Menu
menu

Pressemitteilungen - Archiv

Kultusminister Harms: Anmeldungen zum 32. Rahmenplan für den Hochschulbau durch das Kabinett beschlossen

10.01.2002, Magdeburg – 6

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 006/02

 

Magdeburg, den 10. Januar 2002

 

 

Kultusminister Harms: Anmeldungen zum 32. Rahmenplan für den Hochschulbau durch das Kabinett beschlossen

 

Das Kabinett hat in der vergangenen Sitzung den Anmeldungen des Landes Sachsen-Anhalt zum 32. Rahmenplan für den Hochschulbau zugestimmt, die Kultusminister Dr. Gerd Harms vorgelegt hat. Der 32. Rahmenplan, der den Zeitraum von 2003 bis 2006 umfasst, muss noch dem Landtag für das übliche parlamentarische Verfahren zugeleitet werden. Das Gesamtanmeldevolumen zum 32. Rahmenplan für das Jahr 2003 beträgt ca. 147,5 Mio. Euro (288,5 Mio. DM) . Hierin sind ca. 76,7 Mio. Euro an Landesmitteln, ca. 64,7 Mio. Euro an Bundesmitteln und ca. 6,1 Mio. Euro an EFRE-Mitteln enthalten.

 

Neben den Hochschulbaumaßnahmen (Anmeldesumme 114 Mio. Euro) sind die Beschaffung von Großgeräten (Anmeldesumme 23,7 Mio. Euro) und Büchergrundbeständen (Anmeldesumme 1,1 Mio. Euro), Rechnernetze (Anmeldesumme 3,6 Mio. Euro) sowie Planungsvorhaben in Höhe von 1,5 Mio. Euro Bestandteile des Rahmenplans für den Hochschulbau.

 

Wie Harms ausführte, sollen mit der beschlossenen Summe in erster Linie die Fortführungsmaßnahmen wirtschaftlich weitergeführt werden.

 

Weiterhin sind u.a. als Neubeginne geplant:

 

 

Herrichtung des Standortes Domplatz in Halberstadt

Neubau Zentraler Einrichtungen auf dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik in Wernigerode

Sanierung des Campus der Fachhochschule Merseburg

Neubau Laborgebäude Verfahrenstechnik für die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

 

 

 

Kultusminister Harms wies abschließend darauf hin, dass erfahrungsgemäß die Gesamtanmeldungen aller Bundesländer die für die Rahmenplanung zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen und demzufolge nicht alle angemeldeten Vorhaben tatsächlich in den Rahmenplan aufgenommen werden könnten.

 

Zur Information:

Da der Hochschulbau eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern nach Art. 91 a Grundgesetz ist, beteiligt sich der Bund zu 50 Prozent an den Ausgaben für den Hochschulbau. Hierzu wird jährlich ein Rahmenplan aufgestellt und vom Planungsausschuss für den Hochschulbau verabschiedet. Die Länder haben dazu ihre Anmeldungen jeweils bis zum 1.3. beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und beim Wissenschaftsrat einzureichen. Die Anmeldungen werden vom Wissenschaftsrat begutachtet. Mit der Anmeldung zum Rahmenplan sagt das Land gegenüber dem Bund und den anderen Bundesländern die Gegenfinanzierung des mit Rahmenplanbeschluss festgelegten Anteils zu.

 

 

 

 

 

Impressum:

Kultusministerium

Pressestelle

Turmschanzenstr. 32

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-3710

Fax: (0391) 567-3695

Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de