen der

Opposition zu dem vorzeitig an die öffentlichkeit gelangten Entwurf eines neuen

Hochschulgesetzes veranlassten Kultusminister Prof. Dr. Olbertz zu folgender

Stellungnahme.

 

 

 

Zum dem Entwurf des Hochschulgesetzes ist

selbstverständlich eine öffentliche Debatte vorgesehen. Die öffentliche

Anhörung zum Gesetzentwurf hat aber noch gar nicht begonnen. Nur ist zum

Verfahren zu beachten, dass sich erst das Kabinett mit dem Gesetzesentwurf

befassen muss. Die Landesregierung wird am Dienstag über den Gesetzentwurf

beraten. Danach erfolgt zunächst eine Anhörung der Landesregierung. In der

anschließenden parlamentarischen Beratung, die ebenfalls eine Anhörung

vorsieht, können und sollen von allen Beteiligten änderungsvorschläge unterbreitet

werden, für die ich ganz offen bin. Auch nach einer Verabschiedung des Gesetzes

werden zahlreiche Strukturmaßnahmen mit den Hochschulen erörtert werden.

 

 

 

Der Vorschlag, die notwendigen

Strukturentscheidungen zur Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts befristet über

eine Rechtsverordnung ¿ aufgrund eines Gesetzes! ‑ zu treffen, ist

notwendig, damit für die Entwicklung der einzelnen Hochschulstandorte und ihrer

Angebotsprofile überhaupt eine landesübergreifende Perspektive eingenommen

werden kann. Dies ist nicht Aufgabe der einzelnen Hochschulrektoren, die für

ihre jeweilige Hochschule Verantwortung übernommen haben, nicht aber für die

Entwicklung einer in sich ausgewogenen, abgestimmten und profilierten

Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts insgesamt. Der Vorgängerregierung, auf

deren Vorschläge sich weite Teile der neuen Hochschulstrukturplanung für das

Land beziehen, ist es nicht gelungen, entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Alle diesbezüglichen Pläne sind in die Schubläden gewandert. Dies hat zu

empfindlichen Verzögerungen bei notwendigen Strukturkorrekturen im Hochschulsystem

geführt, die uns heute allen schmerzlich zu schaffen machen. Diese Tatsache

sollte Frau Kuppe bei ihrer harschen Kritik an den Vorschlägen zum

Hochschulgesetz nicht aus den Augen verlieren.

 

 

 

Von einem ¿Anschlag¿ auf die

Hochschulautonomie kann keine Rede sein. Der Entwurf zum Hochschulgesetz

enthält zahlreiche neue Regelungen zur Stärkung der Hochschulautonomie und

räumt den Hochschulen weitaus größere Entscheidungsspielräume ein, als sie je

zuvor hatten. Sie reichen von der Stellung der Rektorate über die Promotions-

und Habilitationsordnungen bis zur wirtschaftlichen Eigenbetätigung der

Hochschulen. 

 

 

 

Die Stellungnahme der PDS-Fraktion

disqualifiziert sich ¿ sowohl in der Sache als auch in der Wortwahl ¿ selbst.

Die Exekutive kann die Legislative bei einem Gesetzgebungsverfahren überhaupt

nicht ausschalten, da nur der Landtag ein Gesetz beschließen kann. Den Vorwurf,

ihn ¿entmündigen¿ zu wollen, kann man nur als paradox bezeichnen. Im übrigen

liegt der beabsichtigten Rechtsverordnung die Hochschulstrukturplanung des

Landes zugrunde, die bereits mehrfach das Parlament beschäftigt hat und

selbstverständlich weiterhin beschäftigen wird. Dass die entsprechenden Planungsgrundsätze

und -vorschläge regelmäßig im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft des Landtages

beraten werden müssen, ist längst gültige Beschlusslage des Landtages. Dies

weiß Frau Sitte genau, zumal sie bei allen diesbezüglichen Beratungen des

Ausschusses zugegen war.

 

 

 

Frau Sitte ist als Parlamentarierin ebenso

wie ich auf elementare Grundsätze der demokratischen Kultur in unserem Land

verpflichtet. Ihre Stellungnahme entfernt sich hiervon sehr weit, abgesehen

davon, dass sich jedem Bürger und jeder Bürgerin mit historischem Bewusstsein

der Gebrauch des Wortes ¿Ermächtigungsgesetz¿ verbieten sollte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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