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Hochschulen unterzeichnen neue
Zielvereinbarungen - verlässliche Planungsgrundlage für fünf Jahre
16.12.2005, Magdeburg – 334
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 334/05
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 334/05
Magdeburg, den 16. Dezember 2005
Hochschulen unterzeichnen neue
Zielvereinbarungen - verlässliche Planungsgrundlage für fünf Jahre
Am 16. Dezember 2005 haben die Rektoren der Universitäten
und Fachhochschulen des Landes Sachsen-Anhalt im Kultusministerium die neu
ausgehandelten Zielvereinbarungen unterzeichnet. Die Laufzeit der gegenwärtigen
Zielvereinbarungen endet zum 31.12.2005. Die
neuen Verträge garantieren die vereinbarten
Budgets zunächst bis zum Ende des Jahres 2008. Nach einer Zwischenevaluation
wird daran anschließend unter Würdigung der erreichten Ergebnisse ihre Fortschreibung
bis 2010 in Aussicht gestellt.
Die in den
Vereinbarungen formulierten Ziele der Hochschulen dienen vor allem einer Leistungssteigerung
des Wissenschaftssystems und einer Stärkung seiner Selbststeuerungspotentiale.
Sie betreffen im Wesentlichen die Umsetzung der Hochschulstrukturplanung gemäß
der Ergänzungszielvereinbarungen aus dem Jahr 2004, d.h. nachhaltige Schritte zur Standortprofilierung
und Schwerpunkt bildung an den Hochschulen im Sinne der Exzellenz-Offensive
des Landes. Darüber hinaus enthalten sie Absprachen zur Umstellung des
Studiengangsystems auf
die Bachelor- und Masterabschlüsse, Ansprüche an die Lehre bzw. die Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses, an die wissenschaftliche Netzwerkbildung, an Kooperation und Qualitätsmanagement.
"Auf
diese Weise sollen die Hochschulen besser in die Lage versetzt werden, ihre
hohen Qualitätsansprüche in Forschung und Lehre auch mit wirtschaftlicheren
Organisationsformen und Arbeitsweisen zu verbinden", so Minister Olbertz.
Dies sei eine wichtige Voraussetzung im Wettbewerb auch um zusätzliche Mittel
zur Forschungsförderung im Rahmen der Exzellenz-Initiative von Bund und Ländern.
Der Kultusminister
bezeichnete den Abschluss der Zielvereinbarungen als ¿Ausdruck eines modernen
und wissenschaftsadäquaten Zusammenwirkens von Staat und Hochschulen¿.
Angesichts der Bedeutung der Hochschulen für das Innovationssystem, für die Bildung und für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes sei die langfristige Sicherung der entsprechenden Rahmenbedingungen unabdingbar. Die Budgets, über die die Hochschulen weitgehend frei
und unabhängig von Haushaltsjahren verfügen könnten, seien unter Berücksichtigung der im Hochschulstrukturplan und in den Ergänzungszielvereinbarungen vereinbarten
Ansätze fixiert. Zusätzlich zu
den schon länger geltenden Flexibilisierungsreglungen bei der Bewirtschaftung
der Haushaltsmittel werde auch die Stellenbewirtschaftung flexibilisiert,
um den Hochschulen die für ihre Entwicklung erforderlichen
personalwirtschaftlichen Instrumente zur Verfügung zu stellen.
Die Umstellung des
Studiengangssystems erfordere beträchtliche Anstrengungen
der Hochschulen, sei jedoch gleichzeitig eine Chance, den mit der Hochschulstrukturplanung
begonnenen strukturellen Umbau mit neuen
Ansprüchen auch an die internationale Verflechtung und Kooperation zu verbinden.
¿Mit der
Schwerpunktbildung in der Forschung
hat sich das Land mit den Hochschulen
zugleich auf einen erweiterten Wissens- und Technologietransfer verständigt. So gründen die Fachhochschulen Kompetenzzentren für angewandte
und transferorientierte Forschung , um insbesondere kleinen und mittelständischen
Unternehmen eine inhaltlich wie strukturell verbesserte Hilfe bei Innovationsvorhaben
zu bieten¿, so Kultusminister Prof. Dr. Olbertz.
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