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Stellungnahme von Prof. Olbertz zu dem
vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes
17.10.2003, Magdeburg – 196
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 196/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 196/03
Magdeburg, den 16. Oktober 2003
Stellungnahme von Prof. Olbertz zu dem
vorzeitig an die öffentlichkeit gelangten Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes
Die äußerungen der
Opposition zu dem vorzeitig an die öffentlichkeit gelangten Entwurf eines neuen
Hochschulgesetzes veranlassten Kultusminister Prof. Dr. Olbertz zu folgender
Stellungnahme.
Zum dem Entwurf des Hochschulgesetzes ist
selbstverständlich eine öffentliche Debatte vorgesehen. Die öffentliche
Anhörung zum Gesetzentwurf hat aber noch gar nicht begonnen. Nur ist zum
Verfahren zu beachten, dass sich erst das Kabinett mit dem Gesetzesentwurf
befassen muss. Die Landesregierung wird am Dienstag über den Gesetzentwurf
beraten. Danach erfolgt zunächst eine Anhörung der Landesregierung. In der
anschließenden parlamentarischen Beratung, die ebenfalls eine Anhörung
vorsieht, können und sollen von allen Beteiligten änderungsvorschläge unterbreitet
werden, für die ich ganz offen bin. Auch nach einer Verabschiedung des Gesetzes
werden zahlreiche Strukturmaßnahmen mit den Hochschulen erörtert werden.
Der Vorschlag, die notwendigen
Strukturentscheidungen zur Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts befristet über
eine Rechtsverordnung ¿ aufgrund eines Gesetzes! ‑ zu treffen, ist
notwendig, damit für die Entwicklung der einzelnen Hochschulstandorte und ihrer
Angebotsprofile überhaupt eine landesübergreifende Perspektive eingenommen
werden kann. Dies ist nicht Aufgabe der einzelnen Hochschulrektoren, die für
ihre jeweilige Hochschule Verantwortung übernommen haben, nicht aber für die
Entwicklung einer in sich ausgewogenen, abgestimmten und profilierten
Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts insgesamt. Der Vorgängerregierung, auf
deren Vorschläge sich weite Teile der neuen Hochschulstrukturplanung für das
Land beziehen, ist es nicht gelungen, entsprechende Entscheidungen zu treffen.
Alle diesbezüglichen Pläne sind in die Schubläden gewandert. Dies hat zu
empfindlichen Verzögerungen bei notwendigen Strukturkorrekturen im Hochschulsystem
geführt, die uns heute allen schmerzlich zu schaffen machen. Diese Tatsache
sollte Frau Kuppe bei ihrer harschen Kritik an den Vorschlägen zum
Hochschulgesetz nicht aus den Augen verlieren.
Von einem ¿Anschlag¿ auf die
Hochschulautonomie kann keine Rede sein. Der Entwurf zum Hochschulgesetz
enthält zahlreiche neue Regelungen zur Stärkung der Hochschulautonomie und
räumt den Hochschulen weitaus größere Entscheidungsspielräume ein, als sie je
zuvor hatten. Sie reichen von der Stellung der Rektorate über die Promotions-
und Habilitationsordnungen bis zur wirtschaftlichen Eigenbetätigung der
Hochschulen.
Die Stellungnahme der PDS-Fraktion
disqualifiziert sich ¿ sowohl in der Sache als auch in der Wortwahl ¿ selbst.
Die Exekutive kann die Legislative bei einem Gesetzgebungsverfahren überhaupt
nicht ausschalten, da nur der Landtag ein Gesetz beschließen kann. Den Vorwurf,
ihn ¿entmündigen¿ zu wollen, kann man nur als paradox bezeichnen. Im übrigen
liegt der beabsichtigten Rechtsverordnung die Hochschulstrukturplanung des
Landes zugrunde, die bereits mehrfach das Parlament beschäftigt hat und
selbstverständlich weiterhin beschäftigen wird. Dass die entsprechenden Planungsgrundsätze
und -vorschläge regelmäßig im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft des Landtages
beraten werden müssen, ist längst gültige Beschlusslage des Landtages. Dies
weiß Frau Sitte genau, zumal sie bei allen diesbezüglichen Beratungen des
Ausschusses zugegen war.
Frau Sitte ist als Parlamentarierin ebenso
wie ich auf elementare Grundsätze der demokratischen Kultur in unserem Land
verpflichtet. Ihre Stellungnahme entfernt sich hiervon sehr weit, abgesehen
davon, dass sich jedem Bürger und jeder Bürgerin mit historischem Bewusstsein
der Gebrauch des Wortes ¿Ermächtigungsgesetz¿ verbieten sollte.
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