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Pressemitteilungen - Archiv

Hochschulen unterzeichnen neue
Zielvereinbarungen - verlässliche Planungsgrundlage für fünf Jahre

16.12.2005, Magdeburg – 334

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 334/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 334/05

 

 

 

Magdeburg, den 16. Dezember 2005

 

 

 

Hochschulen unterzeichnen neue

Zielvereinbarungen - verlässliche Planungsgrundlage für fünf Jahre

 

 

 

Am 16. Dezember 2005 haben die Rektoren der Universitäten

und Fachhochschulen des Landes Sachsen-Anhalt im Kultusministerium die neu

ausgehandelten Zielvereinbarungen unterzeichnet. Die Laufzeit der gegenwärtigen

Zielvereinbarungen endet zum 31.12.2005. Die

neuen Verträge garantieren die vereinbarten

Budgets zunächst bis zum Ende des Jahres 2008. Nach einer Zwischenevaluation

wird daran anschließend unter Würdigung der erreichten Er­gebnisse ihre Fortschreibung

bis 2010 in Aussicht gestellt. ­

 

 

 

Die in den

Vereinbarungen formulierten Ziele der Hochschulen dienen vor allem einer Leistungssteigerung

des Wissenschaftssystems und einer Stärkung seiner Selbststeuerungspotentiale.

Sie betreffen im Wesentlichen die Umsetzung der Hochschulstrukturplanung gemäß

der Ergänzungszielvereinba­rungen aus dem Jahr 2004, d.h. nachhaltige Schritte zur Standortprofilierung

und Schwerpunkt bildung an den Hochschulen im Sinne der Exzellenz-Offensive

des Landes. Darüber hinaus enthalten sie Absprachen zur Umstellung des

Studiengangsystems auf

die Bachelor- und Masterabschlüsse, Ansprüche an die Lehre bzw. die Förderung des

wissenschaftlichen Nach­wuchses, an die wissenschaftliche Netzwerkbildung, an Kooperation und Qualitätsmanagement.

 

 

 

"Auf

diese Weise sollen die Hochschulen besser in die Lage versetzt werden, ihre

hohen Qualitätsansprüche in Forschung und Lehre auch mit wirtschaftlicheren

Organisationsformen und Arbeitsweisen zu verbinden", so Minister Olbertz.

Dies sei eine wichtige Voraussetzung im Wettbewerb auch um zusätzliche Mittel

zur Forschungsförderung im Rahmen der Exzellenz-Initiative von Bund und Ländern.

 

 

 

Der Kultusminister

bezeichnete den Abschluss der Zielvereinbarungen als ¿Ausdruck eines modernen

und wissenschaftsadäquaten Zusammenwirkens von Staat und Hochschulen¿.

Angesichts der Bedeutung der Hochschulen für das Innovationssystem, für die Bildung und für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes sei die langfristige Sicherung der entsprechenden Rahmen­bedingungen unabdingbar. Die Budgets, über die die Hochschulen weitgehend frei

und unabhängig von Haushaltsjahren verfügen könnten, seien unter Berücksichtigung der im Hoch­schulstrukturplan und in den Ergänzungszielvereinbarungen vereinbarten

Ansätze fixiert. Zusätzlich zu

den schon länger geltenden Flexibilisierungsreglungen bei der Bewirt­schaftung

der Haushaltsmittel werde auch die Stellenbewirtschaftung flexi­bilisiert,

um den Hochschulen die für ihre Entwicklung er­forderlichen

personalwirtschaftlichen Instrumente zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Die Umstellung des

Studiengangssystems erfordere beträchtliche Anstrengungen

der Hochschulen, sei je­doch gleichzeitig eine Chance, den mit der Hochschulstrukturplanung

begon­nenen strukturellen Umbau mit neuen

Ansprüchen auch an die internationale Verflechtung und Kooperation  zu verbinden.

 

 

 

¿Mit der

Schwerpunktbildung in der Forschung

hat sich das Land mit den Hochschulen

zugleich auf einen erweiterten Wissens- und Technologietransfer verständigt. So gründen die Fach­hochschulen Kompetenzzentren für angewandte

und transferorien­tierte Forschung , um insbesondere kleinen und mittelständischen

Unternehmen eine inhaltlich wie strukturell verbesserte Hilfe bei Innovationsvorhaben

zu bieten¿, so Kultusminister Prof. Dr. Olbertz.

 

 

 

 

 

 

 

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